(openPR) (Duisburg/Hagen) Die Stadt Duisburg hat für seinen Zoo offenbar gegenüber dem Geschäftsführer des Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) mit Sitz im westfälischen Hagen gegen Vorschriften des Informationsfreiheits-Gesetzes (IFG NRW) und des Umweltinformationsgesetzes (UIG NRW) verstoßen. Eine für gestern angemeldete Demonstration des WDSF wurde von der Polizei Duisburg vor dem Haupteingang des Zoos nicht genehmigt
Bereits Anfang Februar hatte der WDSF-Geschäftsführer, Jürgen Ortmüller, eine kritische Anfrage an die Stadt Duisburg bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen bei der Delfinhaltung im Duisburger Zoos gestellt. Ortmüller berief sich dabei auf die gesetzliche Auskunftspflicht der Behörde, die es nach dem IFG und UIG jedem Bürger in Nordrhein-Westfalen ermöglicht, einen „freien Zugang zu allen öffentlichen Stellen des Landes“ und "Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Umweltbereiche" zu erhalten.
Die Stadt vertröstete den WDSF-Chef mehrfach ohne Gewährung einer Auskunft. In einem Schreiben vom 7.5.2009 teilte sie Ortmüller auf seine Anfrage vom 4.2.2009 mit, dass „die Recherche noch einige Zeit in Anspruch nehme, weil der Prüfungsumfang zeitaufwendiger als angenommen ist“ und "die Koordination verschiedener Fachbereiche und mehrerer Ämter erforderlich ist".
Gesetzlich ist die Anfrage eines Bürgers allerdings innerhalb einer Frist von maximal zwei Monaten zu bescheiden. Aufgrund einer Beschwerde Ortmüller's an die Landesbeauftragte für Datenschutz- und Informationsfreiheit in Düsseldorf, Bettina Sokol, rügte diese nun die Versäumnisse in einem Schreiben an die Stadt Duisburg und wies auf die gesetzliche Auskunftspflicht hin. Die Datenschützerin stellte fest, dass die Frist für eine berechtigte Auskunft von Jürgen Ortmüller „bereits bei weitem überschritten“ ist.
Ortmüller vermutet nicht nur eine absichtliche Verschleppung der Stadt Duisburg bei der Offenlegung der Einhaltung der rechtlichen Grundlagen bei der Delfinhaltung im Zoo, sondern auch einen möglichen Verstoß gegen die Haltungsbedingungen. Das WDSF hatte bereits im vergangenen Jahr bei einer Überprüfung des Delfinariums im Allwetterzoo Münster erhebliche Mängel festgestellt. Die Stadt Münster verpflichtete das Delfinarium darauf hin, ein völlig neues Hallendach zu bauen.
Der WDSF-Geschäftsführer: „Wenn Vollzugsbehörden wie das Umweltamt der Stadt Duisburg bzw. das Veterinäramt für die Einhaltung von Rechtsgrundlagen nach über drei Monaten keine zwingend vorhandenen Prüfunterlagen vorlegen können, ist da etwas faul. Möglicherweise wollte man während der Geburtstagsfeierlichkeiten des Zoos keinen Ärger."
Eine vom WDSF beabsichtigte Demonstration vor dem Zoo am gestrigen Sonntag wurde von der Polizei Duisburg lapidar damit abgetan, dass der Zoo den Platz vor dem Eingang selbst für seine eigenen Info-Stände zum Jubiläum benötige. Die Demo könne höchstens auf einem entfernten Parkplatz stattfinden. Das WDSF plant nun eine Demonstration im Juli vor dem Zoo oder der Wohnung von Zoo-Chef Achim Winkler, um auf die Missstände der angeblich zu kleinen Beckenanlage und der Infektionsgefahren durch streichelnde Kinder während der Vorführungen im Delfinarium aufmerksam zu machen.
Ortmüller beabsichtigt auch Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen der Stadt einzulegen und hofft auf den erfolgreichen Druck der Datenschützerin Bettina Sokol aus Düsseldorf, um zu seinem Recht zu kommen.--













