(openPR) In der aktuellen Dezember-Ausgabe weist die Zeitschrift Praxis Freiberuflerberatung auf eine Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt (16.6.08 – S 2246 A – 33 – St 210) hin, durch die das Risiko der gewerbesteuerlichen Infizierung in Gemeinschaftspraxen etwas gemindert werden dürfte.
Mit einem Schreiben aus 2006 vertrat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Auffassung, dass die von Krankenkassen in den Fällen der integrierten Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V gezahlten Fallpauschalen die Gewerbesteuerpflicht der ärztlichen Tätigkeit auslösen, wenn die Pauschalen sowohl die medizinische Betreuung als auch die Abgabe von Arzneien und Hilfsmitteln abdecken und dieser Umsatzanteil 1,25 v.H. des Gesamtumsatzes der Praxis übersteigt. Das BMF-Schreiben sorgte für erhebliche Unsicherheit, da eine nicht unwesentliche Zahl von Ärzten betroffen wäre und gewerbliche Einkünfte erzielen würden.
Nach Auffassung der OFD Frankfurt soll jedoch die Abgabe von Arzneien und Hilfsmitteln im Rahmen der integrierten Versorgung gewerbesteuerlich unbedenklich sein, wenn sich die Abgabe von Medikamenten und/oder Hilfsmitteln derart bedingen, dass die Durchführung der ärztlichen Heilbehandlung ansonsten nicht möglich wäre. Darüber hinaus geht die Verfügung auch auf mögliche steuerliche Probleme
· der hausarztzentrierten Versorgung,
· der besonderen ambulanten Versorgung nach § 73c SGB V und
· bei der Anstellung von Ärzten ein.
Der Volltext der Verfügung kann auf http://www.iww.de mit der Abruf-Nummer 083468 kostenfrei bezogen werden.
Quelle: Praxis Freiberufler-Beratung - Ausgabe 12/2008, Seite 311


















