13.05.2009 - 17:06 - Politik, Recht & Gesellschaft
Lehman-Zertifikate - Bank kauft Zertifikate zurück
Pressemitteilung von: Menz und Partner Rechtsanwälte, Memmingen
Erfolg für Anlegerin: Einigung mit Hamburger Sparkasse
In einem von der Rechtsanwaltskanzlei Menz und Partner, Memmingen, geführten Verfahren ist es einer Anlegerin gelungen, ihre derzeit faktisch wertlosen Lehman Zertifikate an die Bank zu verkaufen und so teilweise Schadensersatz zu erhalten. Die Anlegerin hatte über 15.000 € in Lehman Zertifikate investiert. Im Wege einer außergerichtlichen Einigung ver-pflichtete sich nunmehr die Hamburger Sparkasse, der Anlegerin 8.000 € zu bezahlen und ihr die Lehman Zertifikate zu diesem Preis abzunehmen.
Die Anlegerin hatte von der Hamburger Sparkasse Schadensersatz gefordert, weil sie sich nicht richtig beraten fühlte. Sie sei nicht über das sogenannte Emittentenrisiko aufgeklärt worden, also darüber, dass ihr ein Totalverlust des angelegten Geldes drohe. Vielmehr sei die Anlage als sehr sicher dargestellt worden. Weiterhin habe ihr die Bank nicht mitgeteilt, dass sie verdeckte Rückvergütungen , sogenannte Kick-Backs, für die Vermittlung der Zertifikate erhielt. Aufgrund dieser Pflichtverletzungen der Bank machte die Anlegerin Schadensersatz geltend.
Der Erfolg dieser Anlegerin ist besonders interessant, weil er andere Geschädigte dazu ermun-tern sollte, ihre Schadensersatzansprüche ebenfalls geltend zu machen. Dies sollte möglichst bald geschehen, denn Anleger müssen hierbei die kurze dreijährige Verjährungsfrist beachten. Diese beginnt bei Beratung durch eine Bank bereits mit Zeichnung der Zertifikate, nicht erst mit dem Jahresende. Nur durch rechtzeitige Geltendmachung der Ansprüche kann der Ablauf der Verjährungsfrist verhindert werden.
Die Kosten der Geltendmachung der Ansprüche trägt in der Regel die Rechtsschutzversiche-rung, eine entsprechende Deckungsanfrage kann der beauftragte Rechtsanwalt vor Mandats-übernahme stellen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Kanzlei Menz & Partner, Memmingen, Telefon 0833l 9500-0. Zuständig ist Dr. Andreas Mayer, Rechtsanwalt und Steuerberater.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Menz & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater
Kalchstraße 4, 87700 Memmingen
Tel.: 08331 9500-0 Fax: 08331 9500-30
e-mail:
www.menzundpartner.de
Verantwortlich: Dr. Andreas Mayer
Die Kanzlei Menz & Partner vertritt seit vielen Jahren Kapitalanleger bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Besonders wichtig ist hierbei eine individuelle Beratung des Mandanten und eine konkrete Sachverhaltsaufnahme anstatt der leider oft üblichen formularmäßigen Massenfallbearbeitung.
In einem von der Rechtsanwaltskanzlei Menz und Partner, Memmingen, geführten Verfahren ist es einer Anlegerin gelungen, ihre derzeit faktisch wertlosen Lehman Zertifikate an die Bank zu verkaufen und so teilweise Schadensersatz zu erhalten. Die Anlegerin hatte über 15.000 € in Lehman Zertifikate investiert. Im Wege einer außergerichtlichen Einigung ver-pflichtete sich nunmehr die Hamburger Sparkasse, der Anlegerin 8.000 € zu bezahlen und ihr die Lehman Zertifikate zu diesem Preis abzunehmen.
Die Anlegerin hatte von der Hamburger Sparkasse Schadensersatz gefordert, weil sie sich nicht richtig beraten fühlte. Sie sei nicht über das sogenannte Emittentenrisiko aufgeklärt worden, also darüber, dass ihr ein Totalverlust des angelegten Geldes drohe. Vielmehr sei die Anlage als sehr sicher dargestellt worden. Weiterhin habe ihr die Bank nicht mitgeteilt, dass sie verdeckte Rückvergütungen , sogenannte Kick-Backs, für die Vermittlung der Zertifikate erhielt. Aufgrund dieser Pflichtverletzungen der Bank machte die Anlegerin Schadensersatz geltend.
Der Erfolg dieser Anlegerin ist besonders interessant, weil er andere Geschädigte dazu ermun-tern sollte, ihre Schadensersatzansprüche ebenfalls geltend zu machen. Dies sollte möglichst bald geschehen, denn Anleger müssen hierbei die kurze dreijährige Verjährungsfrist beachten. Diese beginnt bei Beratung durch eine Bank bereits mit Zeichnung der Zertifikate, nicht erst mit dem Jahresende. Nur durch rechtzeitige Geltendmachung der Ansprüche kann der Ablauf der Verjährungsfrist verhindert werden.
Die Kosten der Geltendmachung der Ansprüche trägt in der Regel die Rechtsschutzversiche-rung, eine entsprechende Deckungsanfrage kann der beauftragte Rechtsanwalt vor Mandats-übernahme stellen.
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