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Keine Verbesserungen im deutschen Au-pair Bereich

06.07.200908:15 UhrVereine & Verbände

(openPR) Wie dem Bericht des Deutschen Bundestages vom 22. April 2009 zu entnehmen ist, hatte die FDP im Juni 2008 einen Antrag gestellt, in dem es um die Steigerung der Attraktivität des Au-Pair-Programmes ging. Dieser Antrag wurde nun am 02. Juli 2009 abgelehnt.




Nach wie vor ist Nachfrage nach einem Au-pair ist in Deutschland ungebrochen hoch. Das Au-pair Programm ist für viele deutsche Familien nach wie vor eine hervorragende und bezahlbare Möglichkeit, die Kinderbetreuung flexibel sicher zu stellen und somit Beruf und Familie zu vereinbaren. Immer mehr Familien entdecken das Au-pair Programm als Alternative bzw. Ergänzung zur herkömmlichen Kinderbetreuung.

Au-pair als interkulturelles Jugendprogramm dient nicht zuletzt einer besseren Völkerverständigung im Zeitalter der Globalisierung. Das Bundesministerium für Familie Senioren, Frauen und Jugend, BMFSFJ, hat das Au-pair-Programm in Deutschland mittlerweile als eine Facette im Angebotsspektrum der Kinderbetreuung anerkannt, als Möglichkeit, Beruf und Familie zu vereinbaren.

Leider ist die Anzahl der erteilten Visa in den letzten zwei Jahren jedoch drastisch zurückgegangen und es bestehen die Befürchtungen, dass dies auch in Zukunft so weitergehen wird. Ist das Au-pair Programm in Deutschland nicht mehr gewünscht, fragen uns immer mehr verunsicherte Gastfamilien.

Der Antrag der FDP beinhaltete u.a. folgende Punkte:
- die Höchstgrenze für Au-Pair-Beschäftigungen von unter 25 Jahren auf unter 27 Jahren anzuheben
- die Möglichkeit zu schaffen, dass eine Au-Pair-Beschäftigung im Einzelfall auf bis zu 24 Monate verlängert werden kann
- das Visumsverfahren bei Au-pair-Beschäftigungen aus nichtprivilegierten Staaten insbesondere bei einer Vermittlung durch zertifizierte Agenturen zu beschleunigen
- die Erfordernisse des Nachweises von Sprachkenntnissen der deutschen Sprache bei Au-pair-Beschäftigungen nach dem Europäischen Referenzrahmen A 1 nach einheitlichen Kriterien zu regeln und dahingehend flexibilisieren, dass im Einzelfall auch der Nachweis über Zeugnisse von Sprachschulen und anderen Bildungseinrichtungen wie Universitäten möglich ist
- zu prüfen, in wie weit Au-pair-Beschäftigungen im Aufenthaltsrecht aus dem Bereich des Aufenthalts zum Zweck der Erwerbstätigkeit herausgelöst werden können und eine Regelung im Rahmen von zustimmungsfreien Beschäftigungen oder nach sonstigen Ausbildungszwecken möglich ist

Die Ablehnung dieses Antrage durch die Parteien erfolgte mit pauschalen Argumenten, die immer wieder aufgeführt werden, an deren Änderung aber offenbar niemand ein echtes Interesse hat. So gab eine der im Bundestag vertretenen Fraktionen in ihrer Begründung zur Ablehnung u.a. an, dem Schutzgedanken werde zu wenig Rechnung getragen. Eine andere befürchtet erneut die Ausbeutung der Au-pairs als billige Arbeitskräfte. Auf der anderen Seite stört es aber offenbar niemanden, dass eine Vermittlung in Deutschland auch per Internet stattfinden kann und dass in diesem Falle weder das Au-pair, noch die Gastfamilie in irgendeiner Form geschützt sind.

Der Au-Pair Society e.V. setzt sich schon lange für die Anerkennung von Au-pair als interkulturelles Kulturaustausch Programm mit besonderem Schutzcharakter ein. Deutschland ist mehr denn je gefordert an einer Verbesserung der Rahmenbedingungen zu arbeiten wie z. B. ein etwas höheres Taschengeld, Teil- oder Gesamterstattung der Reisekosten, Verbesserung der Visumvergabepraxis der Behörden und Anerkennung von Englischkenntnissen als Zweitsprache. Außerdem sollten die Sprachnachweise über Grundkenntnisse der deutschen Sprache auch über Zeugnisse anderer Sprachschulen oder Bildungseinrichtungen möglich sein.

Die Au-Pair Society e. V. bittet daher alle Gastfamilien sich intensiv für den Erhalt und die Weiterentwicklung des Au-pair-Programmes einzusetzen. Schreiben Sie z.B. an Ihre Bundestagsabgeordneten oder nutzen Sie Ihre Kontakte. Gerne erteilen wir Ihnen weitere Auskünfte (www.apsev.de).

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