17.03.2009 - 14:36 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Lehman-Zertifikate - Musterprozess vor Münchner Landgericht
Pressemitteilung von: Dr. Klüver Dr. Klass & Kollegen
Fehlerhafte Anlageberatung und unterlassene Risikoaufklärung
– Münchner Geschädigter zieht vor Gericht.
Verklagt wird die "1822direkt", eine Direktbanktochter der Frankfurter Sparkasse. Das Finanzhaus hatte einer Vielzahl von Anlegern Zertifikate der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers verkauft. Im Streitfall hat ein Mitarbeiter der Bank einen in München wohnenden Mann am Telefon dazu überredet, die Ersparnisse in Lehman-Zertifikate zu investieren. Dem sicherheitsorientierten Kunden wurde dabei vom Berater das Gefühl vermittelt, es wäre keine riskante Investition.
In der Klageschrift wirft Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass der "1822direkt" vor, den Anleger nicht über die Verlustrisiken des Lehman-Papiers informiert zu haben. Gefordert wird die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 54.000 Euro, die sich aus der Rückerstattung des Kaufpreises und den entgangenen Anlagezinsen zusammensetzt.
Im Musterprozess geht es vor allem um die Frage, inwieweit die Bank die Risikoaufklärung unterließ. Denn nach Meinung vieler Juristen hätten die Anleger insbesondere auf das Totalausfallrisiko im Falle der Insolvenz des Emittenten hingewiesen werden müssen. Die Klärung dieser Frage steht beim Landgericht München I (Az. 22 O 2141/09) jetzt auf dem Prüfstand. Die Richter haben zunächst ein schriftliches Vorverfahren angeordnet. Es dient der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung.
Klägervertreter Dr. Jürgen Klass sieht gute Chancen für die gerichtliche Durchsetzung der Forderung. Da die Beweislast für die behauptete Falschberatung beim Bankkunden liegt und es keinen Zeugen für das Beratungsgespräch gibt, wurden die Schadenersatzansprüche mit Zustimmung der Rechtsschutzversicherung an eine dritte Person abgetreten. Der betroffene Anleger kann damit im Gerichtsverfahren aussagen.
Soweit bekannt, wurden die meisten Lehman-Zertifikate von der "1822direkt", der Citibank, der Hamburger Sparkasse und der Dresdner Bank vermittelt. Zehntausende deutsche Anleger verloren mit der Pleite von Lehman Brothers ihr Erspartes.
Weitere Informationen im Internet unter www.lehmanopfer.de.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Dr. Klüver Dr. Klass & Kollegen
Rechtsanwälte - Fachanwälte
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass
Tel.: +49 (0)89 / 5 45 47 - 93
E-Mail:
Schwanthalerstraße 9-11
80336 München
Tel.: +49 (0)89 / 5 45 47 - 93
Fax: +49 (0)89 / 5 45 47 - 94 26
Bahnhofstraße 1
83209 Prien am Chiemsee
Tel.: +49 (0)80 51 / 96 17 - 1 84
Fax: +49 (0)80 51 / 96 17 - 6 75
E-Mail:
www.lehmanopfer.de
Die Kanzlei Dr. Klüver Dr. Klass & Kollegen wurde vor über 30 Jahren gegründet und ist unter anderem im Bank- und Kapitalanlagerecht tätig.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Durchsetzung von Schadensersatz-
ansprüchen aus fehlerhafter Beratung, Anlagevermittlung und Vermögens-
verwaltung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften.
Im Bereich des grauen Kapitalmarktes und des Anlagebetrugs vertritt die Kanzlei ausschließlich geschädigte Privatpersonen.
– Münchner Geschädigter zieht vor Gericht.
Verklagt wird die "1822direkt", eine Direktbanktochter der Frankfurter Sparkasse. Das Finanzhaus hatte einer Vielzahl von Anlegern Zertifikate der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers verkauft. Im Streitfall hat ein Mitarbeiter der Bank einen in München wohnenden Mann am Telefon dazu überredet, die Ersparnisse in Lehman-Zertifikate zu investieren. Dem sicherheitsorientierten Kunden wurde dabei vom Berater das Gefühl vermittelt, es wäre keine riskante Investition.
In der Klageschrift wirft Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass der "1822direkt" vor, den Anleger nicht über die Verlustrisiken des Lehman-Papiers informiert zu haben. Gefordert wird die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 54.000 Euro, die sich aus der Rückerstattung des Kaufpreises und den entgangenen Anlagezinsen zusammensetzt.
Im Musterprozess geht es vor allem um die Frage, inwieweit die Bank die Risikoaufklärung unterließ. Denn nach Meinung vieler Juristen hätten die Anleger insbesondere auf das Totalausfallrisiko im Falle der Insolvenz des Emittenten hingewiesen werden müssen. Die Klärung dieser Frage steht beim Landgericht München I (Az. 22 O 2141/09) jetzt auf dem Prüfstand. Die Richter haben zunächst ein schriftliches Vorverfahren angeordnet. Es dient der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung.
Klägervertreter Dr. Jürgen Klass sieht gute Chancen für die gerichtliche Durchsetzung der Forderung. Da die Beweislast für die behauptete Falschberatung beim Bankkunden liegt und es keinen Zeugen für das Beratungsgespräch gibt, wurden die Schadenersatzansprüche mit Zustimmung der Rechtsschutzversicherung an eine dritte Person abgetreten. Der betroffene Anleger kann damit im Gerichtsverfahren aussagen.
Soweit bekannt, wurden die meisten Lehman-Zertifikate von der "1822direkt", der Citibank, der Hamburger Sparkasse und der Dresdner Bank vermittelt. Zehntausende deutsche Anleger verloren mit der Pleite von Lehman Brothers ihr Erspartes.
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