Bundesgesundheitsministerin Behandeln gegen Vorkasse ist rechtswidrig - Pressekonferenz vom 12.12.2009

Pressemitteilung von: Dr. med. Ingo Ochlast

Ministerin Schmidt erklärte zur Reform der Ärztevergütung: ""Es ist ureigene Aufgabe der ärztlichen Selbstverwaltung, die Honorarreform zu entwickeln und die Verteilung zu organisieren."" Die neue Honorierung führe in manchen regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen durchaus zu Diskussionen über Probleme vor Ort. Man sei sich allerdings einig, dass hier kein gesetzlicher Handlungsbedarf bestehe. Dies könnten die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den gesetzlich geschaffenen Instrumenten regeln. KBV-Vorsitzender Köhler sagte, dass die Ärztinnen und Ärzte das erste Quartal abwarten sollten, dann könne man die Gesamtsumme erst richtig einschätzen.

Die Bundesministerin, die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes und der KBV-Vorsitzende appellierten an Ärztinnen und Ärzte, ihre Patientinnen und Patienten vertragsgemäß medizinisch zu behandeln. Einig waren sie sich, dass möglicher Unmut mancher Ärztinnen und Ärzte nicht dazu führen darf, dass die Patienten die Leidtragenden seien, so die Bundesgesundheitsministerin. Rechtswidriges Verhalten wie das Behandeln gegen Vorkasse dürfe nicht geduldet werden. Dies sei ein schwerer Verstoß gegen die Vertragspflicht. Ärzte, die sich so verhielten, müssten in letzter Konsequenz mit dem Entzug der Zulassung rechnen.

Dr. Köhler mahnte, dass ein Vertragsarzt an Gesetz und Vertrag gebunden sei. Dr. Pfeiffer wies darauf hin, dass ""Patienten nicht in Geiselhaft zu nehmen"" seien. Sie kündigte zugleich an, alle Maßnahmen zu ergreifen, um dieses zu unterbinden. Patientinnen und Patienten sollten sich in solchen Fällen an ihre Krankenkasse wenden.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Dr. med. Ingo Ochlast
Geschäftsführer von MediConsult
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