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Rechtsbewusstsein bei den Ethikern, geriatrischen u. gerontologischen Fachgesellschaften?

02.01.200916:30 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Rechtsbewusstsein bei den Ethikern, geriatrischen u. gerontologischen Fachgesellschaften?
Das Internetportal zum Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das Internetportal zum Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) Das Jahr 2009 – so jung es auch sein mag – soll mit einer provozierenden Frage eingeleitet werden, in der auch darum gehen wird, ein wenig mehr an wissenschaftlicher „Evidenz“ in der Debatte um die Reichweite des patientenautonomen Willens des Demenzpatienten einzufordern.

Bereits das vergangene Jahr stand ganz im Zeichen einer Wertediskussion, in der es vornehmlich um die Grenzbereiche zwischen Leben und Tod ging und hierbei der Demenzpatient – auch in früheren gesunden Tagen – in eine besondere Rolle „hineingedrängt“ wurde. Die intraprofessionelle Debatte renommierter Fachgesellschaften über den Grund und die Reichweite patientenautonomer Verfügungen lässt auf ein - gelinde ausgedrückt – durchaus merkwürdiges Rechtsverständnis schließen, so dass externe Diskutanten, die nicht dem erlauchten Kreis der Professionellen angehören, mit ihren Statements die intraprofessionelle Diskussion zu belasten drohen. Mit einer geradezu beängstigenden Leichtigkeit werden Thesen in der fachlichen Debatte aufgestellt, mit denen nicht selten Visionen über das Leben mit einer Demenzkrankheit offenbar werden, die es dem gesunden, aber ggf. später von einer Demenzkrankheit heimgesuchten Bürger und Bürgerin es nahezu unmöglich machen soll, sich für ein selbstbestimmtes Sterben und damit den Tod qua Patientenverfügung entscheiden zu können.

Warum dringend eine nachhaltige Kritik geboten ist, erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link

http://www.iqb-info.de/Rechtsklarheit_Ethiker_Gerontopsychiater_2009_Lutz_Barth.pdf

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