01.07.2009 - 08:28 - IT, New Media & Software
CSR Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Gedast GmbH die unerlaubte Verwertung von Pornofilmen ab
Pressemitteilung von: GGR RechtsanwältePR Agentur: GGR Rechtsanwälte
Die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R aus Ettlingen mahnt derzeit aktuell im Auftrag der Firma Gedast GmbH aus Rastatt die unerlaubte Verwertung geschützter "Filmwerke" wie "Casting+Fotzenspiel Nr.3" oder "Dicke Lippen Kleine Löcher Nr.8" ab.
In der Abmahnung wird angeführt, dass die Gedast GmbH Inhaberin der auschließlichen Nutzungsrechte an den ausgewählten Filmen der Herstellerfirma Purzel Video GmbH sei.
Neben der Abgabe einer Unterlassungserkärung wird die Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 1.300 Euro gefordert!
Dies dürfte ebenso wie die Zugrundelegung eines Gegenstandwertes in Höhe von 30.000 Euro juristisch nicht haltbar sein.
Pro Film werden aktuell 650 Euro pauschal geltend gemacht. Dies erscheint verwunderlich, da die Gedast GmbH über die Kanzlei S,B,R Rechtsanwälte, die ebenfalls von Gedast zumindest in der Vergangenheit beuaftragt waren, lediglich 486 Euro pro Film forderten.
Fraglich ist zudem, ob diese Werke geeignet sind, die notwendige geistige Schöpfungshöhe zu erreichen, um überhaupt in den Genuss des urheberrechtlichen Schutzes zu gelangen.
Die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird mit all ihren rechtlichen Konsequenzen gefordert unter Androhung einer Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung.
Die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte daher keinesfalls ungeprüft erfolgen, erst recht nicht in der vorgelegten Form.
Datum: 30.06.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
mehr über: Unterlassungserklärung, Pornofilme, Gedast GmbH
weitere Infos zu CSR Rechtsanwaltskanzlei: www.die-abmahnung.info
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
GGR Rechtsanwälte
Jean-Pierre-Jungels-Str. 10
55126 Mainz
tel.: 06131-6237990
fax: 06131-6233896
mail:
web: www.ggr-rechtsanwaelte.de
Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte aus Mainz betreut bundes- und europaweit (insb. Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein, Österreich) Privatpersonen als auch Unternehmen schwerpunktmäßig in allen Bereichen des Medienrechts.
Aufgrund der Komplexität und Dynamik des Medienrechts bzw. Multimediarechts ist spezielles Know How für eine erfolgreiche Mandatsannahme erforderlich, welches in der klassischen Juristenausbildung nicht vermittelt wird.
Die Anwälte der Kanzlei GGR Rechtsanwälte aus Mainz wurden mit dem akademischen Grad eines Master of Laws im Medienrecht ausgezeichnet und zählen somit zu den wenigen Rechtsanwälten und Medienrechtlern in Deutschland, die eine entsprechende medienrechtliche Qualifikation nachweisen können.
Im Rahmen dieses international anerkannten Studienganges beim Mainzer Medieninstitut wurden unsere Experten in den speziellen Gebieten des Medienrechts ausgebildet. Unsere Anwälte sind daher mit allen Fragen des Medienrechts (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, E-Commerce, IT-Recht, Musikrecht, Fotorecht, Presserecht, Verlagsrecht, Sportrecht, Medienstrafrecht, Abmahnung etc.) ebenso vertraut wie mit den charakteristischen wirtschaftlichen Eigenheiten der Multimedia- und IT-Branche.
Aufgrund der vermehrten Abmahnungen durch folgende Kanzleien
• Bendiksen, Sikorski, Schröder aus Kiel
• Bindhardt, Fiedler, Rixen aus Linden
• DigiProtect aus Frankfurt
• Karsten und Schubert Rechtsanwälte aus Berlin
• Kornmeier & Partner aus Frankfurt
• Negele Zimmel Kremer Greuter Rechtsanwälte aus Augsburg
• Nümann und Lang (Österreich)
• Rasch Rechtsanwalt aus Hamburg
• Schindler Boltze (SBR) Rechtsanwälte aus Karlsruhe
• Schutt Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe
• Schulenberg & Schenk aus Hamburg
• Simon und Partner aus Wiesbaden
• Stefan Auffenberg aus Dortmund
• U+C Rechtsanwälte (ehemals KUW) aus Regensburg
• Waldorf Rechtsanwälte aus München (u.a. Getty Images)
• Dr. Winterstein Dr. Ruhrmann Rechtsanwälte aus Frankfurt (u.a. Ed Hardy - K&K Logistics)
wegen Filesharing /P2P / Urheberrechtsverletzungen, die derzeit in Deutschland kursieren, nehmen sowohl Rechtsanwalt Gulden, LL.M. (Medienrecht) als auch Rechtsanwalt Röttger, LL.M. (Medienrecht) Termine auch außerhalb der Sprechzeiten wahr. Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, so setzen Sie sich bitte mit unseren Rechtsanwälten in Mainz in Verbindung!
In der Abmahnung wird angeführt, dass die Gedast GmbH Inhaberin der auschließlichen Nutzungsrechte an den ausgewählten Filmen der Herstellerfirma Purzel Video GmbH sei.
Neben der Abgabe einer Unterlassungserkärung wird die Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 1.300 Euro gefordert!
Dies dürfte ebenso wie die Zugrundelegung eines Gegenstandwertes in Höhe von 30.000 Euro juristisch nicht haltbar sein.
Pro Film werden aktuell 650 Euro pauschal geltend gemacht. Dies erscheint verwunderlich, da die Gedast GmbH über die Kanzlei S,B,R Rechtsanwälte, die ebenfalls von Gedast zumindest in der Vergangenheit beuaftragt waren, lediglich 486 Euro pro Film forderten.
Fraglich ist zudem, ob diese Werke geeignet sind, die notwendige geistige Schöpfungshöhe zu erreichen, um überhaupt in den Genuss des urheberrechtlichen Schutzes zu gelangen.
Die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird mit all ihren rechtlichen Konsequenzen gefordert unter Androhung einer Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung.
Die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte daher keinesfalls ungeprüft erfolgen, erst recht nicht in der vorgelegten Form.
Datum: 30.06.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
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Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
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Aufgrund der vermehrten Abmahnungen durch folgende Kanzleien
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