openPR Recherche & Suche
Presseinformation

»Ohne Benachteiligung verschieden sein«

16.03.200917:55 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Bad Boll / Kreis Göppingen - Wie steht es um Chancengleichheit und Vermeidung von Diskrimierungen? Fachleute zogen auf einer Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll Bilanz.

Dass Menschen »ohne Angst und Benachteiligung verschieden sein können«, ist das Leitbild zahlreicher Richtlinien und Gesetze in Deutschland und Europa. Dass es zur Verwirklichung dieses Leitbildes noch erheblicher Anstrengungen bedarf, wurde am Wochenende (13./14.03.09) auf einer Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll erkennbar. Auch die Kirchen könnten ihre Spielräume besser nutzen, um Benachteiligungen zu verhindern und Vielfalt zu fördern.

Als einen wichtigen Schritt auf dem Wege zu mehr Chancengleichheit werteten die Fachleute auf der Tagung das seit 2006 gültige »Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz« (AGG). Einige Punkte seien jedoch unzulänglich geregelt. Kritik äußerte Johannes Brandstäter vom Diakonischen Werk der EKD zum Beispiel an der Ausnahmeklausel, die Vermietern die Ablehnung von Mietern erlaubt, wenn sie »ausgewogene Siedlungsstrukturen« und »ausgeglichene soziale und kulturelle Verhältnisse« gefährdet sehen. Diese Regelung gestatte unmittelbare Diskriminierungen und müsse daher geändert werden.

Der Berliner Rechtsanwalt Dirk Siegfried wies auf der Tagung darauf hin, dass erst durch die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU die sexuelle Orientierung als Diskriminierungsmerkmal in die deutsche Gesetzgebung Eingang gefunden habe. Kritisch bewertete er die Spruchpraxis der Gerichte. Ständig würden neue Begründungen gefunden, um die Gleichstellung von Homosexuellen abzulehnen. Siegfried sprach von einem »zähen und würdelosen Widerstand der Justiz«, der den Grundabsichten entgegen laufe, Lesben und Schwule gegen Diskriminierung zu schützen.

Mit Benachteiligungen wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion befasste sich Andreas Lipsch, Interkultureller Beauftragter der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau, auf der Tagung. Er stellte fest, dass muslimische Migranten überdurchschnittlich häufig von Arbeitslosigkeit betroffen sind, weniger Chancen auf höherer Bildung haben und in schlechteren Wohnverhältnissen leben. Dabei sei die Ablehnung von Muslimen im Vergleich zu anderen Ländern der EU in Deutschland besonders stark ausgeprägt.

Gerade die Diskriminierung von Muslimen stellt die Evangelische Kirche nach Ansicht von Lipsch vor besondere Herausforderungen. »Religionsfreiheit ist immer die Freiheit der Anderen«, sagte Lipsch. Deswegen sei das fortdauernde Engagement der Kirche wichtig, um Vorurteile abzubauen und Benachteiligungen zu überwinden. Dazu gehöre zum Beispiel, den Bau von Moscheen öffentlich zu befürworten, sich bei Konflikten als Vermittler zu betätigen und sich für einen islamischen Religionsunterricht einzusetzen. Auch die kirchlichen Positionen zum Kopftuchverbot sollten seiner Meinung nach überprüft werden, da das Kopftuchverbot zu einer erkennbaren Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt beigetragen habe.

Besondere Aufmerksamkeit widmete Lipsch der Rolle der Evangelischen Kirche als Arbeitgeberin. Zwar sei es ihr nach geltendem Recht freigestellt, ausschließlich Personen einzustellen, die Kirchenmitglied sind. Dies sei Teil ihres Selbstbestimmungsrechtes und bilde eine »gerechtfertigte Ausnahme vom grundsätzlichen Diskriminierungsverbot«. Aber ebenso sei es ihr freigestellt, diese Ausnahmeregelung nicht in Anspruch zu nehmen.

Als »ärgerlich« bezeichnete Lipsch, dass die Evangelische Kirche in ihrer Einstellungspraxis in der Regel so restriktiv verfahre, dass sogar eine konfessionelle Abstufung wirksam werde und nicht einmal die Mitglieder einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen gleichberechtigt behandelt werden.

Lipsch betonte, das christliche Profil kirchlicher und diakonischer Einrichtungen sei allein durch die Kirchenmitgliedschaft der Mitarbeitenden noch keineswegs gesichert. Er sprach sich dafür aus, dass die Kirche »selbstbewusst und selbstbestimmt« auch Nichtchristen zur Mitarbeit einlädt. In der Einwanderungsgesellschaft brauchen Kirchen und diakonische Einrichtungen seiner Meinung nach »Pluralitätskompetenz«, die nur durch alltägliche Arbeit in interkulturellen und interreligiösen Teams erworben werden könne. Vor allem aber müsse man sich fragen, sagte Lipsch, »ob eine religiös entmischte Mitarbeiterschaft, und in der Folge womöglich auch ein religiös entmischtes Klientel, dem gesellschaftlichen Frieden zuträglich und mit der frohen und heilsamen Botschaft der Kirche wirklich vereinbar wäre.«

Veranstaltet wurde die Tagung von der Evangelischen Akademie Bad Boll in Zusammenarbeit mit dem Institut für Antidiskriminierungs- und Diversityfragen der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg, dem Antidiskriminierungsnetzwerk in Baden-Württemberg und dem Büro für Chancengleichheit der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 291686
 1696

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „»Ohne Benachteiligung verschieden sein«“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Evangelische Akademie Bad Boll

Neues Halbjahresprogramm der Evangelischen Akademie Bad Boll
Neues Halbjahresprogramm der Evangelischen Akademie Bad Boll
Bad Boll – Alice Schwarzer ist im ersten Halbjahr 2012 Gast in der Evangelischen Akademie Bad Boll. Die Journalistin und Frauenrechtlerin referiert bei der Tagung „40 Jahre Frauenbewegung“ am Freitag, 11. Mai. Die Tagung zur Frauenbewegung ist eine von rund 70 offen ausgeschriebene Veranstaltungen der Evangelische Akademie Bad Boll im ersten Halbjahr 2012. Das gedruckte Programm für die Monate Januar bis Juli 2012 ist jetzt erschienen und bietet einen Überblick über Veranstaltungen, Studienreisen und Ferienangebote. Interessierte können es k…
Gabriel: Europa muss ein gerechtes Modell vorleben, sonst scheitert Klimaschutz
Gabriel: Europa muss ein gerechtes Modell vorleben, sonst scheitert Klimaschutz
Zwei Tage vor Beginn des Klimagipfels im südafrikanischen Durban hat Sigmar Gabriel, Vorsitzender der SPD, gefordert, Klimaschutz und die damit verbundenen wirtschaftlichen Fragen zusammen zu denken und öffentlich zu diskutieren. „Bei Klimaverhandlungen gibt es zwei Tagesordnungen, eine öffentliche und eine geheime. In der öffentlichen geht es um Klimaschutz, in der geheimen um Fragen nach Wettbewerbsnachteilen und Wachstum. So lange das so bleibt, wird es keinen Erfolg geben“, sagte Gabriel am Freitagabend bei der Tagung „Ökologisierung Deut…

Das könnte Sie auch interessieren:

Hessisches Landesarbeitsgericht - Altersstaffeln im Tarifvertrag und AGG
Hessisches Landesarbeitsgericht - Altersstaffeln im Tarifvertrag und AGG
… einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts ist eine tarifliche Regelung, in der die Grundvergütung der Höhe nach nach Lebensaltersstufen gestaffelt wird, wegen unmittelbarer Benachteiligung wegen des Alters i.S.d. §§ 1, 3 AGG unwirksam. Die hierdurch eintretende unmittelbare Benachteiligung ist nicht im Sinne des AGG gerechtfertigt. Folge …
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Stichtag 1. August 2006
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Stichtag 1. August 2006
… Kraft treten. Damit wird sich dieses Gesetz sofort nach Einführung auf zahlreiche Prozesse der Personalwirtschaft auswirken. Zentralbegriff des Diskriminierungsrechts ist die Benachteiligung. Wer wird von dem Gesetz betroffen sein? Was heißt Benachteiligung? Wie kann ich mich als Arbeitgeber vorbereiten und schützen? Antworten auf diese Fragen und noch …
Bild: Die Diskriminierung wegen Religion im BewerbungsverfahrenBild: Die Diskriminierung wegen Religion im Bewerbungsverfahren
Die Diskriminierung wegen Religion im Bewerbungsverfahren
… Nichtzugehörigkeit im Bewerbungsverfahren bei einem kirchlichen Arbeitgeber diskriminiert werden darf. Im konkreten Fall streiten die Parteien über die Zahlung einer Entschädigung wegen einer Benachteiligung wegen der Religionszugehörigkeit. Der Beklagte ist ein Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland. Er schrieb am 25. November 2012 eine auf zwei …
Bild: Sachgrundlose Befristung - BetriebsratsmitgliedBild: Sachgrundlose Befristung - Betriebsratsmitglied
Sachgrundlose Befristung - Betriebsratsmitglied
… Sachgrund befristet werden. Die Weigerung des Arbeitgebers, nach Ablauf der Befristung mit dem Betriebsratsmitglied einen Anschlussvertrag abzuschließen, stellt aber eine unzulässige Benachteiligung dar, wenn sie wegen der Betriebsratstätigkeit erfolgt. Das Betriebsratsmitglied hat in einem solchen Fall einen Anspruch auf Abschluss eines Folgevertrags. Nach …
Bild: Arbeitsrecht: "Sehr geehrter Herr" keine DiskriminierungBild: Arbeitsrecht: "Sehr geehrter Herr" keine Diskriminierung
Arbeitsrecht: "Sehr geehrter Herr" keine Diskriminierung
… der in § 1 AGG genannten Merkmale wie der Rasse oder ethnischen Herkunft benachteiligt worden ist.“ Vortrag der Klägerin reicht nicht für Annahme einer Benachteiligung aus „Nach der gesetzlichen Regelung über die Beweislast im gerichtlichen Verfahren genügt es, dass der Arbeitnehmer Tatsachen vorträgt, aus denen sich nach allgemeiner Lebenserfahrung …
Bild: Wal-Mart droht Sammelklage von 1,6 Millionen Frauen - Müssen auch deutsche Discounter Massendiskriminierungsklagen fürchten?Bild: Wal-Mart droht Sammelklage von 1,6 Millionen Frauen - Müssen auch deutsche Discounter Massendiskriminierungsklagen fürchten?
Wal-Mart droht Sammelklage von 1,6 Millionen Frauen - Müssen auch deutsche Discounter Massendiskriminierungsklagen fürchten?
Ein Berufungsgericht in San Francisco hat gestern eine Massenklage von Mitarbeiterinnen der Einzelhandelskette Wal-Mart wegen Benachteiligung gegenüber ihren männlichen Kollegen zugelassen; der Schadensersatz könnte Milliarden betragen. Wal Mart wird Diskriminierung vorgeworfen. So seien weibliche Angestellte bei Beförderungen übergangen und in vergleichbaren …
MANNdat-Erfolg - Hautkrebsfrüherkennung jetzt auch für Männer ab 35
MANNdat-Erfolg - Hautkrebsfrüherkennung jetzt auch für Männer ab 35
Stuttgart: Seit Anfang der 80er-Jahre wird Frauen ab 30 eine Hautkrebsfrüherkennung bezahlt, Männern erst ab 45. Eine wissenschaftliche Begründung für diese Benachteiligung gab es nicht. Dabei sterben Männer häufiger an Hautkrebs als Frauen. MANNdat hat seit vielen Jahren für eine Gleichbehandlung bei der Hautkrebsfrüherkennung gekämpft. Die Eingaben …
Bild: Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen SchwangerschaftBild: Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft
Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft
… Arbeitnehmerin um eine Stelle, wenn der Arbeitgeber, dem die Schwangerschaft bekannt ist, diese Stelle mit einem männlichen Mitbewerber besetzt, eine geschlechtsspezifische Benachteiligung dann glaubhaft gemacht ist, wenn außer der Schwangerschaft weitere Tatsachen vorgetragen werden, welche eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen. …
Hessisches Landesarbeitsgericht - Entschädigungsklagen nach dem AGG bei Bewerbungsverfahrensfehlern
Hessisches Landesarbeitsgericht - Entschädigungsklagen nach dem AGG bei Bewerbungsverfahrensfehlern
… schwerbehinderter Bewerber um einen ausgeschriebenen Arbeitsplatz eine Entschädigung verlangen, wenn der Arbeitgeber ihn wegen seiner Behinderung benachteiligt hat. Zur Widerlegung der Benachteiligungsvermutung könne sich der Arbeitgeber jedoch auf alle geeigneten objektiven Tatsachen berufen. Daran sei er durch eine fehlende Unterrichtung nach § 81 …
Bild: Nach AGG können dem gekündigten Arbeitnehmer neben Kündigungsschutz auch Entschädigungsansprüche zustehenBild: Nach AGG können dem gekündigten Arbeitnehmer neben Kündigungsschutz auch Entschädigungsansprüche zustehen
Nach AGG können dem gekündigten Arbeitnehmer neben Kündigungsschutz auch Entschädigungsansprüche zustehen
… vor Diskriminierungen bei Beschäftigung und Beruf bildet nunmehr den Kern des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). So normiert § 7 Abs. 1 AGG ein umfassendes Benachteiligungsverbot aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. …
Sie lesen gerade: »Ohne Benachteiligung verschieden sein«