(openPR) Die deutschen Fahrerlaubnisbehörden gehen davon aus dass der Führerscheintourismus durch die Umsetzung und Einbindung der 3. Führerscheinrichtlinie in die deutsche Fahrerlaubnisverordnung ganz im Sinne deutscher Behörden erheblich eingeschränkt wurde. Zwar wird unter Juristen noch heftig gestritten wie die 3. Führerscheinrichtlinie nach dem 19.01.2009 auszulegen ist, aber solange kein erneutes Grundsatzurteil zur Anerkennung und Gültigkeit einer EU Fahrerlaubnis welche unter Umgehung der in Deutschland geforderten MPU erworben wurde ausgesprochen wurde bleibt es dabei, dass ein EU Führerschein für ungültig erklärt werden soll wenn Eignungsmängel bekannt sind. www.europa-fahrerlaubnis.com
Eine Handhabe eine EU Fahrerlaubnis welche vor dem 19.01.2009 unter Einhaltung der Rechtsbestimmungen eines EU Führerscheinausstellenden Landes erteilt wurde bleibt den deutschen Behörden jedoch verwehrt. Diesbezüglich müssen sich deutsche Fahrerlaubnisbehörden an europäischen Vorgaben als auch Urteile des Europäischen Gerichtshofs halten. Das heißt im Klartext solange der Inhaber einer EU Fahrerlaubnis keine erneuten Gründe liefert die Eignungsmängel begründen kann und darf eine Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis welche vor dem 19.01.09 ausgestellt wurde nicht aberkennen. Aufgrund der Absicht und der inzwischen gängigen Praxis einen EU Führerschein bei Eignungsmängeln die Nutzung auf deutschen Straßen zu untersagen ist der Führerscheintourismus erheblich zurückgegangen.
Im Oktober 2009 wurde zudem die deutsche Fahrerlaubnisverordnung dahingehend geändert dass es nun keine Rolle mehr spielt ob eine Fahrerlaubnis vor zwei oder neun Jahren entzogen wurde, durch ein positives MPU Gutachten erhält ein Proband die entzogene Fahrerlaubnis zurück ohne erneut eine Fahrschule zu besuchen. Finanziell als auch zeitlich ist somit der deutsche Weg zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis der bessere Weg. www.europa-fahrerlaubnis.com/MPU_Vorbereitung.php











