21.04.2009 - 18:05 - Politik, Recht & Gesellschaft

Urteil über die kommunale Verfassungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt

Pressemitteilung von: Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011

Zum heute verkündeten Urteil über die kommunale Verfassungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt erklären Ralf Wunschinski, Initiator der Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011, und Steffen Liebendörfer, Sprecher der Prozessvertreter der Volksinitiative:

Das Landesverfassungsgericht bleibt mit diesem Urteil deutlich hinter unseren Erwartungen zurück. Eine eingehende juristische Bewertung kann zu einem so frühen Zeitpunkt noch nicht erfolgen. Hierzu muss zunächst die umfangreiche schriftliche Urteilsbegründung gründlich analysiert werden. Erst dann kann über etwaige weitere Schritte entschieden werden.

Unabhängig vom Ergebnis der juristischen Prüfung kann das politische Signal, das von dieser Entscheidung ausgeht, nur als Niederlage für die Demokratie vor Ort (deren wahrer Keimzelle) angesehen werden. Im Ergebnis läuft es darauf hinaus, dass der Gesetzgeber gleichsam rein technokratische Planungsvorhaben nun mit verfassungsgerichtlicher Billigung, also fast schrankenlos, verwirklichen darf. Auch zwanzig Jahre nach dem Mauerfall wurde in Sachsen-Anhalt das demokratische Lernziel zwar möglicherweise von den Regierten erreicht, von den Regierenden jedoch nicht. Gesetzgeber und Landesregierung tragen nun die Beweislast dafür, dass sie sich bei der konkreten Umsetzung der Reform in verantwortungsvoller Selbstzurückhaltung üben können.

Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Beurteilung von Gemeinwohlerwägungen beansprucht das Gericht für sich die Möglichkeit einer uneingeschränkten Prüfung. Hier hat das Gericht wohl den einfacheren Weg gewählt und sich im wesentlichen dem Gesetzgeber angeschlossen. Die Chance, hier höhere Maßstäbe als der Gesetzgeber anzulegen und damit die Interessen von Bürgern und Kommunen angemessen zu berücksichtigen, wurde damit nicht genutzt. Insbesondere mit Blick auf die konkrete Ausgestaltung kommunaler Neugliederungen im Einzelfall wäre es sinnvoll gewesen zumindest ein paar klare Grenzen zu ziehen. Stattdessen wurde Parlament und Regierung quasi ein Freischein ausgestellt. Von der kommunalen Selbstverwaltung bleibt nur ein Schatten übrig.

Langfristig werden allerdings auch die politischen Parteien zu den Verlierern der Reform zählen. Die Zahl politischer Ehrenämter wird in den nächsten Jahren dramatisch zurückgehen. Für die ohnehin schon geringen Mitgliederzahlen der Parteien wird dies nicht ohne "negative" Folgen bleiben.

Die Volksinitiative wird am Samstag, den 25. April 2009, zusammenkommen und über weitere Schritte beraten. Das entstandene Netzwerk soll in jedem Fall erhalten und weiter gepflegt werden.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Volksinitiative Sachsen – Anhalt 2011
Ralf Wunschinski

Lauchstädter Strasse 17
06179 Angersdorf
post@volksinitiative-sachsen-anhalt-2011

Volksinitiative-Sachsen-Anhalt-2011 - Bürger gegen die flächendeckende Einführung von Einheitsgemeinden und Zwangseingemeindungen in Ober- und Mittelzentren.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, die aufgezwungene flächendeckende Bildung von Einheitsgemeinden und die Zwangseingemeindungen in Ober – und Mittelzentren von Sachsen-Anhalt zu verhindern und somit Schaden von unserem Bundesland abzuwenden.

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