(openPR) Aitrach, 17. Dezember 2008 – Die ProPharm AG sieht sich in der Stellungnahme des Generalanwalts Yves Bot zum Fremdbesitzverbot bestärkt.
Als eine „Von Apothekern für Apotheker“ geführte Systemzentrale mit mittlerweile 82 unabhängigen und vollkommen eigenständigen Mitgliedsapotheken begrüßt die ProPharm AG den Schlussantrag des Generalanwalts Yves Bot zum Fremdbesitzverbot für Apotheken. Mit ihrem Konzept der inhabergeführten und -gelenkten sowie großhandelsunabhängigen Apotheke, die eine flächendeckende, beratungsintensive und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung gewährleistet, sieht sie sich weiterhin bestätigt.
So hat der Aufsichtratsvorsitzende Peter Selbherr, selbst aktiver Apotheker, als oberstes Ziel der ProPharm AG die Einhaltung und fortlaufende Optimierung der hohen Servicequalität der Mitgliedsapotheken ausgegeben. Dies soll zum einen durch ein breites Schulungsangebot für die Mitgliedsapotheken als auch durch eigene Testkäufe (ProPharm Mystery Shopping) bei den Mitgliedsapotheken erreicht werden. Mit dem ProPharm Mystery Shopping erhält die einzelne Apotheke wichtige individuell zugeschnittene Informationen über bestehende Lücken im eigenen Dienstleistungsangebot sowie Anregungen zur dauernden Optimierung der Beratungsqualität.
Laut Bot will der Gesetzgeber mit dem Fremdbesitzverbot gerade die Unabhängigkeit der Apotheker gewährleisten. Dazu gehöre auch die Unabhängigkeit von Pharmaherstellern oder -großhändlern, um der Gefahr von Interessenskonflikten vorzubeugen. Denn nach Bot gibt es keinen Unterschied zwischen internen (Eigentum, Führung und Leitung der Apotheke) und externen Aspekten (Beziehungen zu Dritten): „Wer als Eigentümer und Arbeitgeber eine Apotheke besitzt, beeinflusst meines Erachtens nämlich zwangsläufig die Arzneimittelabgabepolitik in dieser Apotheke“.
Diese Meinung teilt auch der aus ausschließlich Apothekern bestehende Vorstand der ProPharm AG: „Was uns auszeichnet, ist die vollkommene Unabhängigkeit unserer Mitgliedapotheken von Herstellern und Großhändlern. Und nicht nur das: Unsere Apotheken profitieren von einer starken Gemeinschaft, das bedeutet unter anderem attraktive Einkaufskonditionen und ein gemeinsamer Markenauftritt. Nach dem Plädoyer des Generalanwalts sehen wir uns jetzt umso mehr bestärkt, unser Konzept nach diesen Grundsätzen weiterzuentwickeln und auszubauen“, so der Apotheker Werner Byliza, Vorstandsvorsitzender der ProPharm AG.
















