24.06.2009 - 17:18 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Commerzbank Hybridanleihe (WKN: CK 4578) haben 30.000 Anleger ihr Geld verloren?
Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Leipold & Coll.
Die auf Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Leipold & Coll. mit Standorten in Frankfurt, München, Wien und Zürich bereitet zahlreiche Klagen gegen die Commerzbank AG in Frankfurt vor.
Grund der erneuten „Massenklage“ gegen die Commerzbank AG ist offensichtlich ein sich abzeichnender neuer Anlageskandal bei der gerade erst durch die Bundesregierung geretteten Bank.
Offensichtlich hat die Commerzbank AG durch Ihre Bankberater Ende 2006 ganze Arbeit geleistet und die hochriskante Geldanlage in nur wenigen Tagen überwiegend an ältere Menschen verkauft. Nach einer ersten Einschätzung ist diese unternehmerische Beteiligung meistens nur aufgrund einer mündlichen Beratung durch den jeweiligen Berater der Commerzbank AG an überwiegend ältere Menschen verkauft worden. So Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold: „ Es zeichnet sich anhand der zwischenzeitlich vertretenen Fälle durch die Kanzlei Leipold & Coll. ab, dass die Berater an Bankkunden überwiegend ab 60 Jahre herangetreten sind und ihre eigene Unternehmensanleihe an diese Kunden als besonders sichere Geldanlage verkauft haben.“
In den vorliegenden Fällen wurde nicht darauf hingewiesen, dass es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt mit 100 % Verlustrisiko. Nicht nur der Kapitalerhalt hängt an der Bonität der Commerzbank AG, sondern auch die angepriesenen Zinszahlungen in Höhe von zunächst 5,25 %. Weist die Commerzbank AG wie derzeit keinen Gewinn in Ihrer Bilanz aus, bleiben die Zinszahlungen für die Anleger ersatzlos aus. Im Falle einer Insolvenz würde es sich bei dem eingelegten Geld, sogar um Nachrrangkapital handeln, weil es sich dabei bilanztechnisch um Eigenkapital der Commerzbank AG handelt. Verschwiegen wurde auch die Tatsache, dass die Anleger keinerlei Kündigungsrecht haben. Sollten die Anleger frühzeitig an Ihr Geld wollen, bleibt nur der Verkauf über den freien Markt zum aktuellen Marktwert. Dieser befindet sich aber bereits seit längerem weit unter dem eingesetzten Kapital. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Leipold berichtet weiter: „In den uns vorliegenden Fällen, haben die Bankberater zum Zeitpunkt der Zeichnung keinen Prospekt übergeben. Dieser wurde erst auf Nachfragen der jeweiligen Anleger Jahre später herausgegeben. Bereits daraus ergibt sich ein entsprechender Beratungsfehler mit haftungsrechtlichen Folgen zugunsten der Anleger.“
Es zeichnet sich also ab, dass die Commerzbank AG möglicherweise die Anlage unter ihre Kunden gebracht hat, zu einem Zeitpunkt als noch gar kein offizieller Prospekt fertigestellt war. Bei der Prüfung der mandatierten Fälle wurde in allen Fällen festgestellt, dass weder eine anlegergerechte noch eine anlagegerechte Beratung stattgefunden hat. Beides führt gemäß der gängigen Rechtsprechung des BGH zu Schadensersatzansprüchen gegenüber der vermittelnden Bank.
Bei einem Emissionsvolumen von 300.000.000 Euro sind derzeit schätzungsweise 30.000 Anleger betroffen. Für die Commerzbank AG würde das gerade nach den VIP Medienfonds Fällen eine weiteren Anlageskandal bedeuten.
Für Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die
Rechtsanwälte Leipold & Coll. in München oder Frankfurt a.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold
Max-Joseph-Str. 7 A Mainzer Landstraße 16
80333 München 60325 Frankfurt a. M.
Tel: 089 - 69 38 69 0 Tel.: 069 - 97 16 84 53
E-Mail:
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Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Rechtsanwälte Leipold & Coll.
Max-Joseph-Str. 7a
80333 München
Die auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Leipold & Coll. wurde im Jahr 2003 von Rechtsanwalt Michael A. Leipold gegründet. Seither betreut die Kanzlei Mandanten aus ganz Europa in allen Fragen und Problemen rund um den wirtschaftlichen Alltag. Um zukünftig auch die Mandanten in Österreich und den neuen EU-Staaten im Rahmen der Osterweiterung unterstützen zu können, eröffneten ml Rechtsanwälte Anfang 2006 einen Standort in Wien.
Die Individualität in der Vorgehensweise und die Durchsetzung der unterschiedlichen Interessen im Hinblick auf das juristisch und wirtschaftlich Machbare und vor allem Sinnvolle für den Mandanten ist ein sehr bedeutender Grundsatz der Kanzleiphilosophie.
Grund der erneuten „Massenklage“ gegen die Commerzbank AG ist offensichtlich ein sich abzeichnender neuer Anlageskandal bei der gerade erst durch die Bundesregierung geretteten Bank.
Offensichtlich hat die Commerzbank AG durch Ihre Bankberater Ende 2006 ganze Arbeit geleistet und die hochriskante Geldanlage in nur wenigen Tagen überwiegend an ältere Menschen verkauft. Nach einer ersten Einschätzung ist diese unternehmerische Beteiligung meistens nur aufgrund einer mündlichen Beratung durch den jeweiligen Berater der Commerzbank AG an überwiegend ältere Menschen verkauft worden. So Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold: „ Es zeichnet sich anhand der zwischenzeitlich vertretenen Fälle durch die Kanzlei Leipold & Coll. ab, dass die Berater an Bankkunden überwiegend ab 60 Jahre herangetreten sind und ihre eigene Unternehmensanleihe an diese Kunden als besonders sichere Geldanlage verkauft haben.“
In den vorliegenden Fällen wurde nicht darauf hingewiesen, dass es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt mit 100 % Verlustrisiko. Nicht nur der Kapitalerhalt hängt an der Bonität der Commerzbank AG, sondern auch die angepriesenen Zinszahlungen in Höhe von zunächst 5,25 %. Weist die Commerzbank AG wie derzeit keinen Gewinn in Ihrer Bilanz aus, bleiben die Zinszahlungen für die Anleger ersatzlos aus. Im Falle einer Insolvenz würde es sich bei dem eingelegten Geld, sogar um Nachrrangkapital handeln, weil es sich dabei bilanztechnisch um Eigenkapital der Commerzbank AG handelt. Verschwiegen wurde auch die Tatsache, dass die Anleger keinerlei Kündigungsrecht haben. Sollten die Anleger frühzeitig an Ihr Geld wollen, bleibt nur der Verkauf über den freien Markt zum aktuellen Marktwert. Dieser befindet sich aber bereits seit längerem weit unter dem eingesetzten Kapital. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Leipold berichtet weiter: „In den uns vorliegenden Fällen, haben die Bankberater zum Zeitpunkt der Zeichnung keinen Prospekt übergeben. Dieser wurde erst auf Nachfragen der jeweiligen Anleger Jahre später herausgegeben. Bereits daraus ergibt sich ein entsprechender Beratungsfehler mit haftungsrechtlichen Folgen zugunsten der Anleger.“
Es zeichnet sich also ab, dass die Commerzbank AG möglicherweise die Anlage unter ihre Kunden gebracht hat, zu einem Zeitpunkt als noch gar kein offizieller Prospekt fertigestellt war. Bei der Prüfung der mandatierten Fälle wurde in allen Fällen festgestellt, dass weder eine anlegergerechte noch eine anlagegerechte Beratung stattgefunden hat. Beides führt gemäß der gängigen Rechtsprechung des BGH zu Schadensersatzansprüchen gegenüber der vermittelnden Bank.
Bei einem Emissionsvolumen von 300.000.000 Euro sind derzeit schätzungsweise 30.000 Anleger betroffen. Für die Commerzbank AG würde das gerade nach den VIP Medienfonds Fällen eine weiteren Anlageskandal bedeuten.
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Die Individualität in der Vorgehensweise und die Durchsetzung der unterschiedlichen Interessen im Hinblick auf das juristisch und wirtschaftlich Machbare und vor allem Sinnvolle für den Mandanten ist ein sehr bedeutender Grundsatz der Kanzleiphilosophie.
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