Oberlandesgericht Karlsruhe - Stiftung Warentest gewinnt gegen Andechser Molkerei

Pressemitteilung von: Christoph Gaudecki
PR Agentur: Prof. Dr. Christoph Gaudecki

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat eine gegen die Stiftung Warentest erlassene Einstweilige Verfügung aufgehoben. Damit hat die Stiftung Warentest einen Rechtsstreit mit der Andechser Molkerei Scheitz GmbH gewonnen. Sie kann die in der Oktober-Ausgabe von test 2008 veröffentlichte Untersuchung von Butter weiter verbreiten.

Bei einem Test von 35 Buttermarken hatte die Stiftung Warentest die Sauerrahmbutter „Andechser Natur (Bioland)“ mit „Mangelhaft“ bewertet, weil diese eine zu geringe Anzahl an Milchsäurebakterien enthalten hatte. Milchsäurebakterien sind in Sauerrahmbutter ein wichtiges Qualitätskriterium.

In dem Berufungsverfahren der Stiftung Warentest gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim kam das Oberlandesgericht Karlsruhe nun zu dem Ergebnis, dass die Bewertung in test in Bezug auf die Anzahl der Milchsäurebakterien in der Sauerrahmbutter nicht zu beanstanden sei.
Damit ist dieses Verfahren rechtskräftig zugunsten der Stiftung Warentest abgeschlossen.

Stiftung Warentest, Pressemitteilung vom 26. März 2009

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Prof. Dr. Christoph Gaudecki

Rechtsanwalt und ordentlicher Professor für Arbeits- und Wirtschaftsrecht
Unternehmensberatung - Wirtschaftsberatung

22085 Hamburg-Uhlenhorst
Am Langenzug 1 a (Außenalster)
Tel.: 040 374 1394-0
Fax: 040 374 1394-10


Professor Dr. Christoph Gaudecki ist Wirtschaftsjurist aus Hamburg und Herausgeber des monatlich erscheinenden "Wirtschafts- und Arbeitsrechtsbriefes", der unter der E-Mail Anschrift kostenlos bezogen werden kann.

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