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Caravan & Co. - Wiederzulassung nur mit gültiger HU-Plakette

02.04.200913:23 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Das Anmelden von Wohnmobilen kann zum Versicherungswechsel genutzt werden

Coburg, 02.04.09 - Wer sein Wohnmobil oder seinen Caravan wegen Steuer- und Versicherungsersparnis abmeldet hat, sollte vor der Wiederzulassung prüfen, ob nicht während der Ruhezeit der Hauptuntersuchungstermin fällig gewesen ist. Sonst droht nicht nur Ärger mit der Zulassungsstelle, die ohne gültige HU-Plakette das Anmelden des mobilen Eigenheims verweigert. Auch drohen Punkte in Flensburg. Die Wiederzulassung bietet zudem Gelegenheit sich über die aktuellen Konditionen der Haftpflicht- und Kaskoversicherung zu erkundigen und einen Schutzbrief für die kommende Reise zu überdenken, sofern das Vehikel nicht zu den „Camping-Giganten“ zählt: Dem Abschleppen von Schwergewichten und Übergrößen erteilen Autoclubs und Versicherer meist eine Absage.



Für ein Reisemobil ist eine Vollkaskoversicherung durchaus sinnvoll – stellt doch das Fahrzeug in aller Regel einen beträchtlichen Wert dar, den man auch z. B. für den Fall von selbstverschuldeten Unfällen absichern sollte. Damit der Jahresbeitrag nicht zu teuer wird, empfiehlt sich eine Selbstbeteiligung von zum Beispiel 500 Euro. Ein Versicherungsvergleich vor der Wiederzulassung kann sich darüber hinaus durchaus lohnen. Außerdem erscheint eine Fahrerunfallversicherung ratsam, da Wohnmobilisten als Vielfahrer einem höheren Unfallrisiko unterliegen. Und noch ein Tipp kann bares Geld wert sein. Der ein oder andere Automobilclub holt Reisemobile mit Höhen über 3,20 Meter bei Unfall oder Krankheit des Fahrers nicht zurück. Große und schwere Gefährte benötigen daher einen besonderen Autoschutzbrief.

Wer innerhalb der EU schuldlos in einen Unfall verwickelt wird, muss zwar heute nicht mehr vor Ort beim ausländischen Versicherer des Unfallverursacher seinen Schadenersatz einfordern, sondern kann sich in Deutschland an den Repräsentanten des Versicherers wenden. Reguliert wird aber nur nach dem Recht des Unfallorts. Wer sicherstellen will, dass die Entschädigung nach deutschem Standard erfolgt, kann dies mit einer Ausland-Schadenschutz-Police. Bei der HUK-Coburg, einem der günstigsten Anbieter, kosten diese und der Schutzbrief zusammen ca. 30 Euro pro Jahr. Verkauft werden die Produkte aber nur an Kunden, die mit ihrem Fahrzeug zumindest die Autohaftpflicht dort abgeschlossen haben. Im Gegensatz zu den meisten Wettbewerbern, die eine Grenze von drei Tonnen vorsieht, übernimmt das Unternehmen aus Coburg die Abschleppkosten für Fahrzeuge sogar bis zu vier Tonnen.

Last but not least: Bei Fahrten ins nichteuropäische Ausland und nach Russland muss zudem geprüft werden, ob man dort überhaupt Versicherungsschutz hat. Unter Umständen ist bei der Einreise der Abschluss einer Grenzversicherung nötig. Denn grundsätzlich gilt die Kfz-Versicherung nur innerhalb Europas.

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