(openPR) Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und der Ärztekammer Nordrhein, hat in der aktuellen Ausgabe des Reinischen Ärzteblatts 01/2009 sich erneut in der Sterbehilfe-Debatte zu Wort gemeldet.
• „Der begleitete Suizid eines Schwerstkranken wird in einer Klinik der Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas gefilmt, der britische Spartenkanal Sky Real Lives strahlt die Selbsttötung in einer Dokumentation aus. Der ehemalige Hamburger Justizsenator Kusch propagiert und praktiziert bezahlte Beihilfe zum Suizid. Das Hamburger Nachrichtenmagazin Der Spiegel veröffentlicht eine Umfrage, nach der angeblich jeder sechste Arzt, der regelmäßig Schwerstkranke behandelt, aktive Sterbehilfe bejaht.
Diese ganz unterschiedlichen Ereignisse der vergangenen Wochen haben zu einer erneuten Debatte über aktive Sterbehilfe und ärztlich assistierten Suizid geführt, der wir uns zu stellen haben. Wir haben an unserer Position nichts zu ändern, es bleibt beim klaren Nein“, so die Meinung des Präsidenten der BÄK und der Ärztekammer Nordrhein.
Das neuerliche Statement des Präsidenten verwundert nicht, wenngleich es doch schon bezeichnend ist, dass bei uns allen immer noch der Eindruck geschürt werden soll, dass innerhalb der Ärzteschaft es einen Konsens über die Frage der möglichen ärztlichen Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid gäbe. Dem ist mitnichten so und es erscheint den Funktionären der Ärztekammern dringend anzuraten, sich endlich der arztethischen Realität der Basis zu stellen, mal ganz davon abgesehen, dass hier die Kammern offensichtlich den Willen einer großen Mehrheit in der Bevölkerung für völlig unbeachtlich hält.
Hier erweist sich die berufsrechtlich abgesicherte „Arztethik“ als scheinbar unverrückbares Bollwerk für einen gesellschaftlichen Konsens über die Frage der ärztlichen Assistenz bei einem Suizid.
Die bundesdeutschen Ärztinnen und Ärzte sind angesichts der fundamentalen Debatte aufgefordert, ihren Unmut über diese ethische Instrumentalisierung entsprechend zu formulieren. Mit der Kammermitgliedschaft geht nicht zugleich der Verlust individueller Grundrechte einher und insofern würde ich mir wünschen, dass die andersdenkenden Ärztinnen und Ärzte ohne Angst vor berufsrechtlichen Sanktionen oder ethischer Stigmatisierung zumindest ihre freie Meinung (!) und wenn dies geboten ist, sich auch zur freien (!) Gewissensentscheidung bekennen können.
Wie kann ein scheinbar geforderter Dialog in unserer Gesellschaft einzufordern sein, wenn eine bedeutende Berufsgruppe innerhalb des Wertediskurses einen arztethischen „Maulkorb“ verpasst bekommt? Hier zeigt sich, dass wohl in erster Linie (auch) eine Aufklärung über die Bedeutung der Grundrechtsbindung öffentlich-rechtlicher Körperschaften gefordert ist, zumal nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass das Recht weithin das übernimmt, was in der Arztethik Geltung beansprucht!
Lutz Barth






















