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Nährwertkennzeichnung - Neue Vorgaben können Produktänderungen erforderlich machen

13.11.200814:38 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Nährwertkennzeichnung - Neue Vorgaben können Produktänderungen erforderlich machen
Thorsten Klaffke von Diapharm empfiehlt Herstellern, die Richtlinie 2008/100/EG mit Bedacht umzusetzen.
Thorsten Klaffke von Diapharm empfiehlt Herstellern, die Richtlinie 2008/100/EG mit Bedacht umzusetzen.

(openPR) Münster, 13. November 2008. Am 18. November 2008 tritt die Richtlinie 2008/100/EG der Europäischen Kommission in Kraft. Sie ergänzt und aktualisiert die bestehenden Bestimmungen zur Nährwert-Kennzeichnung von Vitaminen und Mineralstoffen. Spätestens zum 31. Oktober 2012 müssen alle im Verkehr befindlichen Lebensmittel den Bestimmungen dieser Richtlinie entsprechen. Für besonders langlebige Produkte, beispielsweise viele Nahrungsergänzungsmittel, beginnt die Arbeit aber schon jetzt. Bei der hier üblichen dreijährigen Mindesthaltbarkeit sollte deshalb die Produktion bereits Ende Oktober 2009 auf die neue Kennzeichnung eingestellt sein, mahnt Thorsten Klaffke vom Beratungsunternehmen Diapharm (www.diapharm.de). "Bei einigen Nahrungsergänzungsmitteln reicht es, auf der Verpackung einfach die neuen RDA-Prozentsätze der jeweiligen Inhaltsstoffe anzugeben", erläutert Thorsten Klaffke. "Durch die Neueinführung weiterer RDA muss bei anderen Produkten eventuell die Rezeptur überarbeitet werden."



Denn Nahrungsergänzungsmittel dürfen nur dann mit Inhaltsstoffen wie beispielsweise Chlorid, Kalium oder Vitamin C werben, wenn sie eine 'signifikante Menge' des jeweiligen Stoffes enthalten. Nach den rechtlichen Vorgaben sind das üblicherweise mindestens 15 % der empfohlenen Tagesdosis (RDA). Für Lebensmittel, die mit '100 % RDA' werben, können durch die Änderung einzelner Werte ebenfalls Rezepturanpassungen erforderlich werden.

Eine zweite angekündigte Regelung zu Obergrenzen für Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln wird Anfang 2009 erwartet. "Es kann daher passieren, dass Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln ihre Verpackungen und Rezepturen im kommenden Jahr gleich zwei Mal überprüfen müssen", berichtet Thorsten Klaffke. Er rät Herstellern deshalb, zunächst noch abzuwarten, ob die angekündigte Obergrenzen-Regelung noch rechtzeitig vor Oktober 2009 veröffentlicht wird. "Mit ein wenig Glück lassen sich die Anforderungen beider Richtlinien dann gleichzeitig umsetzen. In Abhängigkeit von der angegebenen Haltbarkeit des Produktes sollte die Kennzeichnung ab Oktober 2009 (bei drei Jahren Mindesthaltbarkeit) zumindest der jetzt veröffentlichten Richtlinie 2008/100/EG entsprechen." So seien die Hersteller bei Ablauf der Übergangsfristen auf der sicheren Seite.

Die Nährwertkennzeichnungs-Richtlinie legt für insgesamt 27 Vitamine und Mineralstoffe eine empfohlene Tagesdosis, die sogenannte Recommended Daily Allowance (RDA) fest. Neun Inhaltsstoffe, darunter Kalium (2 g) und Chlorid (800 mg) sind neu aufgenommen worden. Angereicherte Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel müssen die Gehalte an Vitaminen und Mineralstoffen als Prozentsatz dieser RDA-Werte auf dem Etikett angeben.

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