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Eine der größten deutschen Versandapotheken, apo-rot mit Stammsitz in Hamburg, nimmt zum Urteil von EU-Generalanwalt Yves Bot hinsichtlich des Fremdbesitzverbots Stellung.
Im Frühjahr 2009 wird am Europäischen Gerichtshof darüber entschieden, ob das Fremdbesitzverbot für Apotheken bestehen bleibt oder aufgehoben wird. Das Fremdbesitzverbot garantierte bislang, dass in Deutschland nur ein Apotheker im Besitz einer Apotheke sein darf. Entgegen dieses Verbots erlaubte im Juli 2006 der damalige saarländische Finanz- und Gesundheitsminister, Josef Hecken, der Kapitalgesellschaft Doc-Morris das Betreiben einer nicht-inhabergeführten Apotheke.
Laut Hecken verstoße das Fremdbesitzverbot gegen das EU-Gemeinschaftsrecht. Dieser Sachverhalt liegt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vor. Ein endgültiges Urteil wird im Frühjahr 2009 erwartet.
Der EU-Generalanwalt Yves Bot hat soeben das Fremdbesitzverbot für Apotheken bestätigt. Seine Stellungnahme ist zwar nicht bindend für das mit Spannung erwartete Urteil des EuGH, wird jedoch wegweisend sein für die Richter, die in den meisten Fällen seiner Empfehlung folgen. Bot sieht durch das Fremdbesitzverbot zwar eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit realisiert, diese sei jedoch gerechtfertigt.
Die VersandApotheke apo-rot befürwortet Bots Urteil und teilt seine Einschätzung, dass die Qualität der Arzneimittelabgabe „in engem Zusammenhang mit der Unabhängigkeit, die ein Apotheker bei der Erfüllung seiner Aufgabe wahren muss“, steht. Nur eine eigentümergeführte Apotheke kann eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung (ApoG §1 [1]) verantwortungsvoll erfüllen.
apo-rot ist der Überzeugung, dass auch in einem regulierten Wettbewerb
– also mit Bestehen des Fremdbesitzverbotes – Erfolg und Innovation in der Apotheker-Branche möglich ist. Dies hat apo-rot auch unter Beweis gestellt. Trotz staatlicher Regulierung geht sie neue Wege und bricht Märkte auf, indem sie beispielsweise niedrige Preise im Versandhandel und in den Filialen anbietet und Partnerschaften gründet, um so mehreren Apotheken ihren guten Internetpreis zu ermöglichen.
© Apotheke am Rothenbaum / 16. Dezember 2008

















