02.03.2009 - 11:29 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Neben Inhabern von Lehmanzertifikaten haben auch Inhaber anderer Zertifikate häufig Anspruch auf Schadenersatz
Pressemitteilung von: KSR Kanzlei Siegfried Reulein
Auslöser der Finanzkrise und der sich nunmehr anschließenden Wirtschaftskrise war der Zusammenbruch der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers.
Tausende von Anlegern, die in den vergangenen Jahren veranlasst durch die vielfach geradezu euphorischen Versprechungen ihrer Bankberater einen Großteil ihres Vermögens in Lehman-Zertifikate investiert haben, bangen um ihr erspartes Geld. Vielfach versuchen sie nun durch die Inanspruchnahme ihrer Bank den eingetretenen Schaden auszugleichen.
Anders als die mediale Berichterstattung den Eindruck vermittelt, müssen jedoch nicht nur Lehman-Zertifikatsinhaber um ihr investiertes Geld bangen. Auch Inhaber von Zertifikaten anderer Banken werden sich immer mehr der Gefahr bewusst, dass sie einen Teil ihres angelegten Geldes verlieren können, wenn sie ihre aktuellen Depotauszüge prüfen und feststellen, dass diese nicht selten ein weit geringeren Betrag ausweisen, als den Anlagebetrag ausweisen.
Oftmals wissen Bankkunden jedoch gar nicht um die Gefahren, die in ihrem Depot schlummern, da ihnen vielfach gar nicht bekannt ist, dass sie Zertifikate von ihrem Bankberater vermittelt erhielten.
In den vergangenen Jahren hat nicht nur die Lehman-Brothers-Bank, sondern auch andere Banken, gerade auch deutsche Privatbanken, eigene Zertifikate in Deutschland vertrieben. Durch den Zusammenbruch der Lehman Brothers, also dem Eintritt des worst-case-Szenarios, sind jedoch die Risiken, denen Zertifikateinhaber anderer Banken ausgesetzt sind und die sich teilweise auch schon realisiert haben, in den Hintergrund getreten und nicht oder nur in geringem Maße, gerade auch medial, thematisiert worden.
Es bleibt zu hoffen, dass es zu einem ähnlichen Zusammenbruch einer deutschen Privatbank, die hauseigene Zertifikate oder Zertifikate anderer Banken an ihre Kunden ausgegeben hat, nicht kommen wird. In einem solche Falle wären Zertifikateinhaber ebenso schutzlos gestellt, wie dies Lehman-Geschädigte sind, da Zertifikate als Inhaberschuldverschreibungen weder an der gesetzlichen Einlagensicherung noch an dem Einlagensicherungsfonds deutscher Privatbanken teilnehmen.
Aber selbst wenn dieses Schreckensszenario nicht eintritt, können sich Zertifikateinhaber nicht sicher sein, dass sie am Ende der Laufzeit eines Zertifikats tatsächlich das eingesetzte Geld wieder vollständig zurückerhalten, geschweige denn den versprochenen Bonus oder die in Aussicht gestellte Rendite erhalten.
Aktienzertifikate bergen je nach Ausgestaltung nicht unerhebliche Verlustrisiken in sich. Hierüber wurden Bankkunden regelmäßig nicht aufgeklärt. Nicht selten wurde ihnen gar nicht erläutert, dass es sich bei der angebotenen Anlage um ein sog. Zertifikat handelt. In den Vordergrund wurden verlockende Renditen gestellt. Risiken erwähnten Bankberater vielfach nicht. Teilweise wurden diese auch verharmlost.
Die überwiegende Zahl der Anleger – hierzu zählen nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Siegfried Reulein aus zahlreichen Gesprächen mit geschädigten Anlegern gerade auch Rentner, die ihr Geld zum Zwecke der Altersvorsorge anlegen wollten – hätte in Kenntnis der bestehenden Risiken der Anlageempfehlung ihres Bankberaters nicht Folge geleistet.
Neben dem anlässlich der Lehman-Pleite einer breiten Öffentlichkeit bekannt gewordenen sog. Emittentenrisiko, dem Risiko des Anlegers im Falle einer Insolvenz der emittierenden Bank einen Totalverlust zu erleiden, weisen Zertifikate weitere Besonderheiten und Risiken auf. So sind Zertifikate nicht selten mit sog. Barrieren oder Schutzschwellen ausgestattet. Bewegt sich das Zertifikat dauerhaft über dieser Schwelle so hat der Anleger Glück gehabt. Unterschreitet der Kurs diese Schwelle jedoch, so ist vielfach nicht nur der versprochene Bonus verloren. Es besteht vielmehr die Gefahr, einen nicht unerheblichen Teil des eingesetzten Kapitals zu verlieren.
Hierüber wurde nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Reulein regelmäßig nicht aufgeklärt. Im Gegenteil: Zertifikate wurden als besonders sichere und renditeträchtige Anlagen, teilweise sogar als festgeldidentisch, geradezu euphorisch beworben von den Bankberatern beworben. Bankkunden, deren Anlageerfahrung Zeit ihres Lebens nicht über Sparkonten, Festgeld oder Ta-gesgeld hinausging, wurden auf einmal mit Zertifikaten überschüttet.
Ein Hauptgrund hierfür dürfte mutmaßlich in den nicht unerheblichen Vertriebsvergütungen liegen, die die vermittelnde Bank, aber auch der vermittelnde Bankberater für den Vertrieb dieser Produkte erhält.
Nach den Erfahrungen aus zahlreichen Gesprächen mit Mandanten, die von Bankmitarbeitern verschiedener Banken zum Erwerb von Zertifikaten animiert worden sind, weiß Rechtsanwalt Siegfried Reulein, dass in der Vielzahl der Fälle der Bankmitarbeiter keinerlei Angaben zu dem Anfall und der Höhe solcher Provisionen gemacht hat. Rechtsanwalt Reulein hierzu:
„Bankkunden wussten regelmäßig nicht, dass und in welcher Höhe ihre Bank und der einzelne Bankmitarbeiter an der Vermittlung und dem Verkauf von Zertifikaten verdient. Hierüber müssen Kunden jedoch aufgeklärt werden, damit sie die Möglichkeit haben, sich ein eigenes Bild über die ihnen angebotene Anlage zu machen und abzuschätzen, ob ihnen das Anlageprodukt aufgrund seiner Qualität oder zumindest auch aufgrund der nicht unerheblichen finanziellen Eigeninteressen des Bankmitarbeiters oder der Bank selbst angeboten wird. Anleger, die hierüber nicht aufgeklärt worden sind, haben die Chance unter diesem Gesichtspunkt die Rückabwicklung des Zertifikatskaufes gegenüber der Bank erfolgreich geltend zu machen und so ihr investiertes Geld zurückzuerhalten.“
Wie auch bei den Erfolgsaussichten von Lehman-Geschädigten verbietet sich im Hinblick auf Erfolgsaussichten anderer Zertifikateinhaber eine pauschale und verallgemeinernde Einschätzung. Die Erfolgsaussichten der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die vermittelnde bzw. verkaufende Bank wegen einer Falschberatung oder Falschaufklärung über Risiken oder Besonderheiten von Zertifikaten und den Anfall von Provisionen können nur individuell eingeschätzt werden und sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Inhaber von Zertifikaten sollten sich – sofern sie es ohnehin nicht schon gemacht haben – anwaltlich beraten und das Bestehen von Schadensersatzansprüchen im Einzelfall prüfen lassen.
Eine Prüfung von Ansprüchen und deren Geltendmachung sollte umgehend erfolgen, da in vielen Fällen die Verjährung berechtigter Ansprüche droht. Es gilt eine dreijährige Verjährungsfrist, die mit dem Entstehen des Anspruchs, regelmäßig also ab dem Zeitpunkt der Vermittlung bzw. Beratung und dem Erwerb der Papiere zu laufen beginnt. Insofern sollten sich Anleger, die im Jahre 2006 Zertifikate erworben haben, schnellstmöglich an einen auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden und das Bestehen von Ansprüchen und die Erfolgsaussichten ihrer Durchsetzung prüfen lassen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
KSR | Kanzlei Siegfried Reulein
RA Siegfried Reulein
Pirckheimerstraße 33
90408 Nürnberg
Telefon: 0911/760 731 10
Fax: 0911/760 731 120
E-Mail:
Internet: www.ksr-anlegerschutz.de
Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist Inhaber der KSR | Kanzlei Siegfried Reulein, Pirckheimerstraße 33, 90408 Nürnberg, Telefon: 0911/760 731 10, E-Mail:
. Schwerpunktmäßig ist RA Reulein seit Jahren auf dem Rechtsgebiet des Kapitalanlagerechts, des Bankrechts sowie des Anlegerschutzes tätig. Dort ist er hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund der Vermittlung von Zertifikaten, der Rückabwicklung von Fondsanlagen aller Art, insbesondere Immobilienfonds, atypisch stiller Beteiligungen sowie mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Banken, Anlagevermittler, Anlageberater und Prospektverantwortliche, gerade auch aus dem Kauf einer Schrottimmobilie befasst.
Tausende von Anlegern, die in den vergangenen Jahren veranlasst durch die vielfach geradezu euphorischen Versprechungen ihrer Bankberater einen Großteil ihres Vermögens in Lehman-Zertifikate investiert haben, bangen um ihr erspartes Geld. Vielfach versuchen sie nun durch die Inanspruchnahme ihrer Bank den eingetretenen Schaden auszugleichen.
Anders als die mediale Berichterstattung den Eindruck vermittelt, müssen jedoch nicht nur Lehman-Zertifikatsinhaber um ihr investiertes Geld bangen. Auch Inhaber von Zertifikaten anderer Banken werden sich immer mehr der Gefahr bewusst, dass sie einen Teil ihres angelegten Geldes verlieren können, wenn sie ihre aktuellen Depotauszüge prüfen und feststellen, dass diese nicht selten ein weit geringeren Betrag ausweisen, als den Anlagebetrag ausweisen.
In den vergangenen Jahren hat nicht nur die Lehman-Brothers-Bank, sondern auch andere Banken, gerade auch deutsche Privatbanken, eigene Zertifikate in Deutschland vertrieben. Durch den Zusammenbruch der Lehman Brothers, also dem Eintritt des worst-case-Szenarios, sind jedoch die Risiken, denen Zertifikateinhaber anderer Banken ausgesetzt sind und die sich teilweise auch schon realisiert haben, in den Hintergrund getreten und nicht oder nur in geringem Maße, gerade auch medial, thematisiert worden.
Es bleibt zu hoffen, dass es zu einem ähnlichen Zusammenbruch einer deutschen Privatbank, die hauseigene Zertifikate oder Zertifikate anderer Banken an ihre Kunden ausgegeben hat, nicht kommen wird. In einem solche Falle wären Zertifikateinhaber ebenso schutzlos gestellt, wie dies Lehman-Geschädigte sind, da Zertifikate als Inhaberschuldverschreibungen weder an der gesetzlichen Einlagensicherung noch an dem Einlagensicherungsfonds deutscher Privatbanken teilnehmen.
Aber selbst wenn dieses Schreckensszenario nicht eintritt, können sich Zertifikateinhaber nicht sicher sein, dass sie am Ende der Laufzeit eines Zertifikats tatsächlich das eingesetzte Geld wieder vollständig zurückerhalten, geschweige denn den versprochenen Bonus oder die in Aussicht gestellte Rendite erhalten.
Aktienzertifikate bergen je nach Ausgestaltung nicht unerhebliche Verlustrisiken in sich. Hierüber wurden Bankkunden regelmäßig nicht aufgeklärt. Nicht selten wurde ihnen gar nicht erläutert, dass es sich bei der angebotenen Anlage um ein sog. Zertifikat handelt. In den Vordergrund wurden verlockende Renditen gestellt. Risiken erwähnten Bankberater vielfach nicht. Teilweise wurden diese auch verharmlost.
Die überwiegende Zahl der Anleger – hierzu zählen nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Siegfried Reulein aus zahlreichen Gesprächen mit geschädigten Anlegern gerade auch Rentner, die ihr Geld zum Zwecke der Altersvorsorge anlegen wollten – hätte in Kenntnis der bestehenden Risiken der Anlageempfehlung ihres Bankberaters nicht Folge geleistet.
Neben dem anlässlich der Lehman-Pleite einer breiten Öffentlichkeit bekannt gewordenen sog. Emittentenrisiko, dem Risiko des Anlegers im Falle einer Insolvenz der emittierenden Bank einen Totalverlust zu erleiden, weisen Zertifikate weitere Besonderheiten und Risiken auf. So sind Zertifikate nicht selten mit sog. Barrieren oder Schutzschwellen ausgestattet. Bewegt sich das Zertifikat dauerhaft über dieser Schwelle so hat der Anleger Glück gehabt. Unterschreitet der Kurs diese Schwelle jedoch, so ist vielfach nicht nur der versprochene Bonus verloren. Es besteht vielmehr die Gefahr, einen nicht unerheblichen Teil des eingesetzten Kapitals zu verlieren.
Hierüber wurde nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Reulein regelmäßig nicht aufgeklärt. Im Gegenteil: Zertifikate wurden als besonders sichere und renditeträchtige Anlagen, teilweise sogar als festgeldidentisch, geradezu euphorisch beworben von den Bankberatern beworben. Bankkunden, deren Anlageerfahrung Zeit ihres Lebens nicht über Sparkonten, Festgeld oder Ta-gesgeld hinausging, wurden auf einmal mit Zertifikaten überschüttet.
Ein Hauptgrund hierfür dürfte mutmaßlich in den nicht unerheblichen Vertriebsvergütungen liegen, die die vermittelnde Bank, aber auch der vermittelnde Bankberater für den Vertrieb dieser Produkte erhält.
Nach den Erfahrungen aus zahlreichen Gesprächen mit Mandanten, die von Bankmitarbeitern verschiedener Banken zum Erwerb von Zertifikaten animiert worden sind, weiß Rechtsanwalt Siegfried Reulein, dass in der Vielzahl der Fälle der Bankmitarbeiter keinerlei Angaben zu dem Anfall und der Höhe solcher Provisionen gemacht hat. Rechtsanwalt Reulein hierzu:
„Bankkunden wussten regelmäßig nicht, dass und in welcher Höhe ihre Bank und der einzelne Bankmitarbeiter an der Vermittlung und dem Verkauf von Zertifikaten verdient. Hierüber müssen Kunden jedoch aufgeklärt werden, damit sie die Möglichkeit haben, sich ein eigenes Bild über die ihnen angebotene Anlage zu machen und abzuschätzen, ob ihnen das Anlageprodukt aufgrund seiner Qualität oder zumindest auch aufgrund der nicht unerheblichen finanziellen Eigeninteressen des Bankmitarbeiters oder der Bank selbst angeboten wird. Anleger, die hierüber nicht aufgeklärt worden sind, haben die Chance unter diesem Gesichtspunkt die Rückabwicklung des Zertifikatskaufes gegenüber der Bank erfolgreich geltend zu machen und so ihr investiertes Geld zurückzuerhalten.“
Wie auch bei den Erfolgsaussichten von Lehman-Geschädigten verbietet sich im Hinblick auf Erfolgsaussichten anderer Zertifikateinhaber eine pauschale und verallgemeinernde Einschätzung. Die Erfolgsaussichten der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die vermittelnde bzw. verkaufende Bank wegen einer Falschberatung oder Falschaufklärung über Risiken oder Besonderheiten von Zertifikaten und den Anfall von Provisionen können nur individuell eingeschätzt werden und sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Inhaber von Zertifikaten sollten sich – sofern sie es ohnehin nicht schon gemacht haben – anwaltlich beraten und das Bestehen von Schadensersatzansprüchen im Einzelfall prüfen lassen.
Eine Prüfung von Ansprüchen und deren Geltendmachung sollte umgehend erfolgen, da in vielen Fällen die Verjährung berechtigter Ansprüche droht. Es gilt eine dreijährige Verjährungsfrist, die mit dem Entstehen des Anspruchs, regelmäßig also ab dem Zeitpunkt der Vermittlung bzw. Beratung und dem Erwerb der Papiere zu laufen beginnt. Insofern sollten sich Anleger, die im Jahre 2006 Zertifikate erworben haben, schnellstmöglich an einen auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden und das Bestehen von Ansprüchen und die Erfolgsaussichten ihrer Durchsetzung prüfen lassen.
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