(openPR) Auf der 13. Pilztagung des „Berufsverband Deutscher Baubiologen VDB e.V.“ am 15. und 16. Juni 2009 in Stuttgart wurden die ersten Ergebnisse der groß angelegten WHO-Studie zu Feuchte- und Schimmelpilzbefall vorgestellt. Was Baubiologen bereits seit vielen Jahren in ihrer täglichen Praxis erleben, wird nun offiziell durch die WHO-Studie belegt: Bewohner in Gebäuden mit Schimmelpilzbefall haben ein erhöhtes Risiko für Atemwegserkrankungen, wie allergische Rhinitis (Schnupfen) und Asthma. Welche Bestandteile der Mikroorganismen (Sporen, Zellfragmente, Allergene, Mykotoxine, Endotoxine, MVOC) diese gesundheitlichen Auswirkungen auslösen, konnte noch nicht eindeutig geklärt werden. Grenzwerte für gesundheitlich akzeptable Konzentrationen für Schimmelpilze oder Bakterien gibt es nicht. Daher ist beim Auftreten von Schimmelpilzbefall in Wohngebäuden wegen des erhöhten Risikos einer gesundheitsschädlichen Exposition eine Sanie-rung durchzuführen – auch und gerade in sozial schwächeren Bevölkerungsschichten.
Auf der mit über 150 Experten besuchten Veranstaltung wurden auch die Themen des Umgangs mit Schimmelpilzbefall in Lebensmittelverarbeitenden Betrieben diskutiert. Bei Schimmelpilzbefall in Gebäuden, in denen Lebensmittel verarbeitet werden, wird häufig den allgemeinen hygienischen Ansprüchen nicht genüge getan. Insbesondere in stark feuchtebeanspruchten Bauteilen fehlen oftmals die fachgerechten Abdichtungen, so dass Wasser in die Baukonstruktion eindringt und ver-deckt hinter Wänden und im Fußboden zu einem mikrobiellen Befall führt.
Ein weiteres Thema war der Umgang mit Fäkalienschäden in Gebäuden. Dies wurde kontrovers diskutiert; während die eine Gruppe der Experten den Ausbau fäkalilenbelastender Bauteile favori-siert, sehen andere diese Notwendigkeit nicht und begnügen sich mit dem Trocknen des Schadens. Eine einheitliche Vorgehensweise ist in der Praxis nicht vorhanden. Der VDB erarbeitet daher eine Richtlinie, wie mit Fäkalienschäden umzugehen ist.
Ein Themenschwerpunkt bildete die Schadensregulierung von Versicherungen, wenn es durch Wasserschäden auch zu Schimmelpilzbefall gekommen ist. Im Allgemeinen stimmen die Versiche-rer der fachgerechten Beseitigung eines Schimmelpilzbefalls gemäß den vorliegenden Leitfäden von UmweltBundesAmt und Landesgesundheitsamt zu, in der Praxis wird aber nicht selten ver-sucht, den Versicherungsnehmer durch eine Verzögerungs- und Ablehnungstaktik zu zermürben. Derjenige, der seine Ansprüche der Versicherung gegenüber nicht klar formuliert und unter Frist-setzung einfordert, ist dabei häufig der Dumme.
Verfasserin: Martina Clemens-Ströwer, Vorstand VDB e.V.
Der Tagungsband zur Fachveranststaltung ist beim VDB im Internet unter www.baubiologie.net per Mail











