openPR Recherche & Suche
Presseinformation

juravendis Rechtsanwälte - Von Blüten und Mythen: Neue Vermarktungschancen für Bachblütenprodukte – vorerst

04.11.200815:29 UhrGesundheit & Medizin
Bild: juravendis Rechtsanwälte - Von Blüten und Mythen: Neue Vermarktungschancen für Bachblütenprodukte – vorerst
juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht!
juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht!

(openPR) „Verletzungen? Panikzustände? Schlaganfall oder Herzinfarkt? Bachblüten Notfalltropfen können helfen.“ Angesichts solcher verbreiteten Claims für Bachblütenpräparate verwundert es nicht, dass der Vertrieb der nach dem englischen Alternativmediziner Dr. Edward Bach benannten Allheilmittel bei körperlichen, psychosomatischen und seelischen Krankheiten in Deutschland bislang nur als rechtlich äußerst heikel bezeichnet werden konnte.



Einer der Marktführer in Sachen Bachblüten brachte Notfalltropfen und andere Bachblütenpräparate aufgrund einer in Großbritannien bestehenden Produktlizenz als „pharmazeutisches Produkt“ in Deutschland als Arzneimittel auf den Markt – mangels deutscher Arzneimittelzulassung allerdings über das Vehikel der sogenannten Einzeleinfuhr nach § 73 des Arzneimittelgesetzes. Auch dies war allerdings eher eine juristische Krücke. Denn eine solche Einzeleinfuhr setzt voraus, dass die entsprechenden Präparate nur in geringen Mengen und auf besondere Bestellung einzelner Personen über Apotheken eingeführt werden. Wer allerdings schon jemals einen Fuß in eine der rund 21.000 deutschen Apotheken gesetzt hat, wird wissen, dass in vielen dieser Apotheken ein breites Sortiment an Bachblütenpräparaten zum Zugreifen einlädt, ohne dass eine Bestellprozedur nötig wäre. Kurzum: Wer bislang Bachblütenpräparate in Deutschland vertreiben wollte, sei es als nicht zugelassene Arzneimittel im Wege der Einzeleinfuhr, sei es als Lebensmittel oder Kosmetika, musste sich bewusst sein, dass er auf einem Drahtseil ohne rechtliches Netz und doppelten Boden schwankte.

All dies hat sich jedoch – zumindest auf den ersten Blick – geändert durch eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg. Demnach handelt es sich jedenfalls bei Bachblüten-Notfalltropfen nicht um Arzneimittel, sondern um Lebensmittel (oder gegebenenfalls auch um Kosmetika). Das OLG Hamburg stützte seine Entscheidung darauf, dass es sich bei Bachblütenpräparaten mangels pharmakologischer Wirkung nicht um sogenannte Funktionsarzneimittel handele. Denn es ist wissenschaftlicher Konsens, dass Bachblütenprodukte keinerlei Wirkung entfalten, die über diejenige eines Placebos hinausgehen würden. Für die in Rede stehenden Notfalltropfen sah das OLG Hamburg darüberhinaus jedoch auch nicht die Kategorie der sogenannten Präsentationsarzneimittel erfüllt. Denn nach Auffassung des Gerichts stellen Notfalltropfen keine Linderung, Heilung oder Verhütung von Krankheiten in Aussicht, weil Indikationen im Stile von „bei außergewöhnlicher mentaler Belastung wie eine bevorstehende Prüfung, Lampenfieber, die Angst vorm Fliegen, Trennungen“ keinen Krankheitswert besäßen.

Diese Entscheidung des OLG Hamburg ist in mehrerer Hinsicht bemerkenswert: Zum einen weil das gemeinhin als „angreiferfreundlich“ geltende OLG Hamburg den Begriff des Präsentationsarzneimittels durchaus eng ausgelegt hat, wenn man bedenkt, dass Bachblütenprodukte nach dem Willen ihres Erfinders ausdrücklich als Allheilmittel bei Krankheiten eingesetzt werden sollten. Angesichts dessen, dass dies den beteiligten Verkehrskreisen auch bekannt sein dürfte, kann man die Vorgehensweise des OLG Hamburg, lediglich auf die konkrete Produktbewerbung abzustellen und nicht auch die allgemeine Verkehrsanschauung einzubeziehen, zumindest mit einem Fragezeichen versehen.

Vor allem aber hat das Hamburger Urteil die Schleusen für eine vermeintlich unkomplizierte Vermarktung von Bachblütenprodukten als Lebensmittel oder Kosmetika unter Außerachtlassung des teuren und aufwendigen Arzneimittelrechts geöffnet. Bachblütenprodukte stellen daher für Lebensmittelunternehmen aktuell eine besonders reizvolle Produktkategorie dar und dürften sich kurzfristig zunehmender Beliebtheit zur Erweiterung und Abrundung des Produktportfolios erfreuen, wenngleich zu beachten ist, dass das Hamburger Urteil nur ein ganz konkretes Produkt betraf und keinesfalls pauschal auf sämtliche Bachblütenpräparate übertragen werden kann. Ob man langfristig Freude an einem Vertrieb von Bachblüten-Produkten als Lebensmittel haben wird, steht ohnehin auf einem anderen Blatt.

Denn die Konstruktion, Bachblütenpräparate im Wege der Einzeleinfuhr als Arzneimittel auf den Markt zu bringen, hatte einen großen Vorteil: dass nämlich die Frage der tatsächlichen Wirksamkeit bzw. der wissenschaftlichen Absicherung der ausgelobten Wirkungen von Bachblütenpräparaten – Stichwort: Irreführende Werbung – meist außen vor stand. Es ist ein besonderer Wesenszug des deutschen Arzneimittelrechts, dass es bestimmten alternativtherapeutischen Präparaten auch ohne anerkannte schuldmedizinische Wirkung positiv gegenüber steht, wie das Beispiel der homöopathischen Arzneimittel zeigt. Dem Lebensmittelrecht dagegen sind solche Privilegierungen fremd. Es hält sich nur an Fakten, nicht an Mythen, was die ausgelobten Wirkungen von Lebensmitteln anbelangt. Allemal gilt dies unter dem Regime der neuen Health Claims-Verordnung, die insbesondere auch Angaben über psychische Funktionen oder Verhaltensfunktionen – also klassische Indikationen für die Einnahme von Bachblütenpräparaten – erfasst und einen strengen wissenschaftlichen Nachweis der Richtigkeit solcher Angaben fordert. Bachblütenprodukte können daher also - auch wenn ihre Wirkungen nicht über diejenigen eines Placebos hinausgehen - zwar als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. All diejenigen Wirkungen, die wissenschaftlich nicht erwiesen sind – und das dürften praktisch alle sein –, dürfen dann jedoch nicht ausgelobt und beworben werden. Ein Lebensmittelstatus von Bachblütenpräparaten bedeutet daher keinesfalls einen Freifahrtschein für Marketing und Vertrieb. Im Gegenteil: Das Urteil des OLG Hamburg könnte sich bei voreiliger Adaption auf andere Bachblüten-Produkte als Danaer-Geschenk erweisen. Mancher Akteur auf dem Bachblüten-Markt muss dann vielleicht selbst zur Stock-Bottle mit Notfalltropfen greifen.

Autor: RA Thomas Bruggmann LL.M.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 256619
 1834

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „juravendis Rechtsanwälte - Von Blüten und Mythen: Neue Vermarktungschancen für Bachblütenprodukte – vorerst“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von juravendis Rechtsanwälte

Bild: Achtung - Health Claims gelten auch für Apotheken / VersandapothekenBild: Achtung - Health Claims gelten auch für Apotheken / Versandapotheken
Achtung - Health Claims gelten auch für Apotheken / Versandapotheken
„Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel“: An diesen Namen – besser bekannt unter dem Synonym Health-Claims-Verordnung – werden sich bald auch Apotheker gewöhnen müssen. Dahinter verbirgt sich ein regulatorisches Monster, das tausende von gesundheitlichen Wirkversprechen über Lebensmittel ab dem 14.12.2012 verbietet. Betroffen sind davon gerade auch Nahrungsergänzungsmittel – also ein wichtiger Bestandteil des apothekenüblichen Nebensortiments. Auch wenn die Verordnung bereits vor Jahren in Kraft getret…
Bild: Schöne Bescherung: Am 14. Dezember wird die Health-Claims-Verordnung scharf geschaltetBild: Schöne Bescherung: Am 14. Dezember wird die Health-Claims-Verordnung scharf geschaltet
Schöne Bescherung: Am 14. Dezember wird die Health-Claims-Verordnung scharf geschaltet
Zwischen Nikolaus und Christkind hält heuer der EU-Gesetzgeber eine schöne Bescherung für die Lebensmittelindustrie bereit: Am 14.12.2012 wird die Health-Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) scharf geschaltet. Ab diesem Zeitpunkt darf dann nur noch mit solchen gesundheitsbezogenen Aussagen für Lebensmittel geworben werden, die zugelassen wurden. Ein gesetzgeberisches Mammutprojekt nähert sich damit einem weiteren Meilenstein. Von über 40.000 ursprünglich gemeldeten Health-Claims sind (vorerst) gerade einmal 222 übrig geblieben.…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Heimische BäumeBild: Heimische Bäume
Heimische Bäume
… erstaunliche Kommunikation der Bäume mit ihrer Umwelt. Ihre Mythen verbinden uns mit versunkenen Kulturen und erzählen von der tiefen Verbindung zwischen Baum und Mensch. Blüten, Blätter, Rinden, Harze und Hölzer sind Räucherstoffe, die das Wesen des jeweiligen Baumes über ihre Duftbotschaft auf eindrucksvolle Weise erfahrbar machen. Meditative Inspirationen …
Bild: Aboriginal Wellness in Nordqueensland / Spa-Anwendungen nach alten Heilmethoden der UreinwohnerBild: Aboriginal Wellness in Nordqueensland / Spa-Anwendungen nach alten Heilmethoden der Ureinwohner
Aboriginal Wellness in Nordqueensland / Spa-Anwendungen nach alten Heilmethoden der Ureinwohner
… „Bijarri (Traumzeit)-Behandlung“. Körper und Geist gehen auf „Walkabout“ - der Gast begibt sich auf eine Reise zu sich selbst. Diese beginnt bei einem Fußbad mit frischen Blüten und endet nach einer Massage, Haarpackung und Gesichtsbehandlung bei einer Kostprobe tropischer Früchte und Tees aus dem Regenwald. Bereits auf dem Weg zur „Wawu Jirakul“-Therapie …
Bild: Jacqueline Ditt & Mario Strack - Edition 16Bild: Jacqueline Ditt & Mario Strack - Edition 16
Jacqueline Ditt & Mario Strack - Edition 16
… Starkes Schlagwerk, zerbrechliche Harmonien und eine synthetische Stimme, die abstrakt und expressiv die urwüchsige Kraft des Waldes in Melodie verwandelt. Illustriert hat der Künstler die Musik mit Photographien natürlicher Strukturen. Aufnahmen von Humus über Rinden bis zu Blättern und Blüten verschmelzen im Video zu einer fortlaufenden Metamorphose.
Bild: Teleround startet gemeinsam mit Epsilon Telecom einBild: Teleround startet gemeinsam mit Epsilon Telecom ein
Teleround startet gemeinsam mit Epsilon Telecom ein
… und wichtigsten Informationen der HFO-Gruppe, von T-Mobile, Telefònica o2 Germany, Yes und namhaften Navigationsherstellern aus erster Hand zu erfahren. Neue Produkte und Vermarktungschancen z. B. rund um die Themen Energiespar-Beleuchtung mit OSRAM und Philips sowie die neuen Truck -Navigationssysteme und Flottenmanagementlösungen von TomTom WORK stehen …
Bild: Glasstraße in Bayern ein besonderes FerienerlebnisBild: Glasstraße in Bayern ein besonderes Ferienerlebnis
Glasstraße in Bayern ein besonderes Ferienerlebnis
… auch in vielen anderen Häusern ihren augenfälligen Tribut. Glas in freier Natur erleben kann man im Glasgarten von Karl Schmid in Lindberg. Flachglasverschmolzene Figuren, stilisierte Blüten und Tiere aller Art machen die Außenanlagen seiner Glasbläserei zu einer Art Pinakothek im Freien. Dass die Glasstraße nicht nur eine kommerzielle, sondern vor allem …
Bild: Bäume aus aller WeltBild: Bäume aus aller Welt
Bäume aus aller Welt
… Daten, forstwirtschaftlichen Informationen, Legenden, Mythen, kosmischen Einflüssen sowie volksmedizinischer und magischer Überlieferung in ihrem kulturellen Kontext vorgestellt. Ihre Blüten, Blätter, Rinden, Harze und Hölzer unterstützen als heilsame Räuchersubstanzen seit Jahrtausenden unser Wohlbefinden. Forschungsergebnisse belegen die erstaunliche …
Bild: Alte Legenden um wohltuende EssenzenBild: Alte Legenden um wohltuende Essenzen
Alte Legenden um wohltuende Essenzen
… www.travelcharme.com/ifenhotel. Zusammen mit der heimischen Kräuterfee Lydia Fritz-Ilg streifen die Gäste durch die Wiesen und über die Berghänge des Kleinwalsertals, sammeln Pflanzen und Blüten und erfahren Nützliches über ihre Inhaltsstoffe und Anwendungsgebiete. Das alte Wissen kommt den Gästen anschließend bei einer Behandlung im 2.300 Quadratmeter großen …
Bild: Giftige Pflanzen im Haus und GartenBild: Giftige Pflanzen im Haus und Garten
Giftige Pflanzen im Haus und Garten
… in Kindergärten Nach diesem kalten Winter locken jetzt die warmen Frühlingstage Eltern und Kinder wieder hinaus in die Natur. Endlich können die Lütten wieder mit Blüten und Pflanzen spielen. Bei manchen Pflanzen ist allerdings Vorsicht geboten, denn sie sind giftig. Der Regionalverband Umweltberatung Nord (R.U.N.) bietet jetzt wieder seine erfolgreichen …
Bild: Tulpen, Krokus, Stiefmütterchen, Wildkräuter & Co.: Außergewöhnliches Blütenspektakel von März bis MaiBild: Tulpen, Krokus, Stiefmütterchen, Wildkräuter & Co.: Außergewöhnliches Blütenspektakel von März bis Mai
Tulpen, Krokus, Stiefmütterchen, Wildkräuter & Co.: Außergewöhnliches Blütenspektakel von März bis Mai
Starnberg, 20. Februar 2018. Blumenwanderungen und -konzerte, Küchenpartys und Inselblüte – von März bis Mai erfreuen sich Blüten-Liebhaber an einem echten Naturschauspiel. Sei es in Franken, Oberbayern, Baden-Württemberg oder im Allgäu, zahlreiche Frühjahrsgewächse recken ihre farbenfrohen Köpfchen in Richtung Sonne und bringen Städte, Wälder und Gebirgslandschaften …
Bild: Damiana, um wieder zum 'König des Waldes' zu werdenBild: Damiana, um wieder zum 'König des Waldes' zu werden
Damiana, um wieder zum 'König des Waldes' zu werden
… Sie hat ihren Ursprung im tropischen Bereich (Texas, Mexiko, Mittel- und Südamerika) und sieht wie ein kleiner Strauch aus, mit ovalen Blättern und gelben Blüten, die einen intensiven Duft ausstrahlen. Der aus den Blättern und aus den Spitzen der Damiana erhaltene Extrakt kann mehrere vorteilhafte Wirkungen ausüben: • Tonikum (körperliche, geistige …
Sie lesen gerade: juravendis Rechtsanwälte - Von Blüten und Mythen: Neue Vermarktungschancen für Bachblütenprodukte – vorerst