22.10.2008 - 13:39 - Politik, Recht & Gesellschaft
Ägypten - Pfarrer zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt
Pressemitteilung von: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
Pfarrer Metaos Wahba: Fünf Jahre Haft wegen Trauung einer zum Christentum konvertierten Muslimin. Bild: coptnews.net
Kairo - Frankfurt am Main - (22. Oktober 2008) – Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, wurde am 12. Oktober 2008 ein koptisch-orthodoxer Pfarrer von einem Kairoer Gericht wegen angeblicher "Urkundenfälschung" zu fünf Jahren Haft verurteilt. Metaos Wahba, Pfarrer der Santa Maria-Kirche bei Gizeh, hatte eine zum Christentum konvertierte Muslimin und einen Christen getraut und ihnen die Heiratsurkunde ausgestellt. Pfarrer Wahba wusste nicht, dass die Papiere der Braut gefälscht waren, so die IGFM.
In Ägypten wird der Übertritt vom Islam zu einem anderen Glauben als Verbrechen angesehen und entsprechend bestraft. Ex-Muslime erleiden Diskriminierungen und müssen größte Probleme überwinden, wenn sie ihre Personalpapiere umschreiben lassen wollen. Auch im Berufsleben ist der beurkundete Religionswechsel mit größten Nachteilen verbunden. Die meisten Neuchristen praktizieren daher ihren christlichen Glauben im Verborgenen und verzichten auf eine offizielle Umschreibung der Religionszugehörigkeit in ihren Personaldokumenten. Rechtlich gesehen gelten diese Menschen daher weiterhin als Muslime. Auch die zum Christentum konvertierte Riham konnte nach ihrer Konversion keine Personalpapiere beibringen, die ihre neue Religionszugehörigkeit auswiesen.
Die Eheschließung einer Muslima mit einem Angehörigen eines anderen Glaubens ist in Ägypten verboten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kinder, die aus der Ehe hervorgehen, dem Islam nicht verloren gehen. Um ihren christlichen Verlobten Aemen zu heiraten, sah Riham als einzigen Ausweg, Pfarrer Metaos Wahba von der Santa-Maria Kirche bei Gizeh gefälschte Dokumente vorzulegen. Die IGFM kann nicht ausschließen, dass Riham Pfarrer Wahba das Problem mit den Papieren nicht offenbart hat.
Wahba traute das Paar und stellte ihnen die Heiratsurkunden aus. Die ägyptischen Behörden erfuhren von der Eheschließung. Am 12. Oktober 2008 wurde der Fall vor einem Gericht in Kairo verhandelt, das den Pfarrer und die beiden Trauzeugen wegen "Urkundenfälschung" zu fünf Jahren Haft verurteilte. Pfarrer Wahba verbüßt seine Haftstrafe im Tora-Gefängnis in der Nähe von Kairo. Das frisch getraute Ehepaar befindet sich auf der Flucht vor der Strafverfolgung, dessen Aufenthaltsort ist unbekannt.
Haftstrafen als Abschreckung
Die IGFM kritisiert das Verbot für Eheschließungen von Paaren mit unterschiedlicher Religionszugehörigkeit. Ebenso kritisiert die in Frankfurt am Main ansässige Menschenrechtsgesellschaft, dass den Verurteilten kein fairer Prozess gemacht und die Unkenntnis über die gefälschten Papiere nicht berücksichtigt worden sei. Die Urteile seien von dem ägyptischen Gericht als Abschreckung für weitere Heiratswillige gedacht. Die Eintragung von Religionszugehörigkeiten in den ägyptischen Personalpapieren führte immer wieder zu Diskriminierung und ungerechtfertigten Verfolgungen, wie das aktuelle Urteil beweise. "Wir fordern Justizminister Mamdouh Moheiddin und Religionsminister Mahmoud Hamdi Zakzouk auf, eine Neuverhandlung der Urteile zu veranlassen. Die Urteile stehen in keinem Verhältnis zu der Tat und widersprechen internationalen Rechtsnormen" erklärt Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
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Die IGFM ist eine Menschenrechtsorganisation, die 1972 in Frankfurt am Main gegründet wurde. Sie unterstützt Menschen, die sich gewaltlos für die Verwirklichung der Menschenrechte in ihren Ländern einsetzen oder die verfolgt werden, weil sie ihre Rechte einfordern. Nach Auffassung der IGFM sind nach dem Recht auf Leben und Sicherheit der Person, die bürgerlichen Rechte wie Meinungs-, Versammlungs- Religions- und Pressefreiheit die wichtigsten Menschenrechte. Ohne sie kann es weder Frieden noch sozialen Fortschritt geben. Die Grundlage ihrer Arbeit bildet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948.
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