(openPR) Die Deutsche Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung (dgab.org) begrüßt die Vorlage des Gesetzentwurfs der Bundesregierung und insbesondere die Tatsache, dass auch die Abstammungsbegutachtung Bestandteil der Gesetzgebung ist. Die Zielsetzung des Gesetzes deckt sich mit den Vorstellungen der Gesellschaft insbesondere hinsichtlich des Verbotes sog. „heimlicher“ Abstammungsgutachten, die von den Mitgliedern der Gesellschaft bereits im Jahr 2000 in Form einer Erklärung (1) abgelehnt wurden und von diesen nicht angefertigt werden.
Zuletzt ist der Gesetzentwurf nun – nach dem Abschluß der Beratungen im Bundesrat – in den Bundestag eingebracht worden. Hier finden die Beratungen unter Federführung des Ausschusses für Gesundheit statt. Nach Auskunft der Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Dr. Martina Bunge, soll nun eine Öffentliche Anhörung zu Beginn des Jahres 2009 folgen.
Die DGAB sieht der weiteren Entwicklung zuversichtlich entgegen. Wichtiger Bestandteil des bisherigen Gesetzentwurfs ist, dass die Richtlinienkompetenz beim Robert-Koch-Institut angesiedelt werden soll. Gerade für die bereits existierenden Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsbegutachtung ergibt sich der Vorteil, dass diese Regelungen von der Bundesärztekammer im Jahre 2002 unter Mitwirkung des Robert-Koch-Instituts (RKI) erstellt wurden. Dies verleiht den Richtlinien beriets jetzt den amtlichen Charakter. Daher steht einer Fortführung der Richtlinien unter Erhaltung des bestehenden Arbeitskreises nach Ansicht der DGAB nichts im Wege.
Aufgrund der Bestimmungen zur Qualifikation der Sachverständigen für Abstammungsgutachter in den Richtlinien (Siehe Ziffer 4.1) wurde im Jahre 2004 die Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Sachverständigen für Abstammungsgutachten (www.kfqa.de) ins Leben gerufen. Mit der sich aus dem bisherigen Gesetzestext ergebenden Konstellation erscheint es daher angebracht, dass die Sachkompetenz dieser bestehenden Kommission genutzt wird, um die Prüfung dieser Qualifikation im Rahmen der Richtlinienkompetenz des RKI weiter durchzuführen.
Ein wichtiges und zentrales Ziel des GenDG ist die Sicherung der Qualität genetischer Untersuchungen. Durch die Stärkung der Position der KFQA aufgrund Ihrer Einbindung in die neuen gesetzlichen Bestimmungen würde genau dieses Ziel mit einem vertretbaren Aufwand erreicht werden. Die DGAB erhebt für den speziellen Teil der genetischen Abstammungsbegutachtung den Anspruch, weiterhin federführend in der Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern vertreten zu sein. Auch in den Gremien / Arbeitskreisen zur Fortführung der Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten sollte diese Position behauptet werden, um das Ziel – nämlich eine sichere und qualifizierte Abstammungsbegutachtung – in Deutschland auch zukünftig zu gewährleisten.
(1) hrsg. von der Arbeitsgemeinschaft der Sachverständigen für Abstammungsgutachten e. V. als Vorgängervereinigung der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung; in: Der Amtsvormund, September 2000, 73, 817-818













