16.12.2008 - 16:26 - Gesundheit & Medizin

Nahrungsergänzungsmittel - EU-Kommission will "sonstige Stoffe" nicht reglementieren

Pressemitteilung von: Diapharm
PR Agentur: co-operate Wegener & Rieke GmbH

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Ursula Schäfer von Diapharm: "Nationale Besonderheiten bei Nahrungsergänzungsmitteln bleiben bis auf Weiteres erhalten."
Münster, 16. Dezember 2008. Eine europaweite Positivliste für andere Stoffe als Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln ist wahrscheinlich vom Tisch. Spezifische Vorschriften seien "nicht gerechtfertigt" schreibt die EU-Kommission in einem Bericht an den Rat und das Europäische Parlament (KOM (2008) 824). "Damit scheint die von der Industrie befürchtete Restriktion von Botanicals wie Artischockenextrakt, Lycopin oder Polyphenole sowie für sonstige Stoffe, etwa probiotische Kulturen, abgewendet", erläutert Ursula Schäfer vom Pharma-Dienstleister Diapharm (www.diapharm.de): "Nahrungsergänzungsmittel werden sich auch in Zukunft noch voneinander unterscheiden, nationale Besonderheiten bleiben bis auf Weiteres erhalten."

In manchen Mitgliedstaaten ist die Verwendung bestimmter Stoffe traditionell stark, während diese Stoffe in anderen Mitgliedstaaten praktisch nicht vorkommen. Die Kommission hat daher Zweifel an der Durchführbarkeit einer zentralen Regelung geäußert, für die zudem keinerlei kurzfristige Notwendigkeit bestehe. Die bestehenden europäischen Regelungen und die nationalen Gesetze und Verordnungen der einzelnen Mitgliedstaaten zu sonstigen Inhaltsstoffen reichten aus, urteilt die EU-Kommission. Insbesondere dem Prinzip des freien Warenverkehrs auf Basis der gegenseitigen Anerkennung komme in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Bedeutung zu.

"Die ultimative Freiheit bedeutet dies jedoch nicht", warnt Ursula Schäfer. Denn wie auch der Kommissionsbericht darlegt, wird beispielsweise die Claimsverordnung sukzessive zu einer Harmonisierung im Bereich der "sonstigen Stoffe" beitragen. Die bereits existierenden Positivlisten für Vitamine und Mineralstoffe, die in Nahrungsergänzungsmitteln gemäß EU-Richtlinie 2002/46/EG verwendet werden dürfen, bleiben gültig. Eine bereits angekündigte Regelung zu Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln lässt weiter auf sich warten.
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