23.02.2009 - 08:36 - Politik, Recht & Gesellschaft

Jugendhilfe für Migranten - nie war sie so wertvoll wie heute

Pressemitteilung von: Saydam e.V.

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Foto: Jugendhilfe für Migranten, Copyright Raif Özalan, Saydam.de
Das Schwinden gesellschaftlich verbindlicher Wertesysteme, der Fortfall ideologischer Deutungssysteme und die Warenförmigkeit gesellschaftlicher Beziehungen führen allenthalben zu gesellschaftlichen und individuellen Irritationen und Verunsicherungen. Von den Wirkungen dieser „neuen Unübersichtlichkeit" bleibt auch die Jugendhilfe nicht verschont. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht die Effizienz und Effektivität der bisherigen Arbeit in Frage gestellt wird. Auf der Grundlage einer chronisch defizitären Finanzlage der Kommunen und einer allgemeinen Kritik an einem "nicht mehr zu finanzierenden Sozialstaat" wird von interessierter Seite radikal die Frage nach der Qualität und Nützlichkeit der Maßnahmen der Jugendhilfe gestellt.

Ein weiteres Problem ist die demographische Entwicklung und wie man Minderheiten in Deutschland stigmatisiert (und in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union): mit steigender Lebenserwartungund sinkenden Geburtenraten kommt es zu einer Überalterung der Gesellschaft. Dies wird in den nächsten Jahrzehnten die sozialen und wirtschaftlichen Problemeverschärfen und zu schweren verteilungspolitischen generationskonflikten führen. Eine notwendige Konsequenz daraus wird eine weitere Zuwanderung sein, diesozialverträglich gestaltet werden muss.

Auch seit Einführung von Spracherfordernissen ist der Ehegattennachzug um insgesamt 22 Prozent zurückgegangen. Dies geht aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung, auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/11811 ) hervor.

Der Rückgang beträgt bei einzlenen Herkunftsländern bis zu 67 %. Ehegattennachzüge aus der Türkei gingen um 33 % zurück. Angesichts dieser Zahlen gerät die Bundesregierung zunehmend in Erklärungs- und Handlungsnot. Auf die Frage etwa, wie sich die Bundesregierung den überdurchschnittlichen Rückgang der erteilten Visa erkläre, wird zunächst ausgeführt, dass ein durchgehender Rückgang nicht zutreffend sei. Sofern aber ein Rückgang erfolgt sei, seien hierfür vielfältige Gründe unabhängig vom Sprachnachweis denkbar. So sei der Rückgang auch auf die Einführung der Altersgrenze von 18 Jahren zurückzuführen.

Unerwähnt lässt die Bundesregierung allerdings, dass bereits vor Einführung des Mindestalters nur 0,75 % der nachziehenden Ehegatten unter 18 Jahre alt waren1. Der Rückgang in einzelnen Ländern von bis zu 67 Prozent (Nigeria), lässt sich mit diesem Argument kaum begründen, so Migazin . Es heisst weiter: " Von „Willkommenskultur" sei in der Integrationspolitik immer häufiger die Rede. In der Praxis jedoch werde dieser „Willkommensgruß" bestimmten Zuwanderungsgruppen regelmäßig verweigert. „Viele nachzugswillige Eheleute werden in ein aufwändiges, teures und schikanöses Verfahren getrieben. Insbesondere bei bildungsfernen und älteren Menschen entspricht die damit verbundene, erzwungene Trennung von Eheleuten eindeutig nicht der grundgesetzlichen Verpflichtung zum Schutz von Ehe und Familie. Dies weiß auch die Bundesregierung - sie gibt es nur nicht zu."

All diese Entwicklungen stellen große Aufgaben für die Gesellschaft dar, die in verschiedener Weise eine interkulturelle Dimension haben. Das heißt aber, dass es für die Gestaltung der gesellschaftlichen Veränderungsprozesse im Sinne von gewünschten Lösungen in verschiedener Weise interkultureller Kompetenzen bedarf.

Das gilt für den Umgang mit kultureller Diversität in der pluralisierten (post)modernen Einwanderungs-) Gesellschaft generell und speziell für die Annäherung der verschiedenen soziokulturellen Welten in Ost-und Westdeutschland sowie für das Zusammenleben von Deutschen und Zugewanderten.

Neben der kulturellen Differenz (die zu bejahen ist) gibt es die rechtliche Ungleichheit (die problematisch ist). Die soziale Integration der Migranten ist ohne die rechtliche Integration (Einbürgerung) unvollständig. Kulturelle Vielfalt ohne demokratische Gleichheit polarisiert eine Gesellschaft. Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ersetzt wiederum nicht soziale Integrationsmaßnahmen.

Diese Ausgangssituation trifft natürlich auch auf die Arbeit mit Migranten zu. Die standhafte Weigerung dieses Land als Einwanderland anzusehen, verleiht selbst hier geborenen ausländischen Jugendlichen lediglich einen Gästestatus, dessen Dauerhaftigkeit auf einen funktionierenden Arbeitsmarkt zugeschnitten ist. Leistet der Arbeitsmarkt keinerlei Integrationsfunktion mehr, werden die ausländischen Jugendlichen quasi zur überflüssigen Teilpopulation.

Ein weiterer Problemkreis des Widerspruchs zwischen dem Anspruch der Jugendhilfe mit seinem Recht auf Erziehung und der rauhen Wirklichkeit findet man im Schulpflichtgesetz. So stehen z.B. das Schulpflichtgesetz und das KJHG in einem eklatanten Widerspruch, denn für eine wachsende Gruppe von jungen Menschen existiert in diesem Lande keine Schulpflicht . Es sind dies die Kinder von Flüchtlingen.

Ein anderes Gesetz, nämlich das Arbeitsförderungsgesetz , steht ebenfalls im Konflikt mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz . Es ist nämlich den ausländischen Flüchtlingskindern weitgehendst verboten, in Deutschland eine Berufsausbildung aufzunehmen. Nun wissen wir, dass die gesellschaftliche und soziale Integration hauptsächlich durch die Ausübung eines Berufes hergestellt und gesichert wird. Da man diese gesellschaftliche Integration bei den Flüchtlingskindern nicht anstrebt, wäre zumindest die Möglichkeit einer Berufsausbildung mit einer Art von Entwicklungshilfe zu begründen.

Soweit diese Ausführungen zur juristischen Aussperrung der Jugendhilfe.

Der Migrationssozialarbeit innerhalb der Jugendhilfe

Ein Beruf, und der damit verbundene Erwerb von Geld sichert die eigenständige Existenz und damit eine notwendige Voraussetzung zur sozialen Integration. Wo der Einstieg in eine Erwerbsbiographie nicht gewährleistet ist, sieht das KJHG im Art. 13 bei der Zielgruppe sozial benachteiligter oder individuell beeinträchtigter Jugendlicher eine Hilfestellung vor, die die schulische und berufliche Integration fördert. Ein Blick in die Praxis zeigt, dass insbesondere in den Einrichtungen der Jugendberufshilfe eingewanderte junge Menschen signifikant stark vertreten sind. Der überproportional starke Anteil von Jugendlichen ohne deutschen Pass an den Maßnahmen der Jugendberufshilfe resultiert auch aus der Tatsache, dass die Versorgung der für eine Ausbildung in Frage kommenden Altersgruppe ausländischer Jugendlicher nach wie vor äußerst schlecht ist; die Unterschiede beim Bildungsstand zwischen den verschiedenen nicht-deutschen Bevölkerungsgruppen sind relativ gering, hingegen ist die Diskrepanz zwischen den Bildungschancen der Nicht-Deutschen und Deutschen auffällig. 42,6% der deutschen Schüler besuchen das Gymnasium, aber nur 23% der griechischen, 13% der türkischen und 14,2% der italienischen (Bundesamt für Statistik 2005/2006, vergleiche DIE ZEIT, Nr. 7, S. 29 ).

In einzelnen Stadtteilen verlässt fast jeder dritte Schüler die Schule ohne Abschluss. Hamburg ist bei der Problematik der Schulabgänger ohne Abschluss trauriger Spitzenreiter in Deutschland. Keine vergleichbare Großstadt muss einen so erschreckenden Befund vorlegen.

Besonders brisant ist die Situation nach den Angaben des Hamburger Senats in Altona-Altstadt. Hier verlassen 40,4 Prozent eines Jahrgangs die Hauptschule ohne Abschluss. Ähnlich dramatisch ist die Lage in Barmbek-Süd (37,77 Prozent), St. Pauli (34,28 Prozent), Hamm-Mitte (32,92 Prozent), Billstedt (32,72 Prozent). Auf der Veddel liegt der Wert bei 30,43 Prozent, in Wilhelmsburg 20,84 Prozent. Über die Gründe für die mangelnde berufliche Integration junger eingewanderter Menschen sprechen die Schulabschlüsse Bände.

In Hamburg lebten im August dieses Jahres 55.000 Kinder - jedes vierte Kind - von Sozialgeld. Somit sind 10 Prozent mehr Kinder von Armut betroffen oder bedroht als im Vorjahr. Die Zunahme ist auf die steigende Zahl von Familien zurückzuführen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Kinder aus armen Familien haben schlechtere Bildungschancen, häufigere Gesundheitsprobleme und weniger Chancen auf einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz. Um Teilhabechancen von Kindern zu verbessern, müssen Hilfen frühzeitiger ansetzen und das Gesamtsystem der Familie unterstützen. Hierzu zählen ein gerechteres Bildungssystem, eine präventive Gesundheitsvorsorge und eine frühzeitige Unterstützung von Familien (z.B. durch Familienhebammen oder ganztägige Kita-Betreuung für Kinder aus sozial belasteten Familien). Es ist eine Schande, dass in Hamburg jedes vierte Kind in Armut lebt und jedes Jahr fast 2000 Jugendliche ihre Schule ohne Abschluss verlassen.

Um der drohenden Marginalisierung ausländischer Jugendlicher auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken, bedarf es einer verstärkten Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Migrantenorganisationen und Schule. Indem Jugendhilfe, Migrantenorganisationen und Schule kooperieren, wird die Bildungsstätte Schule um sozialpädagogische Inhalte erweitert. Dazu gilt es vorhandene Strukturen auszubauen, weiterzuentwickeln und neue Ansätze zu erproben.

Besonders die Jugendsozialarbeit, der in dem KJHG im §13 Abs. 4 die Kooperation mit der Schule und Migrantenorganisationen vorgeschrieben wird, ist hier gefragt. Es ist jedoch festzuhalten, dass innerhalb der Jugendsozialarbeit ein Nachholbedarf in Bezug auf die verschiedenen Zielgruppen der jungen Migranten vorherrscht. Nur mit dem Etikett der sozialen Benachteiligung versehen, wird man den Bedürfnissen dieser Jugendlichen nicht gerecht. Was Not tut ist Kompetenz und Innovation, die eine bewusste interkulturelle Öffnung der Jugendsozialarbeit zum Ziel hat. In der interkulturellen Jugendsozialarbeit stellt sich nicht nur die Frage nach dem Unterschied zwischen einem türkischen und einem griechischen Jugendlichen; man kann diese Frage auch inhaltlich beantworten.

Interkulturelle Kompetenz in der Jugendhilfe

Interkulturelle Kompetenz ist die Sensibilisierung für Wahrnehmungs-und
Veränderungsprozesse in der Interaktion mit Menschen, die eine andere Art des Inder- Welt-Seins haben als man selbst.

Ein solcher kultursensibler Umgang mit Verschiedenheit zeigt sich als

- eine multiperspektivische Betrachtungsweise, die neben der kulturellen Wertorientierung und Alltagspraxis auch die Stellung des einzelnen in der Gesellschaft,seine individuell-psychologische, familiäre und soziale Situation usw. berücksichtigt, die verschiedenen Dimensionen in einen Zusammenhang stellt und derenWechselwirkung reflektiert;

- eine interkulturelle Haltung, die sowohl eigene kulturelle Werte reflektiert (familiäre und soziale Herkunftskultur, aber auch die kulturelle Dimension des eigenenBerufsstandes und der Arbeitsorganisation/Institution) und die eine offene und respektvolle Haltung gegenüber anderen Lebensentwürfen einnimmt, mit wohlwollendem Interesse für anderskulturelle Problem-und Lösungskonstruktionen;

- eine transkulturelle Handlungskompetenz, die sowohl die Fähigkeit beinhaltet, eine gemeinsame Sprache/eine gemeinsame Realität mit den anderskulturellenGesprächspartnern zu konstruieren als auch Veränderungsprozesse im Sinne desgewünschten Verhaltens zu aktivieren, sei es durch den Transfer eigener Kommunikations-, Mediations- und Therapietechniken in die anderskulturelle Erfahrungswelt der Ratsuchenden, sei es durch den wirksamen Einsatz von Interventionsmethoden aus der Erfahrungswelt der Klienten oder aus anderenKulturräumen, sei es durch sonstiges geschicktes Wirken.

Eine solche „reflexive Interkulturalität" ist eine Antwort auf die oben beschriebenen gesellschaftlichen Herausforderungen. Interkulturelle Betrachtungsweise, Haltung und Handlungskompetenz ist eine Querschnittsaufgabe der Jugendhilfe.

Mit dem Schlagwort der interkulturellen Erziehung verbinden sich viele Erwartungen, die in der Praxis oftmals nicht einzulösen sind. Wichtigstes Merkmal der interkulturellen Orientierung ist nicht ein Konzept, sondern die Haltung, die eine dialogische Beziehung ermöglicht. Eine dialogische Beziehung setzt Gleichwertigkeit, Toleranz und Akzeptanz voraus. Interkulturell-orientierte Sozialarbeit bedeutet, diese Qualität bzw. diese Haltung aufzugreifen. Wichtig für die interkulturelle Erziehung scheint mir auch die Forderung zu sein, mit deutschen und ausländischen Jugendlichen gemeinsam zu arbeiten. Nirgendwo sind die Bedingungen für Verständnis, Toleranz und Miteinander weniger gegeben, als in jenen Einrichtungen der Jugendhilfe, in denen, aus welchen Gründen auch immer, sich nur Deutsche oder z.B. nur Türken aufhalten. Im Jargon der Sozialpädagogik spricht man von sogenannten "gekippten Einrichtungen", die nur sehr schwer wieder multikulturell auszurichten sind, da das "eroberte" Jugendzentrum wie eine Trutzburg gegen "äußere Feinde" verteidigt wird.

Unabdingbar für eine interkulturelle Erziehung ist in diesem Zusammenhang vor allem ein kompetenter Mitarbeiterstab, der diese Haltung auch nach innen und außen vertritt. Leider gibt es keine Untersuchung darüber, wieviele ausländische Mitarbeiterinnen in den Maßnahmen der Jugendsozialarbeit tätig sind. Ich schätze diese Zahl nicht höher als maximal 5%. Während es heute in der Mädchensozialarbeit völlig unstrittig ist, dass diese Arbeit hauptsächlich von weiblichen Fachkräften geleistet wird, ist dieses Bewußtsein für die Arbeit mit jugendlichen Migranten eine Rarität. Dies liegt nicht nur daran, dass sich konfessionelle Träger oftmals weigern, muslimische Mitarbeiter einzustellen. Ursächlich wirkt hier wohl ein Bewusstsein, dass für die ausländischen Jugendlichen als Zielgruppe der Jugendliche keinerlei gesonderte Methodik der Sozialpädagogik notwendig sei. Ich führe dies auch auf die fehlende Lobby für diese Jugendlichen zurück. Der Frauenbewegung ist es z.B. gelungen, mädchenspezifische Ansatzpunkte innerhalb der Jugendhilfeförderung als einen festen Bestandteil zu verorten. Eine solche Selbstverständlichkeit steht für die jungen Zuwanderer weitgehendst noch aus.

Beteiligung Migratenorganisationen in der Jugendhilfe als anerkannte Träger

Es gibt eine Entscheidung vom Verwaltungsgericht Münster vom 18. August 2004, publiziert in der lesenswerten Zeitschrift „Jugendamt", in der die Jugendämter ihre schwierigen Fragen an das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht in Heidelberg richten können. In dieser Entscheidung wird jedenfalls von einer „Verpflichtung der öffentlichen Jugendhilfe zur Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe" und vom Wunsch- und Wahlrecht, und zwar auch hinsichtlich der Konfession des Jugendhilfeträgers, gesprochen.

Das Wunsch- und Wahlrecht des Hilfeempfängers beinhaltet die Auswahl eines Trägers der freien Jugendhilfe der Konfession, der er angehört. Also wenn jemand sagt, ich will keine Familienhelferin, die katholisch ist, ich möchte eine, die evangelisch ist oder dem Islam angehört. Wenn Gerichte auf dem Gebiet der Hilfe zur Erziehung - in diesem Fall Familienhilfe - schon so weit gehen, bei den Paragraphen 39 und 74, dann ist meine Prophezeiung, dass Jugendarbeit eines Tages genauso rechtlich anerkannt sein wird wie die Hilfen zur Erziehung. Davon - und da sind wir uns alle einig - kann noch lange keine Rede sein, weil viele Juristen sagen, das sei gar nicht vorstellbar. Aber man kann das eben auch den Juristen klarmachen, dass das genauso konkret benannt werden muss wie eine Hilfe zur Erziehung. Bei manchen Hilfen zur Erziehung hat man sich ja schließlich am Anfang auch nicht vorstellen können, dass Jugendliche sie brauchen würden.

Die Partizipation von Migrantinnen und Migranten in diesem Feld kann besser gelingen, wenn Migrantenorganisationen sich selbst als Träger etablieren. Bisher gibt es im Bereich Jugendhilfe und Freiwilligendienste deutschlandweit insbesondere in Hamburg noch keine Migrantenorganisation mit Trägerzulassung und -funktion. Der Aufbau von Migrantenorganisationen als Träger von Jugendhilfe und Freiwilligendiensten fördert die Integration von Migrantinnen und Migranten auf individueller und institutioneller Ebene. Es setzt unmittelbar die Selbstverpflichtung der Bundesregierung und den gemeinsamen Beitrag der Länder im Nationalen Integrationsplan um, eine gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten zu gewährleisten und Migrantenorganisationen dabei zu unterstützen, selbst Träger geförderter Maßnahmen zu werden.

Die nichtdeutsche Bevölkerung ist grundsätzlich gleichberechtigte Nutzerin der sozialen Regeldienste. Daneben hat sie Anspruch, daß ihre Selbsthilfeorganisationen und Vereine in gleicher Weise gefördert werden wie deutsche Vereinigungen.

Natürlich haben wir aufgrund unserer Anwaltsfunktion eine gewichtige Stimme, die auf die Notwendigkeit der Integration dieser Zielgruppe in unsere Gesellschaft hinweist. Jedoch scheint mir das Beharrungsvermögen und die Argumentationsresistenz der politischen Klasse und unserer Gesellschaft stark ausgeprägt, so dass ich mir nicht sicher bin, ob wir wirklich ernst genommen werden. Solange man den Tatbestand in der Realpolitik bestreitet, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Einwanderungsland ist, und dass die jungen Migranten ein integraler Bestandteil unserer Gesellschaft sind, solange wird die Jugendhilfe und Freiwilligendienste - ähnlich dem Wettlauf zwischen Hase und Igel - lediglich versuchen, mit ihren verschiedenen Angeboten das zu kompensieren, was die Politik an sozialen Verwerfungen produziert.

1. vlg. Migrationsbericht 2006, BT-Drs. 16/7705, S. 93

Weiterführende Informationen:

www.saydam.de

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Pressekontakt: Raif Özalan

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Der Saydam e.V. fördert bundesweite und grenzübergreifende Projekte der kulturellen Jugendbildung. Er bietet eine Plattform für die Vernetzung unterschiedlichster kultureller Bildungsangebote seiner Mitglieder. Er ist Zentralstelle für fachliche Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus allen Bereichen der kulturellen Jugendbildung und engagiert sich bei der Erstellung von Publikationen und Handreichungen für dieses Fachgebiet.

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