03.07.2009 - 11:46 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Informationsveranstaltung - (Lehman-)Zertifikate – Banken droht dank aktueller Rechtsprechung Erdrutsch
Pressemitteilung von: KSR Kanzlei Siegfried Reulein
Viele der ca. 40.000 Geschädigten der Pleite der Lehman Brothers Bank haben die Hoffnung auf Rückzahlung ihres „verlorenen“ Geldes verloren.
Insbesondere nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt im November 2008, die von interessierten Kreisen als Grundsatzurteil „mißbraucht“ worden ist, wurde Zertifikatsgeschädigten versucht zu suggerieren, dass die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die, diese hochspekulativen Wertpapiere vertreibenden Banken aussichtslos sei.
Viele der geschädigten Anleger zeigten sich dementsprechend an den Entschädigungsangeboten verschiedener Banken, z.B. der Citibank und der Hamburger Sparkasse interessiert, die ihnen zumindest Rückzahlungen in Höhe von 20, 30 oder 50 % in Aussicht stellt.
Diese Angebote zeugen jedoch nach Einschätzung von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, der selbst zahlreiche Zertifikatsgeschädigte vertritt, nicht unbedingt von einem besonderen Entgegenkommen der Banken. Demnach sollten sich Anleger, denen solche Angebote unterbreitet werden, gut überlegen, ob sie diese annehmen wollen, insbesondere da nun verschiedene Gerichte Banken zu Schadensersatz verurteilt haben. Vor einer Entscheidung sollte daher unbedingt rechtlicher Rat eingeholt werden.
Wie sich angesichts der neuesten Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigt, dürften die Gründe der „großzügigen“ Entschädigungsangebote eher wirtschaftlicher Berechnung und einem erheblichem Maß an Angst vor einem regelrechten Dammbruch geschuldet sein, der nun durch Klagen mehrerer tausend geschädigter Anleger droht.
Dass ein solcher trotz dieser Bemühungen verschiedener Banken, ihre Kunden mit geringen Zahlungen abzufinden, nun unmittelbar bevorstehen dürfte, ist der Rechtsprechung verschiedener Gerichte der vergangenen Wochen und Monate zu verdanken.
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 12.05.2009 – XI ZR 586/07 eine bahnbrechende Entscheidung getroffen, deren negative Auswirkungen für Banken noch gar nicht richtig absehbar sind. Banken müssen nun befürchten, von tausenden Anlegern auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, im Hinblick auf Anlageberatungen die schon Jahre, teilweise Jahrzehnte zurückliegen.
Der BGH hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass Banken wegen eines Organisationsverschuldens haften, wenn sie ihre Bankberater trotz Kenntnis einer insoweit bestehenden Verpflichtung nicht anweisen, ihre Kunden über Anfall und Höhe von Rückvergütungen (sog. Kick-Backs) aufzuklären.
Aber auch andere Urteile geben Lehman-Opfern und anderen Zertifikatsgeschädigten berechtigte Hoffnung darauf, vor Gericht die Rückzahlung des vollen Anlagebetrag erfolgreich durchsetzen zu können. In den vergangenen Tagen haben sowohl das Landgericht Hamburg (Urt. v. 23.06.2009 - 310 O 4/09) gegen die Hamburger Sparkasse sowie das Landgericht Potsdam (Urt. v. 24.06.2009 – 8 O 61/09) gegen die Postbank Anlegern Schadensersatz wegen Falschaufklärung über wesentliche Umstände im Zuge des Vertriebs von Lehman-Zertifikaten zugesprochen. Beide Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig. Jedoch sind sie wegweisend auch für andere laufende oder bevorstehende gerichtliche Verfahren.
Denn beide Gerichte haben die Auffassung vertreten, dass Banken ihre Kunden über die fehlende Teilnahme von Zertifikaten an der Einlagensicherung hätten aufklären müssen. Zudem müssen nach Auffassung des Landgerichts Hamburg Banken beim Vertrieb von Zertifikaten den Kunden auch über ihr wirtschaftliches Eigeninteresse am Vertrieb der Zertifikate aufklären.
Diese Rechtsauffassung vertritt Rechtsanwalt Siegfried Reulein, der seit Jahren spezialisiert in den Bereichen Bankrecht, Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz tätig ist und zahlreiche Opfer von Zertifikaten gegen verschiedene Banken in ganz Deutschland vertritt, bereits seit langem gegenüber Banken. Bislang hatten diese eine solche Verpflichtung vielfach als abwegig zurückgewiesen und Informationen über Art und Umfang ihrer wirtschaftlichen Eigeninteressen verweigert.
Rechtsanwalt Reulein hat nun vergangene Woche die ersten Klagen für mehrere, seiner zertifikatsgeschädigten Mandanten eingereicht. Weitere werden im Verlaufe der nächsten Tage und Wochen folgen.
Anlässlich einer weiteren kostenlosen Informationsveranstaltung am 31.07.2009, ab 17.30 Uhr im Mövenpick Hotel Nürnberg-Airport, Flughafen-straße 100, 90411 Nürnberg wird Rechtsanwalt Reulein zu den aktuellen Ge-richtsentscheidungen sowie den Erfolgsaussichten von Zertifikatsgeschädigten, gegenüber Banken Schadensersatzzahlungen zu erstreiten, informieren.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
KSR | Kanzlei Siegfried Reulein
RA Siegfried Reulein
Pirckheimerstraße 33
90408 Nürnberg
Telefon: 0911/760 731 10
Fax: 0911/760 731 120
E-Mail:
Internet: www.ksr-law.de und www.ksr-anlegerschutz.de
Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist Inhaber der KSR | Kanzlei Siegfried Reulein, Pirckheimerstraße 33, 90408 Nürnberg, Telefon: 0911/760 731 10, E-Mail:
. Schwerpunktmäßig ist RA Reulein seit Jahren auf dem Rechtsgebiet des Kapitalanlagerechts, des Bankrechts sowie des Anlegerschutzes tätig. Dort ist er hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund der Vermittlung von Zertifikaten, der Rückabwicklung von Fondsanlagen aller Art, insbesondere Immobilienfonds, atypisch stiller Beteiligungen sowie mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Banken, Anlagevermittler, Anlageberater und Prospektverantwortliche, gerade auch aus dem Kauf einer Schrottimmobilie befasst.
Insbesondere nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt im November 2008, die von interessierten Kreisen als Grundsatzurteil „mißbraucht“ worden ist, wurde Zertifikatsgeschädigten versucht zu suggerieren, dass die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die, diese hochspekulativen Wertpapiere vertreibenden Banken aussichtslos sei.
Viele der geschädigten Anleger zeigten sich dementsprechend an den Entschädigungsangeboten verschiedener Banken, z.B. der Citibank und der Hamburger Sparkasse interessiert, die ihnen zumindest Rückzahlungen in Höhe von 20, 30 oder 50 % in Aussicht stellt.
Diese Angebote zeugen jedoch nach Einschätzung von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, der selbst zahlreiche Zertifikatsgeschädigte vertritt, nicht unbedingt von einem besonderen Entgegenkommen der Banken. Demnach sollten sich Anleger, denen solche Angebote unterbreitet werden, gut überlegen, ob sie diese annehmen wollen, insbesondere da nun verschiedene Gerichte Banken zu Schadensersatz verurteilt haben. Vor einer Entscheidung sollte daher unbedingt rechtlicher Rat eingeholt werden.
Dass ein solcher trotz dieser Bemühungen verschiedener Banken, ihre Kunden mit geringen Zahlungen abzufinden, nun unmittelbar bevorstehen dürfte, ist der Rechtsprechung verschiedener Gerichte der vergangenen Wochen und Monate zu verdanken.
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 12.05.2009 – XI ZR 586/07 eine bahnbrechende Entscheidung getroffen, deren negative Auswirkungen für Banken noch gar nicht richtig absehbar sind. Banken müssen nun befürchten, von tausenden Anlegern auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, im Hinblick auf Anlageberatungen die schon Jahre, teilweise Jahrzehnte zurückliegen.
Der BGH hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass Banken wegen eines Organisationsverschuldens haften, wenn sie ihre Bankberater trotz Kenntnis einer insoweit bestehenden Verpflichtung nicht anweisen, ihre Kunden über Anfall und Höhe von Rückvergütungen (sog. Kick-Backs) aufzuklären.
Aber auch andere Urteile geben Lehman-Opfern und anderen Zertifikatsgeschädigten berechtigte Hoffnung darauf, vor Gericht die Rückzahlung des vollen Anlagebetrag erfolgreich durchsetzen zu können. In den vergangenen Tagen haben sowohl das Landgericht Hamburg (Urt. v. 23.06.2009 - 310 O 4/09) gegen die Hamburger Sparkasse sowie das Landgericht Potsdam (Urt. v. 24.06.2009 – 8 O 61/09) gegen die Postbank Anlegern Schadensersatz wegen Falschaufklärung über wesentliche Umstände im Zuge des Vertriebs von Lehman-Zertifikaten zugesprochen. Beide Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig. Jedoch sind sie wegweisend auch für andere laufende oder bevorstehende gerichtliche Verfahren.
Denn beide Gerichte haben die Auffassung vertreten, dass Banken ihre Kunden über die fehlende Teilnahme von Zertifikaten an der Einlagensicherung hätten aufklären müssen. Zudem müssen nach Auffassung des Landgerichts Hamburg Banken beim Vertrieb von Zertifikaten den Kunden auch über ihr wirtschaftliches Eigeninteresse am Vertrieb der Zertifikate aufklären.
Diese Rechtsauffassung vertritt Rechtsanwalt Siegfried Reulein, der seit Jahren spezialisiert in den Bereichen Bankrecht, Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz tätig ist und zahlreiche Opfer von Zertifikaten gegen verschiedene Banken in ganz Deutschland vertritt, bereits seit langem gegenüber Banken. Bislang hatten diese eine solche Verpflichtung vielfach als abwegig zurückgewiesen und Informationen über Art und Umfang ihrer wirtschaftlichen Eigeninteressen verweigert.
Rechtsanwalt Reulein hat nun vergangene Woche die ersten Klagen für mehrere, seiner zertifikatsgeschädigten Mandanten eingereicht. Weitere werden im Verlaufe der nächsten Tage und Wochen folgen.
Anlässlich einer weiteren kostenlosen Informationsveranstaltung am 31.07.2009, ab 17.30 Uhr im Mövenpick Hotel Nürnberg-Airport, Flughafen-straße 100, 90411 Nürnberg wird Rechtsanwalt Reulein zu den aktuellen Ge-richtsentscheidungen sowie den Erfolgsaussichten von Zertifikatsgeschädigten, gegenüber Banken Schadensersatzzahlungen zu erstreiten, informieren.
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Pirckheimerstraße 33
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