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Beihilfe zum Suizid? Die Bundesärztekammer bleibt bei ihrer strikten Ablehnung

25.11.200808:04 UhrGesundheit & Medizin
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Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Unbeeindruckt von aktuellen Umfragen bleibt die Bundesärztekammer bei ihrer strikten Ablehnung der ärztlichen Assistenz zum freiverantwortlichen Suizid des Patienten, obgleich dies doch zumindest eine ethisch vertretbare Option sein kann. Es ist kein Geheimnis, dass sich hier die BÄK in bester Gesellschaft mit den beiden großen verfassten Amtskirchen befindet und diese sich gerade in der letzten Woche zu einem Spitzengespräch zusammengefunden haben, um nochmals die ethischen Grundpfeiler zu benennen.

Die aktuelle Umfrage deutet nach diesseitiger Auffassung jedenfalls darauf hin, dass die BÄK gut beraten wäre, zumindest für eine ethische Diskussion in den eigenen Reihen Sorge zu tragen. Es entsteht mehr denn je der Eindruck, dass die ethische Grundhaltung der BÄK in dieser Frage „(zwangs-)verordnet“ wird und so gleichsam die Ärzteschaft sich dem ethischen Willen der BÄK zu „beugen“ hat. Auch wenn die BÄK sich auf den ehrwürdigen Hippokrates berufen kann, so scheint doch absehbar, dass dieser Geist sich angesichts der ethischen Probleme der modernen Gegenwart sich zunehmend verflüchtigt hat und zumindest die ärztliche Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid eine ethische Option ist, die durchaus diskutabel erscheint. Nur – diskutieren sollte man/frau hierüber und nicht qua „Kammergewalt“ von oben nach unten eine ethische Grund- und Werthaltung (ggf. unter Ankündigung standesrechtlicher Sanktionen) verordnen.

Es bleibt sicherlich der BÄK unbenommen, sich zu Spitzengesprächen mit Kirchenvertretern zusammenzufinden – problematisch erscheint es aber, wenn in den eigenen Reihen eine aufrichtige Debatte vermieden wird und zugleich ein ethischer Kosens mit den Kirchen hergestellt wird, obgleich die von den Kammern vertretene Ärzteschaft offensichtlich in Teilen eine andere ethische Auffassung vertritt.

Hier wird in erster Linie das Gespräch mit den eigenen Berufsangehörigen zu führen sein! Warum dies nicht mit allerletzter Konsequenz erfolgt, bleibt ein (leicht lösbares?) Rätsel. Vielleicht hegen die BÄK und die Vorstände in den einzelnen Landesärztekammern die Befürchtung, dass das skizzierte Selbstbildnis des auf Hippokrates verpflichteten Arztes nicht mehr in der Frage der Sterbehilfe konsensfähig ist.

Aber immerhin – nun kommt ein wenig mehr Bewegung in die Debatte und wir alle dürfen gespannt sein, wie die Basis der Ärzteschaft reagieren wird.

Lutz Barth

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