openPR Recherche & Suche
Presseinformation

juravendis Rechtsanwälte ++ Die neue EG-Kosmetikverordnung ++ Nicht einfacher – sondern einfach strenger?

27.03.200907:59 UhrGesundheit & Medizin
Bild: juravendis Rechtsanwälte ++ Die neue EG-Kosmetikverordnung ++ Nicht einfacher – sondern einfach strenger?
juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht!
juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht!

(openPR) Wenn der Gesetzgeber – sei es der deutsche, sei es der europäische – Unternehmen der Gesundheits- und Schönheitsbranche eine „Vereinfachung“ von Regulierungen verspricht, sollten alle Alarmglocken läuten. Denn nicht selten hat sich, was als „Vereinfachung“ begann, am Ende des Tages als Verschärfung für die Unternehmenspraxis entpuppt.



Die Ende März verabschiedete neue EG-Kosmetikverordnung droht ein weiteres Beispiel hierfür zu werden. Manches spricht nämlich dafür, dass die mit der neuen Kosmetikverordnung verbundenen Erleichterungen etwa bei der Kennzeichnung des Mindesthaltbarkeitsdatums durch Verschärfungen beim Nachweis der Produktsicherheit mehr als aufgewogen werden.
Kernstück dieser erhöhten Anforderungen an Kosmetikunternehmen ist die Einführung klarer Mindeststandards für die Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel. Bislang fanden sich hierzu nur einige rudimentäre Regelungen. Aus Sicht der Kommission erlangte die Sicherheitsbewertung daher nie die Bedeutung, die ihr aus Brüsseler Sicht bereits im gegenwärtigen Rechtsrahmen zugedacht war.

Dies wird sich mit der neuen Kosmetikverordnung ändern: Sie schreibt verbindlich fest, welche Informationen die Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel beinhalten muss, um die Sicherheit eines in Verkehr gebrachten Kosmetikums auch tatsächlich zu belegen. Ist kein Sicherheitsbericht erstellt worden, der diesen Anforderungen genügt, so kann dies von der zuständigen Behörde unter anderem dadurch sanktioniert werden, dass sie den Hersteller zur Rücknahme des Kosmetikums vom Markt oder zum Rückruf des Kosmetikums auffordert. Kommt der Hersteller einer solchen Aufforderung nicht innerhalb einer angemessen Frist nach, kann die zuständige Behörde selbst den Vertrieb des Kosmetikums verbieten oder das Produkt zurückrufen. Zwar wird man davon ausgehen müssen, dass die Behörde dem betroffenen Kosmetikunternehmen zuvor die Gelegenheit geben muss, die Sicherheitsbewertung im Falle inhaltlicher Mängel nachzubessern. Gleichwohl sollten Kosmetikunternehmen angesichts der genannten scharfen Sanktionen ein vitales Interesse daran haben, in Zukunft die explizit aufgestellten Anforderungen an eine Sicherheitsbewertung einzuhalten.

Bislang kaum beachtet, allerdings mit erheblichem Sprengpotential für Kosmetikunternehmen verbunden, ist eine weitere Neuerung der Kosmetikverordnung: Schon bislang war es verboten, Kosmetika herzustellen oder in Verkehr zu bringen, wenn sie geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen. Die Beweislast dafür, dass Kosmetika dazu geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen, trägt nach bisheriger Rechtslage allerdings grundsätzlich die Behörde, die ein Vertriebsverbot verhängen wollte. Nach der neuen Kosmetikverordnung müssen die auf dem Markt bereit gestellten Kosmetika dagegen ausdrücklich „sicher sein“. Dies legt nahe, dass die Beweislast für die Sicherheit eines Kosmetikums in Zukunft auf die Kosmetikunternehmen verlagert wird – ohne dass überhaupt klar wäre, was unter einem „sicheren“ Kosmetikum genau zu verstehen ist. Angesichts des Umstands, dass Kosmetika vielfach – wie auch Arzneimittel – unerwünschte Nebenwirkungen haben können, über die man trefflich streiten kann, ob und in welchem Umfang sie hinzunehmen sind, dürfte gerade für die Hersteller innovativer Kosmetika das Eis im Falle eines Streits über die Verkehrsfähigkeit ihrer Produkte dünner werden. Nicht nur für solche Kosmetikunternehmen könnte das Fazit mit Blick auf die neue Kosmetikverordnung daher lauten: Es wird nicht einfacher– sondern einfach strenger.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 295537
 127

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „juravendis Rechtsanwälte ++ Die neue EG-Kosmetikverordnung ++ Nicht einfacher – sondern einfach strenger?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von juravendis Rechtsanwälte

Bild: Achtung - Health Claims gelten auch für Apotheken / VersandapothekenBild: Achtung - Health Claims gelten auch für Apotheken / Versandapotheken
Achtung - Health Claims gelten auch für Apotheken / Versandapotheken
„Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel“: An diesen Namen – besser bekannt unter dem Synonym Health-Claims-Verordnung – werden sich bald auch Apotheker gewöhnen müssen. Dahinter verbirgt sich ein regulatorisches Monster, das tausende von gesundheitlichen Wirkversprechen über Lebensmittel ab dem 14.12.2012 verbietet. Betroffen sind davon gerade auch Nahrungsergänzungsmittel – also ein wichtiger Bestandteil des apothekenüblichen Nebensortiments. Auch wenn die Verordnung bereits vor Jahren in Kraft getret…
Bild: Schöne Bescherung: Am 14. Dezember wird die Health-Claims-Verordnung scharf geschaltetBild: Schöne Bescherung: Am 14. Dezember wird die Health-Claims-Verordnung scharf geschaltet
Schöne Bescherung: Am 14. Dezember wird die Health-Claims-Verordnung scharf geschaltet
Zwischen Nikolaus und Christkind hält heuer der EU-Gesetzgeber eine schöne Bescherung für die Lebensmittelindustrie bereit: Am 14.12.2012 wird die Health-Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) scharf geschaltet. Ab diesem Zeitpunkt darf dann nur noch mit solchen gesundheitsbezogenen Aussagen für Lebensmittel geworben werden, die zugelassen wurden. Ein gesetzgeberisches Mammutprojekt nähert sich damit einem weiteren Meilenstein. Von über 40.000 ursprünglich gemeldeten Health-Claims sind (vorerst) gerade einmal 222 übrig geblieben.…

Das könnte Sie auch interessieren:

CLLB Rechtsanwälte in Sachen Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG vor OLG Stuttgart erfolgreich
CLLB Rechtsanwälte in Sachen Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG vor OLG Stuttgart erfolgreich
Anleger erstreitet € 31.238,63 Schadensersatz gegen VR-Bank Aalen eG. Mit Urteil vom 16.04.2009 hatte das Landgericht Ellwangen einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadenersatz in Höhe von € 31.238,63 gegen die VR-Bank Aalen eG zugesprochen. Der Anleger hatte auf Empfehlung der VR-Bank Aalen eG eine Beteiligung an der Apollo …
Bild: 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG; Verunsicherung der Mitglieder wächstBild: 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG; Verunsicherung der Mitglieder wächst
1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG; Verunsicherung der Mitglieder wächst
München, 01.03.2017: Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, wächst die Verunsicherung bei Mitgliedern der 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG. Die 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG war nach eigenen Angaben mit dem Zweck gegründet worden, ihre Mitglieder zu fördern, …
Ausbildung mit Weitblick in der Nölken Akademie
Ausbildung mit Weitblick in der Nölken Akademie
… Mitarbeiter diese Chance genutzt. Neben den zahlreichen Office Lehrgängen finden auch kaufmännische Schulungen statt, sowie Einführungen in die Grundlagen der EG-Kosmetikverordnung, spezielle Produktschulungen oder fachspezifische Weiterbildungen. Neben externen Referenten engagieren sich auch die Führungskräfte des Unternehmens in der Akademie. Es wird …
Bild: Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG - Rückzahlung von Geldern verzögert sichBild: Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG - Rückzahlung von Geldern verzögert sich
Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG - Rückzahlung von Geldern verzögert sich
… investierten Gelder. Wann ist mit einer Auszahlung zu rechnen? Die vermehrten Anfragen besorgter Hans-Bavaria Anleger lassen nun auch die Rechtsanwälte der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Schulte und Partner aufhorchen. Zitat aus der Internetseite www.hansa-bavaria.de : „Herzlich Willkomen bei der Hansa-Bavaria Wohnungsbauge-nossenschaft eG Unser Ziel …
Bild: Landgericht Düsseldorf verurteilt 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG zur ZahlungBild: Landgericht Düsseldorf verurteilt 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG zur Zahlung
Landgericht Düsseldorf verurteilt 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG zur Zahlung
München, 05.04.2018 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München und Berlin meldet, hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 20.03.2018 die 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG verurteilt, an ein Genossenschaftsmitglied einen Betrag in Höhe von € …
Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG
Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG
… weiterer Erfolg für Anleger! Landgericht Ellwangen verurteilt VR-Bank Aalen eG zum Schadensersatz Mit Urteil vom 16.04.2009 hat das Landgericht Ellwangen einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadenersatz in Höhe von € 31.238,63 gegen die VR-Bank Aalen eG zugesprochen. Der Anleger hatte auf Empfehlung der VR-Bank Aalen eG eine …
Bild: CLLB Rechtsanwälte informieren zu Darlehenswiderruf:Bild: CLLB Rechtsanwälte informieren zu Darlehenswiderruf:
CLLB Rechtsanwälte informieren zu Darlehenswiderruf:
… eG zur Erstattung der von einem Darlehensnehmer im Jahr 2012 gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von € 4.950,13 verurteilt. Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Verbraucher hatte im Jahr 2006 einen Darlehensvertrag abgeschlossen und wurde nach Auffassung des Gerichts hierbei nicht zutreffend über das ihm zustehende Widerrufsrecht …
Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG
Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG
… der VR-Bank Aalen eG über Schadensersatzzahlungen von € 19.500,00; € 15.000,00 und nochmals € 19.500,00 In drei weiteren Verfahren konnten die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zugunsten der von ihr vertretener Anleger der ApolloMedia GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG erhebliche Schadensersatzzahlungen durchsetzen. Geltend gemacht wurden in allen drei Fällen …
Bild: juravendis Rechtsanwälte ++ Die KosmetikverordnungBild: juravendis Rechtsanwälte ++ Die Kosmetikverordnung
juravendis Rechtsanwälte ++ Die Kosmetikverordnung
… Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vermutlich noch Ende 2009 mit einer Übergangsfrist von bis zu 42 Monaten in Kraft. juravendis Rechtsanwälte beschäftigen sich unter http://www.juravendis.de/kosmetikverordnung.html insbesondere mit den folgenden Fragestellungen: o Cosmeceuticals und andere Borderline-Produkte? ++ Abgrenzung gegenüber Arzneimitteln, Biozid-Produkten, …
ApolloProMedia GmbH & Co. 3. Filmproduktion
ApolloProMedia GmbH & Co. 3. Filmproduktion
… zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von € 20.000,00 Von Dr. Henning Leitz In der mündlichen Verhandlung vom 3.3.2011 vor dem Landgericht Ellwangen konnte die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erneut für einen von ihr vertretenen Anleger Schadenersatz in Höhe von € 20.000,00 gegen die VR-Bank Aalen eG erstreiten. Der Anleger hatte über die VR-Bank Aalen …
Sie lesen gerade: juravendis Rechtsanwälte ++ Die neue EG-Kosmetikverordnung ++ Nicht einfacher – sondern einfach strenger?