(openPR) Erneut hat die LRS Luftrettungs-Service-Vermittlungs GmbH (LRS) fälschlicherweise damit geworben, mit eigenen Hubschraubern Luftrettung zu betreiben. Sie hat außerdem zu Unrecht behauptet, Mitgliedsbeiträge an die DRF Luftrettung weiterzugeben.
Das Landgericht Koblenz verpflichtete die LRS deshalb am 12. November 2008 zur Zahlung eines Ordnungsgeldes von 3.000 Euro. Denn: Mit diesen Falschaussagen hat die LRS erneut gegen das Urteil des Landgerichtes Koblenz vom 26. Februar 2008 verstoßen. Dieses besagt unter anderem, dass die LRS nicht mehr damit werben darf, Luftrettung rund um die Uhr mit eigenen Hubschraubern und Ambulanzflugzeugen durchzuführen.
Falsche Luftretter verunsichern die Bevölkerung
Die DRF Luftrettung geht schon seit Jahren gerichtlich gegen dubiose Luftrettungsvereine und Organisationen wie die LRS Luftrettungs-Service-Vermittlungs GmbH (LRS) vor, die mit ihrem angeblichen Engagement in der Luftrettung Mitglieder werben ohne tatsächlich Luftrettung oder Ambulanzdienste zu betreiben. Den Verbrauchern wird in diesen Werbegesprächen häufig Angst gemacht, dass sie im Notfall nur dann schnelle Hilfe erhalten, wenn sie Mitglied in einem Luftrettungsverein sind. Die DRF Luftrettung betont, dass bei Notfällen in Deutschland jeder Betroffene Anspruch auf den Einsatz eines Rettungshubschraubers hat, wenn dies medizinisch erforderlich ist.






