24.03.2009 - 08:21 - Politik, Recht & Gesellschaft

Die (Ehe-)Scheidung und die (gemeinsame)Mietwohnung, Familien-/ Mietrecht aktuell

Pressemitteilung von: Zorn Reich Wypchol Döring, Rechtsanwaelte in Sozietaet

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Zeigen Sie Ihrem Problem die rote Karte!
...Rechtsanwältin Beate Wypchol (Familienrecht) und Rechtsanwalt Dominic Döring (Mietrecht), Gießen, informieren:

Getrenntlebende genießen kein Sonderkündigungsrecht!

Ehepaare, die sich in Scheidung befinden, müssen oft erstaunt feststellen, dass Sie keinerlei Sonderkündigungsrecht für ihre gemeinsame Wohnung besitzen. Die Zerrüttung und Trennung ist der Sphäre der Mieter zuzurechnen. Sie schulden beide weiterhin ihrem Vermieter die Miete als Gesamtschuldner, selbst wenn einer der Ex-Partner auszieht. Nur wenige werden, vielleicht aus finanzieller Not heraus, eine räumliche Aufteilung in der Wohnung vornehmen. Viele ziehen es vor, wegzuziehen.
Dem Ausziehenden steht dabei kein alleiniges Kündigungsrecht zu. Hier hilft oft nur ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter und u.U. ein Aufhebungsvertrag. Suchen Sie auf jeden Fall eine einvernehmliche Lösung.

www.onlinescheidung-anwalt.de
www.anwaelte-giessen.de

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Zorn Reich Wypchol Döring
Rechtsanwälte in Sozietät

Wetzlarer Str. 95
35398 Gießen
BRD / Germany

Telefon: +49 (0)641 20 21 21
Telefax: +49 (0)641 28 73 0

Im Zeitalter des Internets ist es möglich, einen Scheidungsantrag online vorzubereiten, wobei sich dies vor allem bei einer einverständlichen Scheidung anbietet. Bei einer solchen Scheidung geht es rechtlich im Wesentlichen um Formalitäten.

Auf diesen Seiten besteht für Sie das Angebot, online ein Formular zur Vorbereitung der einvernehmlichen Scheidung auszufüllen.

Anhand der Daten des von Ihnen ausgefüllten Formulars können wir die Ehescheidung mittels eines gesondert zu fertigenden Schriftsatzes vor dem Familiengericht für Sie beantragen.

Beim Scheidungstermin müssen allerdings beide Ehegatten im Gerichtssaal erscheinen.

Der beauftragte Rechtsanwalt kann Sie im Termin ohne weiteres vertreten, denn jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt darf sowohl vor jedem Amts- als auch Landgericht bundesweit auftreten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Kollegen in einer anderen Stadt mit seiner Vertretung zu beauftragen.

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