(openPR) Nachdem zahlreiche Kreditinstitute großspurig etwaige Fehler bei dem Verkauf von Zertifikaten der insolventen US-Investmentbank Lehman Brothers zunächst vehement abgestritten haben, wird den Banken nun auch von verschiedenen Gerichten aufgezeigt, dass sie Anleger zum Teil in erheblicher Form falsch oder unvollständig beraten haben. Zuletzt hat das Hamburger Landgericht einem geschädigten Anleger Schadenersatz in voller Höhe zugesprochen. Der Anleger hatte Ende 2006 entsprechende Anleihen von der Bank erworben, die seit der Pleite von Lehman Brothers im September 2008 praktisch wertlos sind. Das Kreditinstitut hat nach Auffassung des LG Hamburg seine Pflicht zur anlagegerechten Beratung aus dem mit dem Kläger geschlossenen Beratungsvertrag schuldhaft verletzt. Die Pflichtverletzung habe allerdings nicht in der fehlenden Aufklärung über das Insolvenzrisiko von Lehman Brothers bestanden, das zum Zeitpunkt des Beratungsgesprächs im Dezember 2006 nicht erkennbar gewesen sei. Die Bank hat den Kläger vielmehr nicht darauf hingewiesen, dass die von ihm gekauften Anleihen nicht der deutschen Einlagensicherung unterliegen. Zudem hat sie ihm in dem Beratungsgespräch verschwiegen, selbst ein wirtschaftliches Eigeninteresse an dem Geschäft zu haben, da die Bank damals eine größere Anzahl von Zertifikaten von lehman Brothers gekauft hatte, um sie gewinnbringend an Kunden weiter zu veräußern. Die Bank hat den Kläger somit nicht über die fehlende Einlagensicherung und die Höhe der Gewinnmarge sowie ihr eigenes wirtschaftliches Risiko beim Absatz des Zertifikats aufgeklärt. Die betroffene Bank hat bereits freiwillig 9,5 Millionen Euro an 1.000 Käufer der wertlosen Zertifikate gezahlt. Insgesamt hatten 3.700 Kunden derartige Zertifikate im Wert von 54 Millionen Euro bei dieser Bank erworben. Die Zahl der vergleichbar Geschädigten in Deutschland wird auf 30.000 bis 50.000 geschätzt. In vielen Städten sind bereits Verfahren gegen Banken anhängig. Nach der Pleite der US-Bank Lehman Brothers im September vergangenen Jahres hatten Tausende deutsche Anleger Geld verloren, das sie in Anleihen des Unternehmens investierten. Viele fühlen sich von ihren Banken über Risiken der Papiere schlecht beraten. In diese Richtung geht auch eine Entscheidung des Landgerichts Potsdam. Dort verurteilte das LG Potsdam eine andere Bank wegen der Vermittlung von Lehman Brothers-Zertifikaten ebenfalls zu Schadensersatz. Die dortigen Kläger hatten im Jahr 2007 eine 7,5 % Real Estate Garant-Anleihe der Lehman Brothers Treasury Co. BV erworben. Versprochen worden war den sicherheitsorientierten Klägern dabei von der Bank eine sichere Anlage. Der Prospekt sicherte zudem ausdrücklich 100 % Kapitalschutz zu. Das Landgericht Potsdam kam zu dem Schluss, dass die dortigen Kläger von dem Berater der Postbank falsch beraten wurden und insbesondere auch auf die fehlende Einlagensicherung hätten hingewiesen werden müssen. Betroffene Anleger sollten angesichts dieser positiven Entscheidung nicht länger warten. Vielmehr sollte die günstige Situation ausgenutzt werden, um gegebenenfalls eigene Ansprüche geltend zu machen. Gerade wegen der kurzen Verjährung dieser Ansprüche kann Eile geboten sein.













