07.11.2008 - 12:00 - Politik, Recht & Gesellschaft
Deutsche Kinderhilfe zur Einrichtung einer Sexualstraftäterdatei in Baden-Württemberg
Pressemitteilung von: Deutsche Kinderhilfe e.V.
Der baden-württembergische Ansatz ist begrüßenswert, geht aber leider nicht weit genug
Rückfallgefährdete Sexualstraftäter sollen im Südwesten künftig nach ihrer Entlassung zentral erfasst und damit besser im Auge behalten werden.
Schon seit Jahren mahnt die Deutsche Kinderhilfe an, dass der Datenschutz den effektiven Opferschutz in Deutschland verhindert und fordert die Einrichtung einer zentralen bundesweiten Sexualstraftäterdatei zum Schutz der Kinder vor Wiederholungstätern.
Der baden-württembergische Ansatz ist begrüßenswert, geht aber leider nicht weit genug. Nach derzeitiger Beschlusslage soll die Polizei im Einzelfall entscheiden können, ob sie im Rahmen der Gefahrenabwehr Kindergärten oder sonstige Einrichtungen eine Mitteilung über die Vorstrafen macht und eine Warnung ausspricht. Dies geht nach Gefahrenabwehrrecht nur im konkreten Einzelfall. Eine solche Datei kann aber nur dann echte präventive Wirkung entfalten, wenn auch Einrichtungen, die mit Kindern arbeiten wie Kindergärten oder Sportvereine, von sich aus die Möglichkeit und die Verpflichtung haben, auf diese zuzugreifen, bevor sie einen neuen Mitarbeiter einstellen. Ein möglicher Hinweis seitens der Polizei an das Arbeitsamt, um etwa wie im Fall Mitja die Tätigkeit in einem Schulzoo zu verhindern, hilft in solchen Fällen nur bedingt. Die Einrichtungen selbst müssen hier abfragen können.
Es spricht für sich, dass erst ein Bundesland, nämlich Bayern, überhaupt eine interne Datenbank über Wiederholungstäter angelegt hat, diese Datei sollte ohnehin im Rahmen einer effektiven Polizeiarbeit Standard sein. Der Vorstoß Bayerns und Baden-Württembergs ist daher nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Deutsche Kinderhilfe fordert die Einberufung einer Innenministerkonferenz, die sich mit Sicherheitsmaßnahmen für den Schutz von Kindern gegen (sexuelle) Gewalt auseinandersetzt und bundesweit geltende Maßnahmen erlässt. „Effektiver Kinderschutz vor Wiederholungstätern darf keine Frage von Landesgrenzen sein. Dieser muss bundesweit sichergestellt werden“, so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
Für Rückfragen steht Ihnen der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Georg Ehrmann, unter der Mobilfunknummer 0170 16 00 732 zur Verfügung.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Haus der Bundespressekonferenz
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
Julia Gliszewska
Vorstandssprecherin
Tel. 030/24 34 29 40
Mobil: 0179 10 98 454

www.kinderhilfe.de
Die Deutsche Kinderhilfe, mit erheblichem Mitteileinsatz von den engagierten Familienvätern und Unternehmern Frank Hippen und Holger Klinz im Jahr 2000 gegründet, ist die nationale Kinderhilfsorganisation, die bundesweit Hilfsprojekte fördert und als unabhängige Lobby für Kinder Stellung bezieht sowie Gesetzgebungsverfahren begleitet. Aufgrund des wirtschaftlichen Erfolges unserer Organisationen sind wir frei von staatlicher Alimentation und unabhängig von den etablierten Versorgungstöpfen der großen Wohlfahrtsverbände. Dies macht uns zu der einzigen echten unabhängigen Stimme für Kinder in Deutschland!
Rückfallgefährdete Sexualstraftäter sollen im Südwesten künftig nach ihrer Entlassung zentral erfasst und damit besser im Auge behalten werden.
Schon seit Jahren mahnt die Deutsche Kinderhilfe an, dass der Datenschutz den effektiven Opferschutz in Deutschland verhindert und fordert die Einrichtung einer zentralen bundesweiten Sexualstraftäterdatei zum Schutz der Kinder vor Wiederholungstätern.
Der baden-württembergische Ansatz ist begrüßenswert, geht aber leider nicht weit genug. Nach derzeitiger Beschlusslage soll die Polizei im Einzelfall entscheiden können, ob sie im Rahmen der Gefahrenabwehr Kindergärten oder sonstige Einrichtungen eine Mitteilung über die Vorstrafen macht und eine Warnung ausspricht. Dies geht nach Gefahrenabwehrrecht nur im konkreten Einzelfall. Eine solche Datei kann aber nur dann echte präventive Wirkung entfalten, wenn auch Einrichtungen, die mit Kindern arbeiten wie Kindergärten oder Sportvereine, von sich aus die Möglichkeit und die Verpflichtung haben, auf diese zuzugreifen, bevor sie einen neuen Mitarbeiter einstellen. Ein möglicher Hinweis seitens der Polizei an das Arbeitsamt, um etwa wie im Fall Mitja die Tätigkeit in einem Schulzoo zu verhindern, hilft in solchen Fällen nur bedingt. Die Einrichtungen selbst müssen hier abfragen können.
Es spricht für sich, dass erst ein Bundesland, nämlich Bayern, überhaupt eine interne Datenbank über Wiederholungstäter angelegt hat, diese Datei sollte ohnehin im Rahmen einer effektiven Polizeiarbeit Standard sein. Der Vorstoß Bayerns und Baden-Württembergs ist daher nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Deutsche Kinderhilfe fordert die Einberufung einer Innenministerkonferenz, die sich mit Sicherheitsmaßnahmen für den Schutz von Kindern gegen (sexuelle) Gewalt auseinandersetzt und bundesweit geltende Maßnahmen erlässt. „Effektiver Kinderschutz vor Wiederholungstätern darf keine Frage von Landesgrenzen sein. Dieser muss bundesweit sichergestellt werden“, so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
Für Rückfragen steht Ihnen der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Georg Ehrmann, unter der Mobilfunknummer 0170 16 00 732 zur Verfügung.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
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