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Gemeinsame Presseerklärung zur Mitteilung KOM689 der EU-Kommission zur Telemedizin

21.01.200913:01 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Gemeinsame Presseerklärung zur Mitteilung KOM689 der EU-Kommission zur Telemedizin

(openPR) Frankfurt am Main und Berlin, 20.01.2009. Anfang Dezember 2008 hat die Europäische Kommission nach einjähriger Vorbereitung die Mitteilung KOM (2008) 689 über den Nutzen der Telemedizin für Patienten, Gesundheitssysteme und die Gesellschaft veröffentlicht.


Die Europäische Kommission unterstreicht mit dieser Mitteilung die zunehmende Bedeutung von telemedizinischen Dienstleistungen zur Verbesserung der gesundheitlichen Lage und der medizinisch-pflegerischen Versorgungsituation für die Bürger und Patienten in Europa. Zu Recht wird erkannt, dass sich aus der aktuellen und der zukünftigen demographischen Entwicklung ein erheblicher, bislang ungedeckter Bedarf an medizinischer Versorgung insbesondere für chronisch erkrankte Patienten ergibt.
Zur Verbesserung der Situation soll der Zugang zu fachärztlicher Versorgung in ländlichen Regionen erleichtet werden. Krankenhausaufenthalte können durch eine verbesserte – eHealth-unterstützte – häusliche Betreuung („hospital at home“) einerseits deutlich verkürzt und andererseits im Vorfeld vermieden werden.
Während ein weiterer Ausbau der bereits europaweit bewährten Teleradiologie hilft, die Effizienz der Versorgung zu verbessern und Personalengpässe in ländlichen Regionen zu mildern, verbessern Telemedizinische Dienste wie Telemonitoring und Telekonsultation gezielt die Lebensqualität chronisch Kranker und optimieren den Ressourceneinsatz. Der Telemedizin kommt insoweit gerade auch in einer insgesamt wirtschaftlich schwierigen Zeit eine wirtschaftlich stabilisierende Rolle zu.
Die EU-Kommission sieht jedoch noch erheblichen Handlungsbedarf in den Feldern
? Vertrauensbildung für Telemedizin-Dienste und Aufbau von
Akzeptanz
? Schaffung von allgemeiner Rechtssicherheit
? Klärung technischer Fragen und Erleichterung der
Marktentwicklung (Interoperabilität)
In diesem Zusammenhang werden die Mitgliedstaaten um aktive Mitwirkung gebeten, um die Anwendung von Telemedizin und vor allem auch die rechtliche Situation in Europa umfassend zu beschreiben und notwendigen Verbesserungsbedarf zu bearbeiten.
Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitstelematik und die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin – die zwei in Deutschland zu dieser Thematik etablierten Fachgesellschaften – begrüßen und unterstützen diese Initiative der EU-Kommission. Wir bitten die gesundheits¬politisch Verantwortlichen im Bund und in den Ländern, den vorgesehenen Aktionsplan der Kommission durch aktive Mitarbeit konstruktiv zu unterstützen und ggf. weiterzuentwickeln.
Gleichzeitig sollte die Chance genutzt werden, den hohen Entwicklungsstand der Telemedizin in Deutschland und die bereits existierenden Versorgungsverträge den europäischen Nachbarn bekannt zu machen. Telemedizin hat ein hohes Exportpotential.

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