09.06.2009 - 14:25 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Informationsveranstaltung zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen für Opfer von (Lehman-) Zertifikaten
Pressemitteilung von: KSR Kanzlei Siegfried Reulein
In den vergangenen Monaten mussten viele tausend Anleger die bittere Erfahrung machen, von ihren Bankberatern in der Vergangenheit falsch beraten worden zu sein.
Als absolut sicher, mit fester jährlicher Verzinsung angepriesene Produkte, die auch noch einen vertrauenserweckenden Namen, nämlich „Zertifikat“, tragen, entpuppten sich auf einmal als hochriskante, spekulative Anlagen, als undurchsichtige Wetten auf Kursverläufe einzelner Aktien oder Aktienindizes, bei denen man als Anleger einen Teil oder sogar das gesamte investierte Geld verlieren kann.
Am schwersten hat es ca. 40.000 deutsche Bankkunden getroffen, die von ihren Kundenberatern u.a. bei den Sparkassen, der Dresdner Bank und der Citibank, Zertifikate der Lehman Brothers Treasury Co. B.V., einer niederländischen Tochtergesellschaft der mittlerweile insolvent gegangenen amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers, erworben haben.
Diese erfuhren nun auf schmerzliche Weise von dem jedem Zertifikat innewoh-nenden sog. Emittentenrisiko und der Tatsache, dass Zertifikate als Inhaber-schuldverschreibungen grundsätzlich nicht an der gesetzlichen Einlagensicherung sowie dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds deutscher Privatbanken teilnehmen.
Aber auch Anleger, die von ihren Kundenberatern Zertifikate anderer Banken, gerade auch eigene Produkte der jeweiligen Hausbank, erworben haben, muss-ten in den letzten Wochen und Monaten bei einem Blick in ihr Depot feststellen, dass die ihnen als risikolos empfohlenen Papiere nicht unerheblich an Wert verloren haben und nun erhebliche Verluste eingetreten sind oder demnächst drohen.
Über diese Risiken von Inhaberschuldverschreibungen wurden Bankkunden regelmäßig nicht aufgeklärt. Vielmehr wurden vor allem Rentnern Zertifikate als optimale Geldanlage zur Altersvorsorge, vergleichbar mit einem Sparbuch, nur mit höherer Verzinsung, angeboten. Dies zeigen die Erfahrungen aus zahlreichen Gesprächen der letzten Monate, die Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz tätig, mit geschädigten Bankkunden geführt hat, die von ihren Bankberatern Zertifikate der Lehman Brothers Treasury Co. B.V. sowie anderer Banken als sichere Geldanlage empfohlen erhielten.
Angesichts erheblicher Versäumnisse bei der Aufklärung von Bankkunden im Zuge der Anlageberatung bestehen – nicht zuletzt auch aufgrund aktueller anlegerfreundlicher Rechtsprechungstendenzen - berechtigte Hoffnungen für eine Vielzahl geschädigter Bankkunden, erfolgreich Ersatz des eingetretenen Schadens gegenüber den beratenden Banken geltend zu machen.
Rechtsanwalt Reulein, der zahlreiche betroffene Zertifikatsinhaber gegenüber der Dresdner Bank AG, der Commerzbank AG, der Citibank sowie Sparkassen vertritt, bietet daher am Freitag, den 26.06.2009 ab 17.00 Uhr im Mövenpick Hotel Nürnberg-Airport, Flughafenstraße 100, 90411 Nürnberg eine kostenlose Informationsveranstaltung für zertifikatsgeschädigte Anleger an.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung wird ein Vortrag von Rechtsanwalt Reulein mit daran anschließender Möglichkeit der Diskussion stehen, der sich insbesondere mit den Erfolgschancen geschädigter Bankkunden gegenüber den beratenden Banken unter Einbeziehung aktuellster Rechtsprechung u.a. des Bundesgerichtshofes beschäftigen wird.
Aufgrund einer begrenzten Raumkapazität wird um vorherige Anmeldung unter den unten angegebenen Kontaktdaten gebeten.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
KSR | Kanzlei Siegfried Reulein
RA Siegfried Reulein
Pirckheimerstraße 33
90408 Nürnberg
Telefon: 0911/760 731 10
Fax: 0911/760 731 120
E-Mail:
Internet: www.ksr-law.de und www.ksr-anlegerschutz.de
Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist Inhaber der KSR | Kanzlei Siegfried Reulein, Pirckheimerstraße 33, 90408 Nürnberg, Telefon: 0911/760 731 10, E-Mail:
. Schwerpunktmäßig ist RA Reulein seit Jahren auf dem Rechtsgebiet des Kapitalanlagerechts, des Bankrechts sowie des Anlegerschutzes tätig. Dort ist er hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund der Vermittlung von Zertifikaten, der Rückabwicklung von Fondsanlagen aller Art, insbesondere Immobilienfonds, atypisch stiller Beteiligungen sowie mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Banken, Anlagevermittler, Anlageberater und Prospektverantwortliche, gerade auch aus dem Kauf einer Schrottimmobilie befasst.
Als absolut sicher, mit fester jährlicher Verzinsung angepriesene Produkte, die auch noch einen vertrauenserweckenden Namen, nämlich „Zertifikat“, tragen, entpuppten sich auf einmal als hochriskante, spekulative Anlagen, als undurchsichtige Wetten auf Kursverläufe einzelner Aktien oder Aktienindizes, bei denen man als Anleger einen Teil oder sogar das gesamte investierte Geld verlieren kann.
Am schwersten hat es ca. 40.000 deutsche Bankkunden getroffen, die von ihren Kundenberatern u.a. bei den Sparkassen, der Dresdner Bank und der Citibank, Zertifikate der Lehman Brothers Treasury Co. B.V., einer niederländischen Tochtergesellschaft der mittlerweile insolvent gegangenen amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers, erworben haben.
Aber auch Anleger, die von ihren Kundenberatern Zertifikate anderer Banken, gerade auch eigene Produkte der jeweiligen Hausbank, erworben haben, muss-ten in den letzten Wochen und Monaten bei einem Blick in ihr Depot feststellen, dass die ihnen als risikolos empfohlenen Papiere nicht unerheblich an Wert verloren haben und nun erhebliche Verluste eingetreten sind oder demnächst drohen.
Über diese Risiken von Inhaberschuldverschreibungen wurden Bankkunden regelmäßig nicht aufgeklärt. Vielmehr wurden vor allem Rentnern Zertifikate als optimale Geldanlage zur Altersvorsorge, vergleichbar mit einem Sparbuch, nur mit höherer Verzinsung, angeboten. Dies zeigen die Erfahrungen aus zahlreichen Gesprächen der letzten Monate, die Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz tätig, mit geschädigten Bankkunden geführt hat, die von ihren Bankberatern Zertifikate der Lehman Brothers Treasury Co. B.V. sowie anderer Banken als sichere Geldanlage empfohlen erhielten.
Angesichts erheblicher Versäumnisse bei der Aufklärung von Bankkunden im Zuge der Anlageberatung bestehen – nicht zuletzt auch aufgrund aktueller anlegerfreundlicher Rechtsprechungstendenzen - berechtigte Hoffnungen für eine Vielzahl geschädigter Bankkunden, erfolgreich Ersatz des eingetretenen Schadens gegenüber den beratenden Banken geltend zu machen.
Rechtsanwalt Reulein, der zahlreiche betroffene Zertifikatsinhaber gegenüber der Dresdner Bank AG, der Commerzbank AG, der Citibank sowie Sparkassen vertritt, bietet daher am Freitag, den 26.06.2009 ab 17.00 Uhr im Mövenpick Hotel Nürnberg-Airport, Flughafenstraße 100, 90411 Nürnberg eine kostenlose Informationsveranstaltung für zertifikatsgeschädigte Anleger an.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung wird ein Vortrag von Rechtsanwalt Reulein mit daran anschließender Möglichkeit der Diskussion stehen, der sich insbesondere mit den Erfolgschancen geschädigter Bankkunden gegenüber den beratenden Banken unter Einbeziehung aktuellster Rechtsprechung u.a. des Bundesgerichtshofes beschäftigen wird.
Aufgrund einer begrenzten Raumkapazität wird um vorherige Anmeldung unter den unten angegebenen Kontaktdaten gebeten.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
KSR | Kanzlei Siegfried Reulein
RA Siegfried Reulein
Pirckheimerstraße 33
90408 Nürnberg
Telefon: 0911/760 731 10
Fax: 0911/760 731 120
E-Mail:
Internet: www.ksr-law.de und www.ksr-anlegerschutz.de
Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist Inhaber der KSR | Kanzlei Siegfried Reulein, Pirckheimerstraße 33, 90408 Nürnberg, Telefon: 0911/760 731 10, E-Mail:
News-ID: 316217 • Views: 315
Schlagwörter
Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:
Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.
Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr
© openPR 2011 | Impressum



