openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Böse Falle für Unternehmer - Betriebssicherheitsverordnung nicht bekannt oder ein Buch mit 7 Siegeln

06.04.200908:58 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Böse Falle für Unternehmer - Betriebssicherheitsverordnung nicht bekannt oder ein Buch mit 7 Siegeln

(openPR) Wer eine große Baumaschine im Wert von ca. 200.000 kauft und glaubt er habe ein sicheres Produkt erworben, dass er so in Betrieb nehmen kann, der geht ein unkalkulierbares Risiko ein, insbesondere wenn es zu einem Unfall kommt.

Wer sich einen Pkw kauft, überlegt sich welches Auto geeignet ist, welche Farbe es haben soll und welches Zubehör er gerne hätte. Über eines macht er sich wenig oder gar keine Gedanken. Über die Sicherheit. Ein Auto das man heute kauft ist sicher. Selbst neueste Technik, wovon man nicht einmal weiß dass es so was gibt, ist häufig Standard. ABS und viele Airbags, sogar serienmäßige Knieairbags für die Vornsitzenden sid vorhanden.
EPS und ASR, Nachtsichtassistent, Spurhalteassistent, Scheinwerfer welche sich mittels einer Kamera kontinuierlich der Verkehrssituation anpassen und sogar Verkehrszeichen erkennen. Es gibt sogar einen serienmäßigen Müdigkeitssensor. Ein "Attention-Assist" erfasst auf Grundlage von 70 Parametern, wie aufmerksam der Fahrer noch unterwegs ist. Zudem überwachen neue Radarsensoren den so genannten toten Winkel, also den für den Fahrer uneinsehbaren Bereich schräg hinter dem Fahrzeug.

Ganz anders sieht es aus wenn man sich beispielsweise einen neuen Bagger kauft. Auch hier geht er davon aus, das ist neueste Technik. Da ist alles drum und dran. Manches ist zwar Zubehör, aber was dran muss ist dran. Diese Maschine entspricht den neuesten Sicherheitsvorschriften. Die ist BG geprüft und trägt das CE-Zeichen. Der Käufer denkt, diese Maschine ist sicher, die kann ich sofort einsetzen. In Wirklichkeit entspricht sie meistens nicht einmal den gesetzlichen Mindestvorschriften und dürfte gar nicht in Betrieb genommen werden. Eine BG-Prüfung ist nicht vorgeschrieben und das CE Zeichen heißt nicht das die Maschine geprüft ist. Ein Irrtum, der fatale Kosten für den Betreiber bedeuten und für Menschen tödlich enden kann.

CE-Kennzeichen ist kein Gütesiegel
"Bei den CE-Kennzeichen handelt es sich um eine Eigenerklärung des Herstellers, mit dem dieser die Konformität des Produkts mit geltenden europäischen Richtlinien bestätigt. Das CE-Kennzeichen ist kein Qualitätskennzeichen, sondern eine Art Warenpass. Es signalisiert weder eine besondere Sicherheit noch eine Qualität des Produkts, sondern stellt eine schlichte Behauptung des Herstellers dar," so das Landgericht Stendal in seiner Urteilsbegründung. (Urteil vom 13.11.2008, Az. 31 O 50/08). Die Wettbewerbszentrale hatte ein Unternehmen, das Arbeitshandschuhe mit dem Hinweis "CE-geprüft" bewarb, auf Unterlassung wegen irreführender Werbung in Anspruch genommen.

Unternehmer muss Maschine laut Betriebssicherheitsverordnung prüfen
Der Unternehmer kann sich keine Maschine kaufen und die ohne weiteres in Betrieb nehmen. Ob die sicher ist, und den Vorschriften entspricht muss er selber prüfen.
Er muss sogar selbst prüfen ob das CE Zeichen zu Recht angebracht ist.

§ 4 Abs.3 der BetrSichVO stellt klar, dass der Arbeitgeber sich davon überzeugen muss, dass ein Arbeitsmittel den rechtlichen Anforderungen der Verordnung entspricht, bevor er diese seinen Beschäftigten zur Benutzung zur Verfügung stellt. Deshalb kommt der Arbeitgeber nicht umhin, ein Arbeitsmittel, das er neu oder gebraucht kauft, einer Abnahme zu unterziehen. Abnahme im Sinne der BetrSichV heißt. Prüfen ob die CE-Kennzeichnung zu Recht angebracht wurde.

In „§ 7 Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitsmittel“ heißt es:
(1) Der Arbeitgeber darf den Beschäftigten erstmalig nur Arbeitsmittel bereitstellen, die
1. solchen Rechtsvorschriften entsprechen, durch die Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden, oder,
2. wenn solche Rechtsvorschriften keine Anwendung finden, den sonstigen Rechtsvorschriften entsprechen, mindestens jedoch den Vorschriften des Anhangs 1. der Maschinenrichtline.

Baumaschinen, insbesondere Bagger und Radlader, die nach hinten keine ausreichende Sicht haben und an denen keine technischen Sichtverbesserungen nach Anhang I der MRL angebracht wurden, dürfen gar nicht erst in Betrieb genommen werden.
Es hat in letzter Zeit erheblich viele Unfälle durch Sichteinschränkungen gegeben. Hierbei waren auch eine Reihe Todesopfer zu beklagen.

Radarsysteme wie sie bei neuen PKW längst Standard sind, werden seit über 10 Jahren von den BGèn insbesondere der Steinbruch-BG empfohlen und sogar finanziell bezuschusst. Das gleiche gilt für Kamera/Monitorsysteme. Die Vorschriften sagen ganz klar aus, dass bei Sichteinschränkungen für den Fahrer technische Maßnahmen anzubauen sind. Trotzdem sind die meisten Maschinen bei Rückwärtsfahrt - und das macht oft 50 % ihrer Arbeitszeit aus- im Blindflug unterwegs, weil technische Hilfsmittel fehlen.

Wenn sich später bei einer Revision durch die Berufsgenossenschaft oder einer Behörde herausstellt, dass eine Maschine solche Mängel aufweist, hat der Arbeitgeber das Problem, dass er die Mängel an der Maschine selbst beheben und bezahlen muss.

Mängel müssen, sofern man sie beim Hersteller reklamieren will, schnell angezeigt werden. Es muss die Maschine auf Mängel prüfen. Deshalb muss der Besteller/ Käufer der Maschine die Maschinenrichtlinie kennen. Er muss wissen welche Sicherheitsanforderungen zu überprüfen sind. Grundlage für die Überprüfung sind die grundlegenden Sicherheit- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhang I der Maschinenrichtlinie. Er ist also gezwungen die Maschine einer Abnahme unterziehen. Unterlässt er dies, kann er sich ggf. später nicht auf seine Unkenntnis berufen.

Wenn ein Maschinenhersteller an einen anderen Unternehmer eine Maschine verkauft, so ist das ein so genanntes Handelsgeschäft, dass nicht dem bloßen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) , sondern vorrangig dem Handelsgesetzbuch (HGB) unterliegt. Hier heißt es in § 377 Abs. 1 "Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Ablieferung durch den Verkäufer soweit das nach ordnungsgemäßen Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.
Ähnliches gilt auch wenn es sich um einen ausländischen Hersteller oder Verkäufer handelt und statt des deutschen HGB das UN-Kaufrecht gilt, in dem es in Art. 39 Abs. 1 heißt:
"Der Käufer verliert das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Ware zu berufen, wenn er sie dem Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Zeitpunkt, in dem er sie festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, anzeigt und dabei die Art der Vertragswidrigkeit genau bezeichnet.

Sind an der Maschine erhebliche Mängel können die Folgen einschneidend sein. Nicht EG-konforme Arbeitsmittel welche gravierende Mängel aufweisen, wird die Aufsichtsbehörde bis zur deren Behebung stilllegen.
Für die Behörde ist es unerheblich, ob der Hersteller den Mangel an dem Arbeitsmittel zu verantworten hat. Die Maßnahmen der Arbeitsschutzbehörden richten sich in jedem Fall gegen den Arbeitgeber. Er muss sich privatrechtlich mit dem Hersteller auseinandersetzen damit dieser die Maschine nachrüstet. Zusätzlich kommen Stillstandskosten auf ihn zu und Mietkosten für Ersatzmaschinen.
Das Risiko, eine Maschine zu kaufen, ohne sie selbst einer Prüfung zu unterziehen, ist ein unkalkulierbares Risiko, dass kein Unternehmer eingehen sollte.

Sollte durch Sichteinschränkung ein Unfall passieren und ein Mensch überrollt werden, dann muss der Betreiber damit rechen, dass man ihm eine Mitschuld wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung vorwirft, weil er eine Maschine in Betrieb genommen hat, die nicht den Vorschriften entspricht.

Unterstützung durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Verantwortlich für die Umsetzung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung ist der Arbeitgeber oder sein Delegierter bzw. der Betreiber der überwachungsbedürftigen Anlagen. Insbesondere bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und bei der Erstellung der Gefährdungsanalyse/sicherheitstechnische Bewertung haben die Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz mitzuwirken. Sie sind aber nach dem Gesetz in ihren Aufgaben nicht an die Weisungen des Arbeitgebers gebunden und somit nicht "Erfüllungsgehilfe" bei der Abnahme von Maschinen, Diese muss durch den Arbeitgeber oder dessen Beauftragten erfolgen

Eine Fachkraft für ist für die Beratung des Arbeitgebers bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung sowie der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zuständig. Auf diese Unterstützung sollte kein Arbeitgeber verzichten.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 298380
 4843

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Böse Falle für Unternehmer - Betriebssicherheitsverordnung nicht bekannt oder ein Buch mit 7 Siegeln“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Gesunde-Bauarbeit

Bild: Der Kampf gegen die „Weißen Toten" „Gedenke der Toten – Kämpfe für die Lebenden“Bild: Der Kampf gegen die „Weißen Toten" „Gedenke der Toten – Kämpfe für die Lebenden“
Der Kampf gegen die „Weißen Toten" „Gedenke der Toten – Kämpfe für die Lebenden“
International Workers' Memorial Day (IWMD) is intended to remember all those killed at or by work, and to strengthen our resolve to reduce risks and protect people from injury in the workplace. Der International Workers 'Memorial Day (IWMD) soll an alle erinnern die von der Arbeit getötet wurden und um unsere Entschlossenheit zur Verringerung der Risiken und zum Schutz der Menschen vor Verletzungen am Arbeitsplatz zu stärken. Aufruf zum Handeln Nehmen Sie sich einen Moment Zeit darüber nachdenken über diejenigen, die ihr Leben verloren hab…
Bild: Vier Menschen in vier Monaten von Baumaschinen überrollt und getötet, nur in NRWBild: Vier Menschen in vier Monaten von Baumaschinen überrollt und getötet, nur in NRW
Vier Menschen in vier Monaten von Baumaschinen überrollt und getötet, nur in NRW
An den Maschinen klebt das Blut Arbeitsschützer Rudi Clemens erhebt schwere Vorwürfe: “Maschinenhersteller, Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaft müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie hier eine Mitverantwortung haben. Nicht gesetzeskonforme Maschinen dürfen nicht in Betrieb genommen werden und Maschinen des Bestandes sind ohne wenn und aber nach der Betriebssicherheitsverordnung zu beanstanden, nachzurüsten oder aus dem Verkehr zu ziehen. Seit 19 Jahren verlangt die Maschinenrichtlinie: „ Die Sicht vom Fahrerplatz aus muss so g…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Neues SEO Buch speziell für UnternehmerBild: Neues SEO Buch speziell für Unternehmer
Neues SEO Buch speziell für Unternehmer
… Buch handelt. „Doch wie kommen Sie auf die erste Seite von Google?“ „Und wie können Sie die Besucherzahl Ihrer Webseite deutlich steigern?“ Suchmaschinenoptimierung ist für Unternehmer häufig ein Buch mit sieben Siegeln. Das muss nicht sein. Beenden Sie Ihre Abhängigkeit von Webmastern, Agenturen oder selbsternannten Spezialisten und dass ohne selbst …
Bild: Elektrische Geräte rechtssicher prüfen mit dem neuen BödekerBild: Elektrische Geräte rechtssicher prüfen mit dem neuen Bödeker
Elektrische Geräte rechtssicher prüfen mit dem neuen Bödeker
… Normensetzern des Komitees K 211 im DKE begleitet. Herausgekommen ist eine stark überarbeitete Neuauflage undt ein erstklassiges Arbeitsmittel für den Praktiker. Heute bestimmen Betriebssicherheitsverordnung und DIN VDE 0701-0701 das Prüfen. Das Buch bringt diese „an den Mann“. Dabei hilft die langjährige Erfahrung der Autoren. Allgemein formulierte …
Bild: 17. Informationstag Elektrotechnik & BetriebssicherheitsverordnungBild: 17. Informationstag Elektrotechnik & Betriebssicherheitsverordnung
17. Informationstag Elektrotechnik & Betriebssicherheitsverordnung
Am 23. September 2008 findet in Adelsried der 17. Informationstag zur Betriebssicherheitsverordnung in der Elektrotechnik statt. Die Schwer¬punktthemen sind in diesem Jahr „Klarheit in den Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung“, „Haftungsgrundlagen durch die Einführung der Betriebssicherheitsverordnung“, „Gefährdungsbeurteilungen in der Elektrotechnik“ …
Bild: Maschinenkauf: Vertrauenssache oder Vertragssache? Sichtprobleme am Beispiel beweglicher Baumaschinen.Bild: Maschinenkauf: Vertrauenssache oder Vertragssache? Sichtprobleme am Beispiel beweglicher Baumaschinen.
Maschinenkauf: Vertrauenssache oder Vertragssache? Sichtprobleme am Beispiel beweglicher Baumaschinen.
… daher dringend empfohlen, auch die Maschinen des Bestandes mit Kamera-Monitor-Systemen zur Rückraumüberwachung auszurüsten. Für Maschinen des Bestandes wird weiterhin auf die Betriebssicherheitsverordnung (Anhang 1, Nr.3.1.6) verwiesen: „Reicht die direkte Sicht des Fahrers nicht aus, um die Sicherheit zu gewährleisten, sind … Hilfsvorrichtungen zur …
Bild: Standardwerk zum Prüfen elektrischer Geräte aktualisiertBild: Standardwerk zum Prüfen elektrischer Geräte aktualisiert
Standardwerk zum Prüfen elektrischer Geräte aktualisiert
Neue Norm DIN VDE 0701-0702 und Betriebssicherheitsverordnung im Fokus Berlin, 3. November 2008 - „Das Prüfen elektrischer Anlagen und Geräte ist ein unerschöpfliches Thema“, schreibt Klaus Bödeker im Vorwort seines gerade erschienen Fachbuches Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Geräte. Dies kann wörtlich genommen werden, legt er doch sein Standardwerk …
Geschäftsplan erstellen leicht gemacht
Geschäftsplan erstellen leicht gemacht
… erstellen können. Der Businessplan ist das Herzstück jeder Gründung und Übernahme: er beschreibt die Leistung, deren Zielgruppe und Vermarktung und stellt dar, wie der Unternehmer in spe sein Geschäft und seinen Lebensunterhalt verdient. Mit einem gut durchdachten Konzept stellen Gründer sicher, dass ihr Geschäftsmodell marktfähig ist. Obendrein ist …
1. Marketingforum an der DHBW Mosbach: Neue Ansätze im Personalmarketing
1. Marketingforum an der DHBW Mosbach: Neue Ansätze im Personalmarketing
Unternehmer kennen die Situation: Gute Mitarbeiter sind knapp, schwer zu bekommen und nicht leicht zu halten. Daher sind die Rufe nach einem wirkungsvollem Personalmarketing laut zu vernehmen. Vermehrt und immer deutlicher auch bei den Klein- und Mittelstandsunternehmen (KMU). Oftmals werden die Erwartungen, die mit dem Personalmarketing verknüpft sind, …
Bild: 17. Informationstag Betriebssicherheitsverordnung in der ElektrotechnikBild: 17. Informationstag Betriebssicherheitsverordnung in der Elektrotechnik
17. Informationstag Betriebssicherheitsverordnung in der Elektrotechnik
Am 23. September 2008 findet in Adelsried der 17. Informationstag zur Betriebssicherheitsverordnung in der Elektrotechnik statt. Die Schwer¬punktthemen sind in diesem Jahr „Klarheit in den Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung“, „Haftungsgrundlagen durch die Einführung der Betriebssicherheitsverordnung“, „Gefährdungsbeurteilungen in der Elektrotechnik“ …
Bild: Cowndown - Informationstag Elektrotechnik & Betriebssicherheitsverordnung in AdelsriedBild: Cowndown - Informationstag Elektrotechnik & Betriebssicherheitsverordnung in Adelsried
Cowndown - Informationstag Elektrotechnik & Betriebssicherheitsverordnung in Adelsried
Bis zum 17. Informationstag Elektrotechnik & Betriebssicherheitsverordnung sind es nur noch wenige Tage und die Plätze werden knapp. Anmeldungen sind bei verfügbaren Plätzen noch bis Montag, den 22. September 2008 möglich. Der Informationstag findet am 23. September 2008 in Adelsried statt. Hintergrundinformationen zum Informationstag: Am 23. September …
Bild: BetrSichV 2015: Das ändert sich ab 1. Juni für Arbeitgeber in Sachen Arbeitsschutz.Bild: BetrSichV 2015: Das ändert sich ab 1. Juni für Arbeitgeber in Sachen Arbeitsschutz.
BetrSichV 2015: Das ändert sich ab 1. Juni für Arbeitgeber in Sachen Arbeitsschutz.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) liefert seit 2002 ihren Beitrag zur Sicherheit in Unternehmen. Sie stellt die gesetzlichen Grundlagen, um den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte zu verbessern und Dritte beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen zu schützen. Als Arbeitsmittel definiert die BetrSichV …
Sie lesen gerade: Böse Falle für Unternehmer - Betriebssicherheitsverordnung nicht bekannt oder ein Buch mit 7 Siegeln