openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Deutscher Ärztinnenbund lehnt Gesetzesänderungen zum Schwangerschaftsabbruch nach medizinischer Indikation ab

17.03.200908:14 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Anlässlich der heutigen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren,Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zum Thema "Konfliktsituationen während der Schwangerschaft" und zu den drei vorliegenden Gesetzentwürfen erklärt die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes Dr. Astrid Bühren:



"Als verantwortungsbewusst handelnde Ärztinnen lehnen wir die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen ab. Dass Frauen sich durch Zwangsberatungen, Einhalten von Bedenkzeiten und stärkere Dokumentation eher zum Austragen eines schwer behinderten Kindes entscheiden können, ist für uns als Ärztinnen nur schwer vorstellbar. Späte Schwangerschaftsabbrüche bedeuten eine quälende Gewissensentscheidung für die Frau, die auch Ärztinnen und Ärzte in große Not bringen kann. Frauen, die aufgrund einer möglichen Behinderung des Kindes eine Abtreibung erwägen, können auch ohne die angestrebten Gesetzesänderungen umfassend informiert werden".

Der Deutsche Ärztinnenbund hält spezifische ärztliche Beratungen grundsätzlich für erforderlich - nicht nur nach der Pränataldiagnostik, sondern vor allem auch davor. Dies ist in den Mutterschaftsrichtlinien bisher nicht berücksichtigt. Dr. med. Friederike M. Perl, Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe und Mitglied im Vorstand des Deutschen Ärztinnenbundes betont: "Bei Auffälligkeiten entsteht meist erheblicher Gesprächsbedarf bei der Schwangeren, daher muss die sinnvolle und notwendige Aufklärung vor der Pränatalen Diagnostik auf verantwortlichem ärztlichen Niveau von 45 bis 60 Minuten in die Mutterschaftsrichtlinien aufgenommen und adäquat vergütet werden - ebenso wie gegebenenfalls erforderliche meist mehrfache postdiagnostische Beratungsgespräche". Allen Frauen sollte darüber hinaus dringend eine zusätzliche qualifizierte psychosoziale Beratung angeboten werden. Eine Gesetzesänderung ist dafür nicht erforderlich.

Eine Zwangsberatung ist inhuman, eine rigide 3-tägige Bedenkzeit nur bedingt hilfreich. Spätabbrüche aus medizinischer Indikation betreffen in der Regel erwünschte Schwangerschaften. Hier sind bereits lange, oft schmerzhafte Gespräche der betreuenden Ärztinnen und Ärzte mit den psychisch schwer belasteten Schwangeren und ihren Partnern erfolgt. Dr. med. Gabriele du Bois, Fachärztin für Humangenetik und Regionalgruppenvorsitzende im Deutschen Ärztinnenbund Baden Württemberg: "Zusätzliche Gespräche sollten angeboten, aber nicht erzwungen werden. Schwangere mit einem auffälligen Ergebnis in der Pränataldiagnostik werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Entscheidung für oder gegen die Schwangerschaft in Ruhe und möglichst über drei Tage hinweg treffen sollten. Der Verdacht auf eine schwere Störung des Kindes besteht aber oft schon Tage bevor das endgültige Laborergebnis vorliegt. Schwangeren Frauen dann eine Zwangsbedenkzeit aufzuerlegen, erscheint im Einzelfall unzumutbar".

Der Deutsche Ärztinnenbund spricht sich gegen eine Sanktionierung von Ärztinnen und Ärzten und gegen die Aushöhlung der ärztlichen Schweigepflicht aus. Die ärztliche Schweigepflicht darf nicht hinter Transparenz-, Statistik- und Kontroll-Bedürfnissen von Dritten zurücktreten. Auch den betroffenen schwer belasteten Frauen und Familien steht uneingeschränkter Schutz zu. Ein in den Gesetzentwürfen vorgesehenes Bußgeld bei Nichtbefolgung der vorgeschlagenen Leitlinien kriminalisiert die betreuenden Ärztinnen und Ärzte.

Der Deutsche Ärztinnenbund bedauert Schwangerschaftsabbrüche zu jedem Zeitpunkt. Sie zeigen, dass Frauen in unserer Gesellschaft aus unterschiedlichen Gründen keine Möglichkeit sehen, ihre Kinder auszutragen. Ziel der Politik sollte es sein, Frauen und Familien Perspektiven zu bieten, die es ihnen ermöglichen, sich für ein Kind zu entscheiden.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 291751
 1943

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Deutscher Ärztinnenbund lehnt Gesetzesänderungen zum Schwangerschaftsabbruch nach medizinischer Indikation ab“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Das könnte Sie auch interessieren:

BÄK und DGGG: Vorschlag zur Ergänzung des Schwangerschaftsabbruchrechts aus medizinischer Indikation
BÄK und DGGG: Vorschlag zur Ergänzung des Schwangerschaftsabbruchrechts aus medizinischer Indikation
„Für eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch aus medizinischer Indikation haben sich die Bundesärztekammer und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe ausgesprochen. Die Bundesärztekammer (BÄK) mit Sachverständigen aus dem Wissenschaftlichen Beirat und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe …
Steigender Beratungsbedarf - Rückgang der Schwangerschaftsabbrüche
Steigender Beratungsbedarf - Rückgang der Schwangerschaftsabbrüche
… 8,2 Prozent stieg die Inanspruchnahme der Beratung in der allgemeinen Schwangerenberatung (§ 2), auffällig ist gegenüber dem Vorjahr, dass die Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch um 28,15 Prozent stieg, bei weitem die meisten Fälle im Bundesland NRW. Eine deutliche Zunahme verzeichnet auch die Beratung nach medizinischer Indikation, insgesamt …
Bild: Deutscher Ärztinnenbund für begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID)Bild: Deutscher Ärztinnenbund für begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID)
Deutscher Ärztinnenbund für begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID)
… Kind. Sie verstehen nicht, warum sie in Deutschland keine Hilfe bekommen können. Ihnen weitere Fehlgeburten zuzumuten oder das Angebot einer Pränataldiagnostik mit nachfolgendem Schwangerschaftsabbruch eines kranken Kindes anzuraten oder sogar auf den Verzicht auf eigene Kinder hinzuweisen, fällt in der ärztlichen Beratung immer schwerer, wenn die PID …
pro familia gegen gesetzliche Änderung bei Spätabtreibung
pro familia gegen gesetzliche Änderung bei Spätabtreibung
… Schwangerschaftskonfliktgesetzes, die am 18. Dezember 2008 im Bundestag in erster Lesung diskutiert werden sollen, richten sich gegen Frauen und Paare und werden keinen Schwangerschaftsabbruch nach medizinischer Indikation verhindern, sie richten sich auch gegen die Ärzteschaft. Darauf weist der pro familia-Bundesverband mit allem Nachdruck hin. Die Auffassung von …
Bild: „Mein unsichtbares Kind“ - Buchprojekt zum Thema Schwangerschaftsabbruch sucht TeilnehmerinnenBild: „Mein unsichtbares Kind“ - Buchprojekt zum Thema Schwangerschaftsabbruch sucht Teilnehmerinnen
„Mein unsichtbares Kind“ - Buchprojekt zum Thema Schwangerschaftsabbruch sucht Teilnehmerinnen
… Medien. Eine Gruppe wird jedoch zumeist außer Acht gelassen: Nämlich jene Frauen (und Männer), die sich gegen ein Kind entscheiden und deshalb einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Während Abtreibungsgegner, sogenannte Lebensrechtler, vehement gegen die Betroffenen und die durchführenden Mediziner vorgehen, befasst sich der überwiegende Rest der …
Vor 30 Jahren – 1976 – wurde der §218 reformiert
Vor 30 Jahren – 1976 – wurde der §218 reformiert
Vor dreißig Jahren, am 12. Februar 1976, verabschiedete der Bundestag ein neues Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch, das sogenannte Indikationenmodell. Dieses Datum markierte einen wich-tigen Schritt in Richtung Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchrechts. Auch wenn seit 1871 bis zum heutigen Tage Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch behandelt …
djb und DÄB fordern Abschaffung des § 219a StGB - Werbung für den Schwangerschaftsabbruch
djb und DÄB fordern Abschaffung des § 219a StGB - Werbung für den Schwangerschaftsabbruch
… und der Deutsche Ärztinnenbund e.V. (DÄB) fordern angesichts vermehrter Strafanzeigen gegen Ärztinnen und Ärzte wegen des Vorwurfs der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB) die Abschaffung dieses Paragrafen im Strafgesetzbuch (StGB). „Der Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Dienstleistung für Frauen in einer Notlage. Darüber …
Stellungnahme zum Gruppenantrag der CDU/CSU-Fraktion zum Schwangerschaftsabbruch nach medizinischen Indikation
Stellungnahme zum Gruppenantrag der CDU/CSU-Fraktion zum Schwangerschaftsabbruch nach medizinischen Indikation
… detaillierte Statistik der Schwangerschaftsabbrüche vierteljährlich regionalisiert, d. h. bezogen auf ein Bundesland. Es gibt nur wenige, sehr differierende, individuelle Fälle eines Schwangerschaftsabbruchs mit medizinischer Indikation im späten Schwangerschaftsstadium, jeder einzelne verbunden mit großem Leid und großer Angst. Nun wird außerdem die Gefahr …
Bild: Dr. Regine Rapp-Engels: „Der Deutsche Ärztinnenbund entwickelt Perspektiven für die Ärztinnen von morgen“Bild: Dr. Regine Rapp-Engels: „Der Deutsche Ärztinnenbund entwickelt Perspektiven für die Ärztinnen von morgen“
Dr. Regine Rapp-Engels: „Der Deutsche Ärztinnenbund entwickelt Perspektiven für die Ärztinnen von morgen“
Der Deutsche Ärztinnenbund zieht eine positive Bilanz für das Jahr 2010 und stellt sich den Herausforderungen der Zukunft. Das Jahr 2010 war für den Deutschen Ärztinnenbund geprägt durch den außerordentlich erfolgreichen 28. Internationalen Weltärztinnenkongress in Münster. Der Kongress, der zugleich Treffpunkt für junge Ärztinnen und Medizinstudentinnen …
Psychosoziale Beratung muss im Kontext von Spätabtreibungen mehr sein als ein unverbindliches Angebot
Psychosoziale Beratung muss im Kontext von Spätabtreibungen mehr sein als ein unverbindliches Angebot
… wird, erst nachdem die medizinische Indikation gestellt wurde. Durch die Bedenkzeit von mindestens drei Tagen zwischen der psychosozialen Beratung und der Indikationsstellung zum Schwangerschaftsabbruch ist gewährleistet, dass die Entscheidung von der Frau nicht im Schockzustand getroffen wird, in dem sie sich unmittelbar nach Mitteilung der Diagnose …
Sie lesen gerade: Deutscher Ärztinnenbund lehnt Gesetzesänderungen zum Schwangerschaftsabbruch nach medizinischer Indikation ab