02.03.2009 - 15:57 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
André Koppel Software GmbH gewinnt für INVEP Rechtsstreit wegen Rufschädigung
Pressemitteilung von: André Koppel Software: Invep - Insolvenzsoftware und Insolvenzverwaltung
In einem Gerichtsverfahren konnte sich die André Koppel Software GmbH (invep.de) wegen Rufschädigung jetzt erfolgreich zur Wehr setzten.
„In den 25 Jahren, die wir nun mit anwenderspezifischen Programmen und Standardlösungen auf dem Markt sind, mussten wir zum ersten mal zu solch drastischen Maßnahmen greifen. In diesem speziellen und sehr dreisten Fall einer Rufschädigung, wie sie durch die Beklagte (Rechtsanwältin Vera Mai) erfolgte, haben wir uns für eine Unterlassungsklage entschieden und erfreulicherweise vor Gericht Recht bekommen,“ erläutert André Koppel, Geschäftsführer der André Koppel Software GmbH.
Vor dem Landgericht Berlin wurde am 11.12.2008 der Beklagten verboten, ihre rufschädigenden Äußerungen, die sie im Rahmen eines Artikels in der Zeitschrift InsBüro veröffentlichte, sowie die Nachteile gegenüber einem Konkurrenzprodukt, zu verbreiten. Dies beinhaltet sämtliche Negativaussagen des Artikels, deren Wahrheitsgehalt vom Kläger, der Andre Koppel Software GmbH en détail auf der Basis von Aufzeichnungen widerlegt werden konnte.
Bei Zuwiderhandlung droht Vera Mai ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 € oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Die Widerspruchsfrist ist abgelaufen.
Das Urteil ist seit dem 09.02.2009 rechtskräftig.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Ansprechpartner Presse:
André Koppel Software GmbH
André Koppel
Köhlerstraße 23 | 12205 Berlin
Tel: 030-81 00 91 90

www.invep.de
www.insoTQM.de
Simone Würdinger-Grassert | Presse
Wilhelmsmühlenweg 14 | 12621 Berlin
Tel: 030-56 70 15 53
Mobil: 0162-39 67 533

Kurzprofil: André Koppel Software GmbH
Unter dem Namen André Koppel Software werden seit über 25 Jahren anwenderspezifische Programme und Standardprodukte entwickelt, die höchsten Ansprüchen genügen. Die Branchensoftware INVEP für Insolvenzverwalter, Sanierer, Rechtsanwälte und Notare wird von führenden Kanzleien in Deutschland eingesetzt. Ein Team hoch qualifizierter und motivierter Mitarbeitern kann auf eine große Anzahl zufriedener Kunden und erfolgreicher Projekte zurückblicken.
„In den 25 Jahren, die wir nun mit anwenderspezifischen Programmen und Standardlösungen auf dem Markt sind, mussten wir zum ersten mal zu solch drastischen Maßnahmen greifen. In diesem speziellen und sehr dreisten Fall einer Rufschädigung, wie sie durch die Beklagte (Rechtsanwältin Vera Mai) erfolgte, haben wir uns für eine Unterlassungsklage entschieden und erfreulicherweise vor Gericht Recht bekommen,“ erläutert André Koppel, Geschäftsführer der André Koppel Software GmbH.
Vor dem Landgericht Berlin wurde am 11.12.2008 der Beklagten verboten, ihre rufschädigenden Äußerungen, die sie im Rahmen eines Artikels in der Zeitschrift InsBüro veröffentlichte, sowie die Nachteile gegenüber einem Konkurrenzprodukt, zu verbreiten. Dies beinhaltet sämtliche Negativaussagen des Artikels, deren Wahrheitsgehalt vom Kläger, der Andre Koppel Software GmbH en détail auf der Basis von Aufzeichnungen widerlegt werden konnte.
Bei Zuwiderhandlung droht Vera Mai ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 € oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Die Widerspruchsfrist ist abgelaufen.
Das Urteil ist seit dem 09.02.2009 rechtskräftig.
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