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DÄB fordert Informationspflicht zu Unterschieden der Arzneimitteltherapie bei Frauen und Männern

21.01.200917:24 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) In einer Stellungnahme für das Bundesgesundheitsministerium fordert der Deutsche Ärztinnenbund: „Ärztinnen und Ärzte, Patientinnen und Patienten müssen zum Beispiel in der Packungsbeilage und in den Fachinformationen darüber informiert werden, ob und mit welchem Ergebnis eine nach Geschlecht differenzierende Untersuchung stattgefunden hat oder nicht“.



Frauen und Männer können unterschiedlich auf Arzneimittel reagieren, das ist inzwischen bekannt. Die Forschung erfolgte bislang aber überwiegend an Männern und die Ergebnisse wurden dann einfach auf Frauen übertragen. Nach gesicherten Erkenntnissen halten zum Beispiel die Wirkungen von bestimmten Arzneimitteln bei Frauen länger an, die Dosierung kann - wie bei bestimmten Schmerzmitteln - niedriger oder höher sein. In Unkenntnis dieser Unterschiede und Fakten sind Frauen häufiger von unerwünschten Arzneimittelwirkungen betroffen als Männer. Auch der Deutsche Ärztinnenbund stellte wiederholt fest, dass Unterschiede in der Aufnahme und Verstoffwechselung zu unterschiedlichen Wirkungen und Nebenwirkungen von Arzneimitteln bei Frauen und Männern führen können und hat sich bei der 12. AMG-Novelle dafür eingesetzt und es sehr begrüßt, dass bei klinischen Arzneimittelprüfungen nun Frauen angemessen zu berücksichtigen sind.

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften (15. AMG-Novelle) empfiehlt der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB), den Gesetzentwurf entsprechend seiner langjährigen Forderung nach geschlechtsdifferenzierter pharmakologischer Forschung und Therapie hinsichtlich der Informationspflicht zu ergänzen. Die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, Dr. Astrid Bühren, fordert für die Gesetzesnovelle: „Arzneimittel dürfen nur zugelassen werden, wenn Arzneimittelhersteller verpflichtet werden, bei den beschriebenen Wirkungen, Dosierungen, Anwendungsgebieten, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen eines Arzneimittels entweder darüber zu informieren, dass Unterschiede zwischen Frauen und Männern nicht festgestellt wurden oder angeben, dass nicht bekannt ist, ob Unterschiede bestehen oder aber die jeweils bekannten Unterschiede klar benennen“.

Eine weitere Empfehlung für die Neufassung des Gesetzes betrifft die geschlechtergerechte Sprache in der geplanten Novelle. Der Deutsche Ärztinnenbund mahnt hier zum wiederholten Male die Verwendung geschlechtergerechter Formulierungen entsprechend dem Bundesgleichstellungsgesetz für Gesetzesvorlagen an. Die Vizepräsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, Dr. Regine Rapp-Engels, bittet daher in der Stellungnahme dringend um sprachliche Korrekturen: „Das vorliegende Gesetz spricht zwar von Bürgerinnen und Bürgern - Ärzte, Psychotherapeuten, Heilpraktiker, Verbraucher, Patienten, Versicherte, Probanden, Prüfer und Leiter werden jedoch ausschließlich in der männlichen Form genannt“.

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