31.10.2008 - 15:17 - IT, New Media & Software
Quellcodehinterlegung kann die Firma retten
Pressemitteilung von: First German Escvrow
Alles am Software-Paket ist wichtig, Quellcodehinterlegung nicht ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
das wird nicht so bleiben. Denn die Abhängigkeit vieler Unternehmen von der Funktionsfähigkeit ihrer betrieblichen Software hat inzwischen auch in Deutschland zu einer wachsenden Anzahl von Hinterlegungsvereinbarungen geführt.
Norbert Ritz von First German Escrow in Mönchengladbach gibt Anwendern wie Herstellern einen Ausblick: "Das Escrow -Verfahren wird mehr und mehr zu einer betrieblichen Notwendigkeit".
Die Softwarehinterlegung bezweckt in erster Linie die Absicherung des Anwenders gegen die Insolvenz des Herstellers. Dieser Zweck wird erreicht, wenn der Anwender in der Insolvenz des Herstellers tatsächlich auf die hinterlegten Quellcodes zugreifen kann.
Eine Hinterlegungsvereinbarung mit First German Escrow gibt dem Anwender diese Sicherheit.
First German Escrow (FGE) verwahrt als Doppeltreuhänder den Quellcode der gekauften Software zusammen mit den Entwicklungstools, Compilern und der Dokumentation.
Im Gegensatz zu den Verfahrensweisen der Notare und Rechtsanwälte empfiehlt FGE den Parteien, das Material gründlich überprüfen zu lassen, damit ausgeschlossen werden kann, dass unleserliches oder unvollständiges Material hinterlegt wird.
So bleibt im Notfall mit Hilfe des hinterlegten Quellcodes die betriebliche Software weiter funktionsfähig. Denn die nicht unerheblichen Investitionen in Software rechnen sich nur dann, wenn dem Anwender die Software über einen langen Zeitraum zur Verfügung steht und auf der Grundlage eines Wartungsvertrages regelmässig gepflegt werden kann.
Das Escrow-Verfahren wird in jüngster Zeit auch aktiv von den Softwareentwicklern gesucht, um die Qualität ihrer Dienstleistung zu erhöhen. Denn Softwarehinterlegung erfüllt die Anforderungen des globalen Standards ISO (International Standard Organization) 17799-1.
Der Anwender wird sich gern für einen Partner entscheiden, der sein Know-how durch Hinterlegung abgesichert hat.
In den USA hat FGE unlängst einen Kooperationsvertrag mit Chaperon-Secure.net vereinbart.
In Frankreich arbeitet FGE mit dem in Paris ansässigen französischen Marktführer LOGITAS.COM zusammen. Dadurch sind weltweite Lösungen in der höchsten Sicherheitsstufe möglich geworden.
Heutzutage hängen viele Prozesse von dem Einsatz elektronischer Steuergeräte und anderer Komponenten ab, wie z.B. Black-Boxes im Automobil, Cockpit - Elektronik, mechatronische Regelungssysteme oder state-of-the-art Werkzeuge. Die Software innerhalb dieser Geräte wird dabei immer komplexer. Mit der Komplexität steigt auch die Anzahl der Software-Fehler und damit die Abhängigkeit vom Hersteller. FGE bietet durch die Hinterlegung des kritischen Know-How eine Lösung dieses Dilemmas, ohne die berechtigten Interessen des Herstellers nach Geheimhaltung zu beeinträchtigen.
Sie finden FGE unter www.first-german-escrow.de
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
First German Escrow
Norbert Ritz
Färberstraße 6
D-41238 Mönchengladbach
+49 2166 216 740
+49 2166 138 890 Fax
+49 177 3333 038
www.first-german-escrow.de
www.intellectualpropertyescrowagent.com
First German Escrow bietet Urheberrechtsschutz für den Softwarehersteller sowie Sicherheit für den Anwender, beides in Einem. Die Urheberrechte des Lizenzgebers werden bei der Hinterlegung und bei der möglichen Herausgabe an den Anwender nicht verletzt. Das gibt beiden Parteien ein sicheres und vertrauensvolles Gefühl. Die Lösung schützt die hohen Investitionen des Anwenders in seine Software und erhält seine Betriebsbereitschaft im IT-Sektor als Teil einer Continuity Management Strategie. Zuletzt vermeidet sie das Haftungsrisiko der Geschäftsführung für den IT-Sektor.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das wird nicht so bleiben. Denn die Abhängigkeit vieler Unternehmen von der Funktionsfähigkeit ihrer betrieblichen Software hat inzwischen auch in Deutschland zu einer wachsenden Anzahl von Hinterlegungsvereinbarungen geführt.
Norbert Ritz von First German Escrow in Mönchengladbach gibt Anwendern wie Herstellern einen Ausblick: "Das Escrow -Verfahren wird mehr und mehr zu einer betrieblichen Notwendigkeit".
Die Softwarehinterlegung bezweckt in erster Linie die Absicherung des Anwenders gegen die Insolvenz des Herstellers. Dieser Zweck wird erreicht, wenn der Anwender in der Insolvenz des Herstellers tatsächlich auf die hinterlegten Quellcodes zugreifen kann.
Eine Hinterlegungsvereinbarung mit First German Escrow gibt dem Anwender diese Sicherheit.
First German Escrow (FGE) verwahrt als Doppeltreuhänder den Quellcode der gekauften Software zusammen mit den Entwicklungstools, Compilern und der Dokumentation.
Im Gegensatz zu den Verfahrensweisen der Notare und Rechtsanwälte empfiehlt FGE den Parteien, das Material gründlich überprüfen zu lassen, damit ausgeschlossen werden kann, dass unleserliches oder unvollständiges Material hinterlegt wird.
So bleibt im Notfall mit Hilfe des hinterlegten Quellcodes die betriebliche Software weiter funktionsfähig. Denn die nicht unerheblichen Investitionen in Software rechnen sich nur dann, wenn dem Anwender die Software über einen langen Zeitraum zur Verfügung steht und auf der Grundlage eines Wartungsvertrages regelmässig gepflegt werden kann.
Das Escrow-Verfahren wird in jüngster Zeit auch aktiv von den Softwareentwicklern gesucht, um die Qualität ihrer Dienstleistung zu erhöhen. Denn Softwarehinterlegung erfüllt die Anforderungen des globalen Standards ISO (International Standard Organization) 17799-1.
Der Anwender wird sich gern für einen Partner entscheiden, der sein Know-how durch Hinterlegung abgesichert hat.
In den USA hat FGE unlängst einen Kooperationsvertrag mit Chaperon-Secure.net vereinbart.
In Frankreich arbeitet FGE mit dem in Paris ansässigen französischen Marktführer LOGITAS.COM zusammen. Dadurch sind weltweite Lösungen in der höchsten Sicherheitsstufe möglich geworden.
Heutzutage hängen viele Prozesse von dem Einsatz elektronischer Steuergeräte und anderer Komponenten ab, wie z.B. Black-Boxes im Automobil, Cockpit - Elektronik, mechatronische Regelungssysteme oder state-of-the-art Werkzeuge. Die Software innerhalb dieser Geräte wird dabei immer komplexer. Mit der Komplexität steigt auch die Anzahl der Software-Fehler und damit die Abhängigkeit vom Hersteller. FGE bietet durch die Hinterlegung des kritischen Know-How eine Lösung dieses Dilemmas, ohne die berechtigten Interessen des Herstellers nach Geheimhaltung zu beeinträchtigen.
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+49 2166 216 740
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First German Escrow bietet Urheberrechtsschutz für den Softwarehersteller sowie Sicherheit für den Anwender, beides in Einem. Die Urheberrechte des Lizenzgebers werden bei der Hinterlegung und bei der möglichen Herausgabe an den Anwender nicht verletzt. Das gibt beiden Parteien ein sicheres und vertrauensvolles Gefühl. Die Lösung schützt die hohen Investitionen des Anwenders in seine Software und erhält seine Betriebsbereitschaft im IT-Sektor als Teil einer Continuity Management Strategie. Zuletzt vermeidet sie das Haftungsrisiko der Geschäftsführung für den IT-Sektor.
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