(openPR) Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben gemeinsame Hinweise zur Bewertung von Arztpraxen herausgegeben (Deutsches Ärzteblatt, 22.12.08, Seite A 2778). Sie sollen dazu bestimmt sein, „Kriterien zur Ermittlung des Verkehrswerts einer Arztpraxis oder eines Gesellschaftsanteils an einer Berufsausübungsgemeinschaft (...) aufzustellen“, die als „Anhaltspunkte“ für eine individuelle Praxisbewertung herangezogen werden können. Bedeutsam sind die Hinweise in so wichtigen Situationen wie
- dem Interessenausgleich bei der Praxisnachfolge,
- dem Ausstieg eines Partners aus einer Berufsausübungsgemeinschaft oder der Einbringung einer Zulassung in ein Anstellungsverhältnis usw.
- im Rahmen des Praxisnachfolgeverfahrens gemäß § 103 Abs. 4 bis 6 SGB V, oder
- zur Beurteilung der Angemessenheit des Verkehrswerts einer Praxis.
Doch leider werfen die Hinweise in genau diesen Fällen mehr Fragen auf als sie beantworten. Praxis Freiberufler-Beratung hat einen ausgewiesenen Experten gebeten, die Hinweise aus Praktikersicht zu kommentieren. Lesen Sie seinen Beitrag als Leseprobe auf www.iww.de/informationsdienste oder schlagen Sie den Beitrag direkt auf: www.tinyurl.com/br86kk.
Quelle: Praxis Freiberufler-Beratung













