08.12.2008 - 13:59 - Wissenschaft, Forschung, Bildung
Gegendarstellung - Kindergärten City kündigt Betreuungsvertrag eines Kindes mit Trisomie21
Pressemitteilung von: Selbsthilfegruppe 3mal21=Down-Syndrom Reinickendorf
Gegendarstellung
In Absatz 3 der unter 3mal21gleich-down-syndrom.de/ index.php?option=com_content&view=article&id=117:pm-vom-12112008&catid=57:2008&Itemid=103 abrufbaren Mitteilung behaupten Sie, der Grund für die Kündigung des Kita-Platzes eines Mitglieds Ihrer Selbsthilfegruppe läge darin, dass dieses Kind mit Trisomie 21 als behindert gilt und die Eltern eine Rückstellung vom Schulbesuch erwirkt hätten. Diese Erklärungen sind nicht richtig. Vielmehr hat es im vergangenen Jahr einen längeren Prozess der Beschäftigung mit der Frage der adäquaten Betreuungsform für das Kind gegeben, der von den Eltern anders bewertet wurde als von den verantwortlichen Pädagogen und Ärzten des Gesundheitsamtes. Dass es in diesem Fall nicht zu einer Lösung des Problems im Sinne der Eltern kommen konnte, ist nicht unseren Mitarbeitern oder den Ärzten des Gesundheitsdienstes zuzuschreiben. In jedem Fall ist Ihre Ursachenerklärung für die Kündigung des Kita-Platzes falsch und rückt unsere Mitarbeiter/innen in die Nähe derer, die Aussonderung befürworten.
Das weisen wir entschieden zurück. Richtig ist vielmehr, dass allein die fachgerechte Beantwortung der allein am Kindeswohl orientierten Frage, ob das Kind in dem Kontext der Kita eine, seinen Bedürfnissen und Entwicklungserfordernissen entsprechende, Förderung erhalten würde, ausschlaggebend für die Entscheidung war. Diese Frage musste zum damaligen Zeitpunkt leider eindeutig verneint werden.
Für die
Kindergärten City
Eigenbetrieb von Berlin
Petersburger Str. 86-90
10247 Berlin
Rechtsanwalt Friedrich Kurz, MBA
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
3mal21=Down-Syndrom Reinickendorf
Claudia Schirocki
Stockumer Str. 8a
13507 Berlin
Tel./FAX 0 30/ 26 07 72 92
www.3mal21gleich-down-syndrom.de
Wir sind eine Selbsthilfegruppe für Menschen mit Down-Syndrom und deren Angehörige. Im Juni 2006 trafen sich engagierte Menschen, um in Berlin-Reinickendorf diese Gruppe zu gründen.
Unser Tätigkeitsbereich bezieht sich auf monatliche Gesprächskreise, Vermittlungen von Kontaktadressen im Bezirk, Informationsmaterial, Literatur, Hilfestellungen und Beantragungen von Leistungen und Öffentlichkeitsarbeit.
In Absatz 3 der unter 3mal21gleich-down-syndrom.de/ index.php?option=com_content&view=article&id=117:pm-vom-12112008&catid=57:2008&Itemid=103 abrufbaren Mitteilung behaupten Sie, der Grund für die Kündigung des Kita-Platzes eines Mitglieds Ihrer Selbsthilfegruppe läge darin, dass dieses Kind mit Trisomie 21 als behindert gilt und die Eltern eine Rückstellung vom Schulbesuch erwirkt hätten. Diese Erklärungen sind nicht richtig. Vielmehr hat es im vergangenen Jahr einen längeren Prozess der Beschäftigung mit der Frage der adäquaten Betreuungsform für das Kind gegeben, der von den Eltern anders bewertet wurde als von den verantwortlichen Pädagogen und Ärzten des Gesundheitsamtes. Dass es in diesem Fall nicht zu einer Lösung des Problems im Sinne der Eltern kommen konnte, ist nicht unseren Mitarbeitern oder den Ärzten des Gesundheitsdienstes zuzuschreiben. In jedem Fall ist Ihre Ursachenerklärung für die Kündigung des Kita-Platzes falsch und rückt unsere Mitarbeiter/innen in die Nähe derer, die Aussonderung befürworten.
Das weisen wir entschieden zurück. Richtig ist vielmehr, dass allein die fachgerechte Beantwortung der allein am Kindeswohl orientierten Frage, ob das Kind in dem Kontext der Kita eine, seinen Bedürfnissen und Entwicklungserfordernissen entsprechende, Förderung erhalten würde, ausschlaggebend für die Entscheidung war. Diese Frage musste zum damaligen Zeitpunkt leider eindeutig verneint werden.
Für die
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Wir sind eine Selbsthilfegruppe für Menschen mit Down-Syndrom und deren Angehörige. Im Juni 2006 trafen sich engagierte Menschen, um in Berlin-Reinickendorf diese Gruppe zu gründen.
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