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Quo vadis – Vom dornigen Weg der selbstgerechten Ethiker und Hobbyphilosophen

16.01.200917:48 UhrGesundheit & Medizin
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Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Es mag stimmen, dass „keiner für sich allein stirbt“, aber regelmäßig stirbt auch keiner mit, sowie die Leiden der an der Physis und Psyche Erkrankten nicht dadurch erträglicher werden, in dem wir alle „mitleiden“ und mit mehr oder weniger wohlgesetzten Worten uns dazu aufschwingen, eine „Kultur des Lebens“ zu favorisieren, in dem der selbstbestimmte Tod nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist, weil u.a. in dem „Leid – Tragen“ auch eine heroische Tat erblickt werden kann, wie uns wohl ein prominenter Mensch zu Zeiten seines irdischen Daseins (mit ungeahnten Folgewirkungen) vorlebte.



Der Sterbenskranke ist scheinbar verpflichtet, in einen Dialog einzutreten, weil nur so die Ethik sich entwickeln kann, die dann gleichsam nach Verbindlichkeit heischt und dem Sterbenden bleibt dann in der Folge dieses ethischen Konsenses - in dem er mehr ein Objekt ist, denn als Subjekt teilhaben darf - der von ihm gewählte Weg vielfach versperrt: der selbstbestimmte Tod.

An allen Fronten wird Überzeugungsarbeit – man/frau könnte fast meinen Indoktrination - geleistet und der Begriff der Autonomie wird in allen „Varianten“ entfaltet, interpretiert und nicht selten auch kunst- und reichlich phantasievoll „zelebriert“, in dem sich gleichermaßen inquisitorische Züge und ein eigentlich nicht vorstellbarer Paternalismus widerspiegeln, die ihresgleichen – mal von der Kirchengeschichte abgesehen – suchen.

Frohe Botschaften werden uns auf unserem selbst zu bestimmenden Weg mitgegeben: Im Himmel welken keine Blumen und so manche Krankheit sei durchaus sinnstiftend und bereichernd. Botschaften, die gleichsam unser Innerstes ansprechen und geradezu die scheinbar verschütteten bürgerlichen Ideologien – manche sprechen von Tugenden – geradezu entfesseln: Sanftmut, Demut, Nächstenliebe, Barmherzigkeit, Empathie und einiges mehr. Sofern dann noch der Begriff der Euthanasie eingeführt wird, sind die Aussichten gar nicht mal so schlecht, dass die Protagonisten eines freien Selbstbestimmungsrechts mit all seinen Konsequenzen es schwer haben, mit ihrer Position nicht nur zu überzeugen, sondern letztlich auch in einem emotionslosen „Raum“ gehört zu werden, denn nicht selten werden die Beiträge zur Medizinethik im Allgemeinen und zur Sterbebegleitung im Besonderen mit Fallbeispielen aus der Praxis untermauert, in denen das unsägliche Leid gleichsam als Argument für eine besondere Botschaft herhalten muss, wonach eben das „Leben“ trotz aller Pein lebenswert sei. Der Patient mag hierüber eine abweichende Auffassung vertreten, aber ihm scheint es verwehrt zu sein, sein Leben als „lebensunwert“ einzustufen und es bleibt den Professionellen meistens unwidersprochen vorbehalten, den aktuellen Sterbewillen in einen Lebenswillen abzuändern. Der wünschenswerte Dialog – wenn er denn überhaupt vom Patienten geführt werden kann und will (!) - endet vielfach in einem Monolog der Gutmeinenden, wenn es gilt, die Kardinalfrage zu entscheiden, ob ich hier und jetzt auch sterben darf. Die beschworene „Heiligkeit des Lebens“ und die damit internalisierten Moralvorstellungen sind in unserem Gedächtnis trotz aller Säkularisierung scheinbar auf ewig eingebrannt und derjenige Patient, der sich dem zu widersetzen gedenkt, wird sich gleichsam in einem zivilen Ungehorsam erproben müssen – wenn er denn noch kann!

Das geschriebene Wort in der Patientenverfügung wird hinterfragt; es werden die vermeintlich tatsächlichen Wünsche des Patienten eruiert und nicht selten scheint die empirische Datenlage klar zu sein: der Patient will gar nicht sterben – er will seine Entscheidung vielmehr an die Ärzte und Angehörigen delegieren, ihm dürstet nach guter palliativer und hospizlicher Pflege und da dem so ist, sollte das Dokument doch nur als Signal an den Gesetzgeber verstanden werden, endlich mehr für den Ausbau der Palliativmedizin zu tun. Gerne stellt sich der Patient in den Dienst der ohne Frage notwendigen Forschung. Er verzichtet künftig auf das Abfassen einer Patientenverfügung, damit er so seinen Beitrag leisten kann, denn schließlich macht es doch keinen Sinn, mit seiner Patientenverfügung irgendwelche heroischen und ehernen Ziele einer Bewegung zu zerstören. Will denn der Patient mit seiner Verfügung die durchaus beachtliche „Schuld“ auf sich laden, wenn es nicht vorangeht mit der palliativen Forschung, mal von den moralischen Folgewirkungen für die Gesellschaft abgesehen – einer Gesellschaft, in der nicht wenige einer schleichenden Euthanasie das Wort reden und vorbereiten, in dem diese auf ihre egoistischen Willen nach einem selbstbestimmten Tod beharren?

Nein, nein: der gute Bürger wird sich schon erziehen lassen; er wird keine Patientenverfügung verfassen, wird hierdurch doch die Gefahr begründet, dass ihm nicht die Hilfe zuteil wird, die er doch eigentlich gar nicht ausgeschlossen wissen wollte. Schon zu Lebzeiten werden Ängste in dem künftigen Patienten wach, dass eine Patientenverfügung vielleicht sein „Ableben“ beschleunigt. Da ist es sicherer, keine Patientenverfügung zu verfassen – freilich in dem Vertrauen darauf, dass die Ärzte und die Angehörigen schon die richtige Entscheidung treffen.

Der künftige Patient wird in der großen Gemeinschaft der Gutmeinenden aufgenommen, hat er sich doch von den Lehren überzeugen lassen und streitet von nun an für die moralisch gerechte Sache; mit Eintritt in den erlauchten Kreis hat er sich zwar seines Selbstbestimmungsrechts begeben – aber dies wiegt nicht schwer, zumal es doch der Sache dient: die Moral der Gesellschaft scheint gesichert zu sein!

Na denn…

Lutz Barth

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