(openPR) Wann und wie der Arzt ein Hilfsmittel verordnen kann, das steht in den Hilfsmittelrichtlinien. Und in der neuen Arztinformationskarte für Ärzte, die die eurocom e.V. aktuell herausgibt. Schnell und in übersichtlicher Form erfahren Ärzte hier, welcher Patient einen Anspruch auf ein Hilfsmittel hat und was auf das Rezept gehört.
Der Industrieverband für Hersteller medizinischer Kompressionstherapie und orthopädischer Hilfsmittel informiert auch darüber, in welchen Fällen ein bestimmtes Hilfsmittel verordnet werden kann. Denn: Grundsätzlich soll der Arzt auf dem Rezept nur die so genannte Produktart angeben. Die ergibt sich aus dem Hilfsmittelverzeichnis und fasst gleichartige und gleichwertige Produkte zusammen. Das konkrete Einzelprodukt wird erst im Sanitätshaus ausgewählt. Aber: Im Rahmen seiner Therapiehoheit kann der Arzt auch entscheiden, dass ein spezielles Hilfsmittel erforderlich ist. Das wird beispielsweise dann der Fall sein, wenn er mit einem bestimmten Hilfsmittel bei einer spezifischen Indikation die besten Erfahrungen gemacht hat.
„Die Hilfsmittelrichtlinien wurden Ende vergangenen Jahres vom Gemeinsamen Bundesausschuss überarbeitet. Die Neufassung ist jetzt in Kraft getreten. Die Arztinformationskarte der eurocom hilft den Ärzten dabei, den Überblick über die Änderungen zu behalten und sich schnell zu orientieren“, so Dr. Ernst Pohlen, Geschäftsführer der eurocom e.V.
Die Arztinformationskarte „Hilfsmittel-Richtlinien“ im Format 11 x 16,5 cm kann ab sofort kostenlos bei der eurocom e.V. bestellt werden (
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