27.05.2009 - 11:12 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Juristische Informationsveranstaltung - Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Pressemitteilung von: VDNORDPR Agentur: B2B-PR
Der Verband Druck und Medien Nord e.V. informiert gemeinsam mit seiner Tochtergesellschaft UPGRADE, Gesellschaft für Medien, Beratung, Training mbH, am 8. Juli um 16.00 Uhr über Neuigkeiten aus der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung insbesondere für den Mittelstand. Referent ist Thorsten Beck, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamburg.
Ein Trend in der Rechtsprechung ist klar: Der Einfluss europäischen Rechts nimmt zu. Der Europäische Gerichtshof hat sowohl bei Fragen des Betriebsübergangs als auch jüngst zur Frage des Erhalts von Urlaubsansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit klare Vorgaben an die Mitgliedstaaten gemacht. Es ist daher für tägliche Personalentscheidungen hilfreich, die neue Rechtsprechung zu kennen. Hilfreich ist auch, zu verfolgen, wie die Arbeitsgerichte damit umgehen, um das Prozessrisiko zu minimieren.Wie reagiert der/die Arbeitgeber/in unter Einbeziehung der neuesten Rechtsprechung auf längere krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten von Mitarbeitern? Was passiert, wenn mit Mitarbeitern eine erfolgsabhängige Bonuszahlung vereinbart wurde, aber keine Zielvereinbarung? Was muss der Arbeitgeber eines Kleinbetriebes, für den das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, beachten?
Thorsten Beck als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamburg wird die Neuerungen an praktischen Fällen erläutern.
Referent: Richter am Landesarbeitsgericht Hamburg, Thorsten Beck
Termin: Mittwoch, 08. Juli 2009, Beginn: 16.00 Uhr
Dauer: ca. 2 Stunden
Ort: Kompetenzzentrum VDM Nord e.V.
Gaußstraße 190, 22765 Hamburg
Kosten: VDM/UPGRADE-Mitglieder: kostenlos Nichtmitglieder: 80,00 € zzgl.19 % MwSt. (Rechnung erfolgt nach Anmeldung)
Melden Sie sich bitte bis zum 30. Juni 2009 bei Frau MroßTel. 040/39 92 83-18 an.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
VDMNord e.V.
Gaußstraße 190
22765 Hamburg
Tel. 040 39 92 83 0
E-Mail
Pressekontakt
B2B-PR
Carola Maas
Hasenfleet 4
21787 Oberndorf
Tel 04772 86 087 12
Email
Gegründet wurde der Verband 1824 und ist damit der älteste Arbeitgeberverband Deutschlands. Die rund 250 Mitgliedsunternehmen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern berät der Verband rund um die wichtigsten Fragen der Druck- und Medienindustrie: Interessenvertretung, Sozialpolitik einschl. Rechtsberatung, betriebswirtschaftliche und technische Fragestellungen, Umweltschutz und die Aus- und Weiterbildung sind die Hauptkompetenzen des Verbandes
Ein Trend in der Rechtsprechung ist klar: Der Einfluss europäischen Rechts nimmt zu. Der Europäische Gerichtshof hat sowohl bei Fragen des Betriebsübergangs als auch jüngst zur Frage des Erhalts von Urlaubsansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit klare Vorgaben an die Mitgliedstaaten gemacht. Es ist daher für tägliche Personalentscheidungen hilfreich, die neue Rechtsprechung zu kennen. Hilfreich ist auch, zu verfolgen, wie die Arbeitsgerichte damit umgehen, um das Prozessrisiko zu minimieren.Wie reagiert der/die Arbeitgeber/in unter Einbeziehung der neuesten Rechtsprechung auf längere krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten von Mitarbeitern? Was passiert, wenn mit Mitarbeitern eine erfolgsabhängige Bonuszahlung vereinbart wurde, aber keine Zielvereinbarung? Was muss der Arbeitgeber eines Kleinbetriebes, für den das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, beachten?
Thorsten Beck als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamburg wird die Neuerungen an praktischen Fällen erläutern.
Referent: Richter am Landesarbeitsgericht Hamburg, Thorsten Beck
Termin: Mittwoch, 08. Juli 2009, Beginn: 16.00 Uhr
Dauer: ca. 2 Stunden
Ort: Kompetenzzentrum VDM Nord e.V.
Gaußstraße 190, 22765 Hamburg
Kosten: VDM/UPGRADE-Mitglieder: kostenlos Nichtmitglieder: 80,00 € zzgl.19 % MwSt. (Rechnung erfolgt nach Anmeldung)
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