22.04.2009 - 17:48 - Tourismus, Auto & Verkehr
Negatives MPU Gutachten der Begutachtungsstellen zur Fahrerlaubnis führt zur Datenspeicherung
Pressemitteilung von: MPUPR Agentur: MPU Test
Wer wegen einer Alkoholfahrt oder wegen Punkten zur medizinisch-psychologischen Untersuchung muß ist als Betroffener alleiniger Auftraggeber für die Erstellung eines Gutachtens. Daher sollte genau darauf geachtet werden was man bei Begutachtungsstelle als Betroffener unterschreibt.
Leider kommt es nicht selten vor dass sich Begutachtungsstellen von Betroffenen das Einverständnis einholen und somit die Berechtigung haben die Fahrerlaubnisbehörde das Ergebnis nach der Begutachtung mitzuteilen! Grundsätzlich sollte aber klargestellt werden das ein MPU-Gutachten nur an den Antragsteller ausgehändigt werden sollte. Ein Antragsteller sollte auch davon ausgehen dass eine Begutachtung negativ ausfallen kann. In solch einem Fall kann dann sichergestellt werden das ein negatives Gutachten nicht von der Führerscheinstelle verwertet wird. www.europa-fahrerlaubnis.com/MPU_Test.php
Ist ein nicht positives Gutachten welches zur Versagung der beantragten Fahrerlaubnis führte bei der Fahrerlaubnisbehörde gelandet so wird die Versagung für die Dauer von 15 Jahren im Verkehrszentralregister gespeichert und das negative Gutachten für 10 Jahren in der Führerscheinakte des Betroffenen.
So sollte ein Auftraggeber genau darauf achten was man im einzelnen vor einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung unterschreibt. Nur so kann dann ein MPU Proband nach einer negativen Begutachtung den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis unverzüglich zurückziehen und einen Neuantrag stellen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Firma Infoimpulse
Geschäftsführer: Lothar Sohrweide
Ostheide 34
48361 Beelen
Tel.- Nr.: 02586-208777
Handy: 0176-26565175
eMail:
www.europa-fahrerlaubnis.com
Norbert Sohrweide freier Fachberater in Führerschein und MPU Angelegenheiten informiert umfassend seit dem Jahre 2004 über den Erwerb und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und zum MPU-Test. Dabei wird die Rechtsprechung berücksichtigt welche entscheidend für die Bestandskraft einer Fahrerlaubnis ist. Diese Dienstleistung wird inzwischen von mehren Rechtsanwälten empfohlen, denn nur unter Einhaltung und die Erfüllung der EU-Rechtsvorschriften und der Gesetze macht den Führerscheinerwerb möglich.
Leider kommt es nicht selten vor dass sich Begutachtungsstellen von Betroffenen das Einverständnis einholen und somit die Berechtigung haben die Fahrerlaubnisbehörde das Ergebnis nach der Begutachtung mitzuteilen! Grundsätzlich sollte aber klargestellt werden das ein MPU-Gutachten nur an den Antragsteller ausgehändigt werden sollte. Ein Antragsteller sollte auch davon ausgehen dass eine Begutachtung negativ ausfallen kann. In solch einem Fall kann dann sichergestellt werden das ein negatives Gutachten nicht von der Führerscheinstelle verwertet wird. www.europa-fahrerlaubnis.com/MPU_Test.php
Ist ein nicht positives Gutachten welches zur Versagung der beantragten Fahrerlaubnis führte bei der Fahrerlaubnisbehörde gelandet so wird die Versagung für die Dauer von 15 Jahren im Verkehrszentralregister gespeichert und das negative Gutachten für 10 Jahren in der Führerscheinakte des Betroffenen.
So sollte ein Auftraggeber genau darauf achten was man im einzelnen vor einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung unterschreibt. Nur so kann dann ein MPU Proband nach einer negativen Begutachtung den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis unverzüglich zurückziehen und einen Neuantrag stellen.
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