07.11.2008 - 12:14 - Politik, Recht & Gesellschaft
Oberstaatsanwalt fordert Bundesdatenbank zu Missbrauchsfällen
Pressemitteilung von: Deutsche Kinderhilfe e.V.
Die Deutsche Kinderhilfe die Forderung uneingeschränkt und fordert weitere gesetzliche Reformen
Der Leiter der Zentralstelle für Ermittlungen gegen Kinderpornografie in Sachsen-Anhalt, Oberstaatsanwalt Peter Vogt, hat sich für eine Bundesdatenbank zu Missbrauchsfällen
ausgesprochen. Diese würde ermöglichen, dass regelmäßig bei Missbrauchsfällen Schulen befragt werden können, ob die Opfer bekannt sind. Diese Forderung unterstützt die Deutsche Kinderhilfe uneingeschränkt und fordert von der Politik eine zeitnahe Umsetzung.
„Es ist an der Zeit, endlich auf Praktiker zu hören und einen wichtigen Schritt für eine effektive Fahndung ermöglichen“ so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe. „Diese Forderung darf nicht an der Geldfrage scheitern, denn zusätzliche Kosten sind in dem Fall kaum zu erwarten. Auch dürften Datenschützer keine Einwendungen haben. Dahinter darf sich die Politik nicht verstecken“ so Ehrmann weiterhin.
Seit Jahren fordert die Deutsche Kinderhilfe ebenfalls den Gesetzgeber auf, das Strafmaß für die Ahndung sexualisierter Gewalt gegen Kinder deutlich zu erhöhen. Der sexuelle Missbrauch von Kindern sowie die Herstellung, Verbreitung und Besitz von „kinderpornographischen“ Bildern – in Wahrheit handelt es sich um Darstellungen von sexueller Gewalt gegen Kinder und auch Kleinstkindern– werden in Deutschland nach jetziger Rechtslage nur als Vergehen eingestuft. Diese Taten müssen, ebenso wie etwa Raub oder Drogenhandel als Verbrechen eingestuft werden. „Derzeit stehen Eigentumsdelikte unter deutlich höherer Strafandrohung als Delikte, in denen Kinder Opfer von Gewalttaten sind“, mahnt Georg Ehrmann. „In welchem Zustand ist eine Gesellschaft, in der es nicht allgemeiner Konsens ist, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder ein Verbrechen ist!
Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt muss als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Aus diesem Grund ist der Ansatz von Oberstaatsanwalt Vogt, Schulen und Kindergärten aktiv einzubinden, zu begrüßen.
Lesen Sie weitere Artikel:
• Spur des Kinderporno-Rings führt nach Berlin, Die Welt, 22. August 2008
www.welt.de/berlin/article2341996/Spur-des-Kinderporno-Ri...
• Wer Kinderpornos besitzt, hat wenig zu fürchten, Die Welt, 13. August 2008
www.welt.de/vermischtes/article2300870/Wer-Kinderpornos-b...
• 12.000 Verdächtige sind erst der Anfang, Stern, 27.12.2007
www.stern.de/panorama/:Kinderpornographie-/606438.ktml?q=...
Für Rückfragen steht Ihnen der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Georg Ehrmann, unter der Mobilfunknummer 0170 16 00 732 zur Verfügung.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Haus der Bundespressekonferenz
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
Julia Gliszewska
Vorstandssprecherin
Tel. 030/24 34 29 40
Mobil: 0179 10 98 454

www.kinderhilfe.de
Die Deutsche Kinderhilfe, mit erheblichem Mitteileinsatz von den engagierten Familienvätern und Unternehmern Frank Hippen und Holger Klinz im Jahr 2000 gegründet, ist die nationale Kinderhilfsorganisation, die bundesweit Hilfsprojekte fördert und als unabhängige Lobby für Kinder Stellung bezieht sowie Gesetzgebungsverfahren begleitet. Aufgrund des wirtschaftlichen Erfolges unserer Organisationen sind wir frei von staatlicher Alimentation und unabhängig von den etablierten Versorgungstöpfen der großen Wohlfahrtsverbände. Dies macht uns zu der einzigen echten unabhängigen Stimme für Kinder in Deutschland!
Der Leiter der Zentralstelle für Ermittlungen gegen Kinderpornografie in Sachsen-Anhalt, Oberstaatsanwalt Peter Vogt, hat sich für eine Bundesdatenbank zu Missbrauchsfällen
ausgesprochen. Diese würde ermöglichen, dass regelmäßig bei Missbrauchsfällen Schulen befragt werden können, ob die Opfer bekannt sind. Diese Forderung unterstützt die Deutsche Kinderhilfe uneingeschränkt und fordert von der Politik eine zeitnahe Umsetzung.
„Es ist an der Zeit, endlich auf Praktiker zu hören und einen wichtigen Schritt für eine effektive Fahndung ermöglichen“ so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe. „Diese Forderung darf nicht an der Geldfrage scheitern, denn zusätzliche Kosten sind in dem Fall kaum zu erwarten. Auch dürften Datenschützer keine Einwendungen haben. Dahinter darf sich die Politik nicht verstecken“ so Ehrmann weiterhin.
Seit Jahren fordert die Deutsche Kinderhilfe ebenfalls den Gesetzgeber auf, das Strafmaß für die Ahndung sexualisierter Gewalt gegen Kinder deutlich zu erhöhen. Der sexuelle Missbrauch von Kindern sowie die Herstellung, Verbreitung und Besitz von „kinderpornographischen“ Bildern – in Wahrheit handelt es sich um Darstellungen von sexueller Gewalt gegen Kinder und auch Kleinstkindern– werden in Deutschland nach jetziger Rechtslage nur als Vergehen eingestuft. Diese Taten müssen, ebenso wie etwa Raub oder Drogenhandel als Verbrechen eingestuft werden. „Derzeit stehen Eigentumsdelikte unter deutlich höherer Strafandrohung als Delikte, in denen Kinder Opfer von Gewalttaten sind“, mahnt Georg Ehrmann. „In welchem Zustand ist eine Gesellschaft, in der es nicht allgemeiner Konsens ist, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder ein Verbrechen ist!
Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt muss als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Aus diesem Grund ist der Ansatz von Oberstaatsanwalt Vogt, Schulen und Kindergärten aktiv einzubinden, zu begrüßen.
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Die Deutsche Kinderhilfe, mit erheblichem Mitteileinsatz von den engagierten Familienvätern und Unternehmern Frank Hippen und Holger Klinz im Jahr 2000 gegründet, ist die nationale Kinderhilfsorganisation, die bundesweit Hilfsprojekte fördert und als unabhängige Lobby für Kinder Stellung bezieht sowie Gesetzgebungsverfahren begleitet. Aufgrund des wirtschaftlichen Erfolges unserer Organisationen sind wir frei von staatlicher Alimentation und unabhängig von den etablierten Versorgungstöpfen der großen Wohlfahrtsverbände. Dies macht uns zu der einzigen echten unabhängigen Stimme für Kinder in Deutschland!
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