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Ist die Errichtung einer „Pflegekammer“ derzeit kontraproduktiv?

22.01.200911:55 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Ist die Errichtung einer „Pflegekammer“ derzeit kontraproduktiv?
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) Es bedarf keiner langatmigen Ausführungen, dass der Ruf nach der Institutionalisierung von Pflegekammern in erster Linie eine politische Grundentscheidung ist, die zu treffen in der momentanen Situation wohl eher kontraproduktiv sein dürfte. Die Pflegenden haben sich im Laufe der letzten Jahre durchaus emanzipiert und mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sind nunmehr erstmals Möglichkeiten geschaffen worden, in sog. Modell-Vorhaben eine Neuordnung ärztlicher und pflegerischer Kernaufgaben zu „erproben“.



Nehmen wir die Modellklausel ernst, dann könnten sich in der Tat demnächst die Pflegenden mit der Ärzteschaft auf gleicher Augenhöhe befinden, handelt es sich doch im Kern bei dem Emanzipationsprozess um eine von den Pflegeberufsverbänden propagierte Substitution genuin ärztlicher Leistungen und nicht mehr um die Delegation ärztlicher Aufgaben, bei denen die Gesamtverantwortung für den anamnestischen, diagnostischen und therapeutischen Prozess nach wie vor bei den Ärzten liegt.

Unter der Voraussetzung, dass sich vermehrt Modellvorhaben etablieren werden, kann es Sinn machen, perspektivisch über eine „gemeinsame“ Kammer dergestalt nachzudenken, dass die Pflege ihrem Wunsche entsprechend auf „gleicher Augenhöhe“ mit der Ärzteschaft zusammenrückt. Die Vorteile liegen m.E. auf der Hand: es werden Synergieeffekte genutzt, mal ganz abgesehen davon, dass es zuvörderst auch darum gehen muss, die gemeinsamen Schnittstellen mit Blick auf die Wahrung der Patienteninteressen innerhalb der heilkundlichen Professionen sachgerecht zu koordinieren. Ein weiterer entscheidender Vorteil dürfte ferner darin erblickt werden können, dass sich nicht neben der verfassten Ärzteschaft noch eine weitere öffentlich-rechtliche Körperschaft am „Markt“ bildet, die zu mehr Bürokratie führen wird, obgleich doch die Pflegenden im Begriff sind, eben genuin ärztlich vorbehaltene Aufgaben wahrzunehmen, die gleichsam unter einer „Kammerverantwortung“ stehen sollten. Organisationsrechtlich sind mit einer konstruktiven Partnerschaft zwischen den Pflegenden und den Ärzten keine nennenswerten Hürden zu überwinden. Unter dem gemeinsamen Dach einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft ließe sich der Kooperationsgedanke, von dem in der Praxis stets die Rede ist, wohl vorbildlich verwirklichen, so dass eigenständige Landespflegekammern in der Tat entbehrlich sind.

Die Chance der Neuordnung der Gesundheitsfachberufe sollte daher auch mit Blick auf die „Verkammerung“ genutzt werden, wenn dies denn tatsächlich auch von den Pflegenden in ihrer Gesamtheit so gewünscht ist. Das Minderheitenvotum von Pflegeberufsverbänden, die sich bisher nur durch einen geringen Organisationsgrad ausweisen, ist hierbei nicht von entscheidender Bedeutung und mit Verlaub: es verwundert ein wenig, warum trotz der Tatsache, dass die Pflege nunmehr in der Gesellschaft angekommen ist, die weitaus überwiegende Mehrzahl der Pflegenden gerade nicht organisiert ist.

Diese „Lücke“ im berufspolitischen Engagement dadurch schließen zu wollen, in dem zum probaten Mittel der „Zwangsmitgliedschaft“ gegriffen werden soll, halte ich persönlich für höchst bedenklich, geht doch mit der Pflichtmitgliedschaft auch ein stückweit „Freiheit“ unter, die nur mäßig durch die künftig zu erwartende „Demokratie im Kleinen“ über Funktionäre abgesichert wird.

Sofern aber die Gesundheitsberufe tatsächlich neu geordnet werden, sollten wir uns auch vom elitären Standesdenken (-dünkel) verabschieden und den Weg zur gemeinsamen Heilberufskammer ebnen.

Lutz Barth

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