(openPR) Hamburg/Berlin - Endlich ist es soweit: Ab dem 01.07.2009 kommt das neue Meister-BAföG. Bundestag und Bundesrat haben im Rahmen der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung die Novellierung des Bundesausbildungs-Förderungsgesetzes (BAföG) beschlossen. Danach wird die berufliche Förderung für Ausbildungsberufe („Meister-BAföG“) erstmalig auch für angehende Altenpflegekräfte, Erzieherinnen und Erzieher gewährt.
„Es hat lange gedauert, bis der Staat Handlungsbedarf im Weiterbildungssektor erkannt und entsprechende Gesetze verabschiedet hat. Doch wie sagt man so schön, ‚Gut Ding will Weile haben’“, kommentiert Jörg Schneiderheinze, Geschäftsführer von Aktionslernen Deutschland. Das Unternehmen ist Marktführer für Computer gestützte Fernlehrgänge im Gesundheitswesen. „Das neue Meister-BAföG ist eine gute Sache, denn es bedeutet nicht nur mehr Geld vom Staat, es schließt auch nicht länger diejenigen von einer geförderten Weiterbildung aus, die schon eine oder mehrere nicht geförderte Weiterbildungen absolviert haben“, freut sich Jörg Schneiderheinze.
Entgegen der früheren Regelung können ab dem 01. Juli Berufstätige ein „Aufstiegsstipendium“ in Anspruch nehmen und damit eine Förderung für Studium oder Weiterbildung erhalten – auch dann, wenn sie bereits eine abgeschlossene Erstausbildung haben.
Aktionslernen Deutschland startet zur Novellierung des Meister-BAföG eine große Sonderaktion. „Wir begrüßen die neue Gesetzes-Regelung, denn angesichts der angespannten Arbeitsmarktsituation erhalten damit vielen Menschen neue Perspektiven. Auch wir möchten zur Feier des Tages unseren Beitrag leisten und erlassen deshalb jedem, der sich bis zum 31.08.2009 für eine Weiterbildung bei Aktionslernen anmeldet, die Prüfungsgebühr von 400,- €“, beschreibt Schneiderheinze das Angebot.







