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Wissenschaftlicher Beirat bestätigt Warnung des VFPK zu Solvency II

(openPR) Beirat empfiehlt, von der Einführung von Solvency II abzusehen

Berlin, 11. Februar 2009 – Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie spricht sich in seinem aktuellen Brief an den Bundeswirtschaftsminister dafür aus, von der Ausweitung der Eigenkapitalregulierung der Banken auf Versicherung durch das Solvency II Regelwerk vorerst abzusehen.



Das Bundeswirtschaftsministerium solle darauf hinwirken, dass die europäische Beschlussfassung zu diesem Thema, aufgrund der Erfahrungen mit den systemischen Wirkungen der Eigenkapitalregulierung in der Finanzkrise, neu überdacht werde. Der Wissenschaftliche Beirat kommt zu dem Schluss, dass eine Fokussierung des Risikomanagements auf Kennzahlen, die kurzfristige Marktpreisrisiken quantifizieren, bei Versicherungen in keinem Fall sinnvoll ist, da hier die durchschnittliche Maturität, d. h. Fälligkeit der Verbindlichkeiten ungleich länger ist als die durchschnittliche Maturität der Bankeinlagen. Eine Marktpreisbewertung der Risiken ist somit besonders bei regulierten Pensionskassen nicht angebracht, da sie einen sehr langen Anlagehorizont haben und beispielsweise kurzfristige Zinsschwankungen im Zeitverlauf ausgleichen können.

Schon im vergangenen Jahr hat der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) auf die negativen Auswirkungen des Solvency II Regelwerks auf Versicherungseinrichtungen hingewiesen. Solvency II hätte zur Folge, dass die Anlagemöglichkeiten der regulierten Pensionskassen extrem einschränkt wären, damit sie die vorgesehenen Eigenkapitalvorschriften erfüllten. „Derartige Regelungen würden sich negativ auf die Höhe der zu erwartenden Renten der Versicherten auswirken, ohne die Sicherheit der Geldanlagen erkennbar zu steigern. Das Gutachten bestätigt, dass die Verbindung von Fair Value Accounting und Eigenkapitalregulierung besonders bei Versicherungseinrichtungen zu falschen, prozyklischen Steuerungsregeln führt. Die Langfristigkeit der Verpflichtungen der Pensionskassen wird durch die Bewertung kurzfristiger Marktpreisrisiken, wie es Solvency II vorsieht, gar nicht erfasst“, erläutert Dr. Helmut Aden, Vorstandsmitglied des VFPK.

„Mit den im Januar veröffentlichten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht detaillierte Maßnahmen für ein effektives Risikomanagement bei Versicherungseinrichtungen erlassen. Ein weiteres Regelwerk für das Risikomanagement ist daher nicht notwendig. Zumal wenn es, wie Solvency II, wenig Ziel führend ist“, so Dr. Aden weiter.

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