(openPR) Der Fall der Italienerin Eluana Englaro dokumentiert nachhaltig, dass ein gesellschaftlicher „Wertewandel“ nicht nur nicht gewünscht, sondern höchst problematische Fragen aufwirft, die unmittelbar auch mit dem Tod von Papst Johannes Paul II. identifiziert werden können. Es sei daran erinnert, dass seinerzeit in den Medien die Frage aufgeworfen wurde, ob auch Papst Johannes Paul II. dank ärztlicher Sterbehilfe aus dem Leben geschieden sei, in dem seinem Wunsche folgend (zunächst) die künstliche Ernährung unterblieben war.
Auch gegenwärtig erleben wir eine Debatte um den Grund und die Grenzen der künstlichen Ernährung und da muss es im Übrigen verwundern, wenn in einigen Patientenverfügungsmustern etwa der Ärztekammern mehr oder minder expressis verbis der Arzt und die Ärztin angehalten werden, auch die Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeit aufrechtzuerhalten.
Die ethische Position des Vatikans wurde erst kürzlich durch den Erzbischof Rino Fisichella nachdrücklich in Erinnerung gerufen: "Selbstbestimmung schließt nicht ein, dass eine Person entscheiden kann, nicht ernährt zu werden", so Erzbischof Rino Fisichella (Quelle: kipa apic v. 11.02.09).
Anlass genug, einen diesseitigen Beitrag aus 2007 in Erinnerung zu rufen, der unvermindert aktuell sein dürfte:
Unseliger Papst-Tod? Der Wachkoma-Patient, die künstliche Ernährung und die katholische Glaubenslehre.
>>> http://www.iqb-info.de/Unseliger_Papst_Tod.pdf




















